Urteil zur Intersexualität:Ich weiß selber, wer ich bin

Demonstrationszug zum IDAHIT in München, 2017

Am International Day against Homo-, Inter- and Transphobia (IDAHIT) protestieren Münchens Lesben, Schwule, Trans- und Intersexuelle bei einem Zug durch das Glockenbachviertel.

(Foto: Florian Peljak)
  • Etwa die Hälfte der intersexuellen Menschen erlebt sich zwischen den geschlechtlichen Identitäten.
  • Bisher gibt es für die Angabe des Geschlechts in Deutschland nur drei Möglichkeiten: Mann, Frau oder keine Angabe.
  • Vanja, 27, kämpft dafür, dass im Personenstandsregister ein drittes Geschlecht eingetragen werden kann - mit Erfolg, wie die Entscheidung des Verfassungsgerichts am 8. November zeigt.
  • Dieser Text ist kurz zuvor erschienen:

Von Wolfgang Janisch, Leipzig

Natürlich versucht man sich ein Bild zu machen vor so einem Treffen mit einer Person, die zwischen den Geschlechtern lebt. Und man stellt fest: Der Bildervorrat, den das Gedächtnis zum Thema Intersexualität bereithält, ist überschaubar. Bekannt ist die Sportlerin Caster Semenya, ein herber, muskulöser Typ; oder das Model Hanne Gaby Odiele, weiblich-androgyn. Und dann trifft man Vanja in einem Queer-Zentrum in Leipzig und denkt: Er hat ja einen Bart. Oder sie. Ein Bart, das muss in diesem Zusammenhang doch ein Statement sein. Nur was für eines?

Vanja, 27, ist eine schmale Person mit dem schwarzen Bart eines Mannes und der schlanken Stirn einer jungen Frau, mit einer Stimme, die nicht mehr Sopran und noch nicht Bass ist. Das Testosteron, das Vanja seit ein paar Jahren bekommt, hat Wirkung gezeigt, nicht nur äußerlich. "Ich mag mich lieber so, wie ich jetzt aussehe", sagt Vanja. "Es fühlt sich entspannter an."

Der Name ist ein Pseudonym, das perfekt passt

In Russland ist Vanja ein männlicher Vorname, in Bulgarien und anderswo ein weiblicher. Und es ist in diesem Fall ein Pseudonym, vielleicht auch ein Kampfname. Denn diese kleine Person mit dem fahrigen Lachen eines Teenagers, die nun in einer Sitzecke kauert, hat sich mit ihrer Anwältin Karin Niedenthal jahrelang durch die Instanzen geklagt, um den Eintrag eines dritten Geschlechts im Personenstandsregister durchzusetzen - als "inter" oder "divers" zum Beispiel. Bald wird das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden.

Für Menschen, die sich als intersexuell wahrnehmen, hält die bürokratische Ordnung bisher nur eine Leerstelle bereit. Standesbeamte tragen die Neugeborenen entweder als männlich oder als weiblich ein. Oder als gar nichts. Dass der Eintrag seit 2013 offen bleiben darf, sehen viele als Fortschritt, denn davor gab es schlicht kein Entrinnen aus der binären Geschlechtsordnung. Doch wenn das "Finden und Erkennen der eigenen geschlechtlichen Identität" zur Menschenwürde gehört, wie das Bundesverfassungsgericht schreibt, dann wirkt ein Nulleintrag wie das schamhafte Verschweigen einer unangenehmen Tatsache: Das Personenstandswesen hat keinen Begriff für Menschen, die nicht Mann sind und nicht Frau.

Als Vanja 1989 zur Welt kam, notierte das Standesamt jedenfalls, es sei "ein Mädchen geboren" worden. In den folgenden Jahren gab es wenig Anlass, daran zu zweifeln. Gut, Vanja mochte keine Kleidchen und war auch sonst nie von auffälliger Mädchenhaftigkeit, das merkte die Mutter schon. Aber meine Güte, was hat man nicht für Mädchen erlebt, frech, prügelnd, aufsässig? Die Wende kam mit der Pubertät. Beziehungsweise dadurch, dass sie ausblieb.

Intersexualität

Mit dem Begriff der Intersexualität werden Menschen bezeichnet, die Merkmale beider Geschlechter aufweisen - häufig gibt erst ein Blick auf die Gene der Betroffenen Klarheit, aber auch nicht immer. Ein intersexueller Mensch wird also mit den Merkmalen von Mann und Frau gleichzeitig geboren. Im Gegensatz dazu ist bei transsexuellen Menschen das biologische Geschlecht eindeutig bestimmbar, sie fühlen sich diesem aber nicht zugehörig. Ein transsexueller Mensch ist zum Beispiel biologisch eine Frau, fühlt sich aber als Mann. Er wird dann als Transmann (oder sie umgekehrt als Transfrau) bezeichnet. SZ

Andere Mädchen bekamen Brüste und Monatsblutung, Vanja blieb jungenhaft. Keine einfache Zeit, Vanja suchte sich Freunde am Rand der Jugendcommunity, unter denen, die punkig aussahen. Die Untersuchung durch eine Gynäkologin brachte dann an Licht, welche Wahrheit im Körper des, na ja, Mädchens schlummerte: Die Eierstöcke funktionierten nicht, der Körper produzierte kaum Östrogene, vor allem aber fehlte im Genom das zweite Chromosom, welches das Geschlecht festlegt. Bei Frauen ist es XX, bei Männern XY. Vanja hatte nur ein X, mehr nicht. Die Ärztin war geschockt.

"45,X0, numerisch pathologischer Karyotyp mit Monosomie X/Ullrich-Turner-Syndrom"

Vanjas Reaktion? Verwirrt. Erschreckt. Aber auch einen Schritt näher bei sich selbst. "Irgendetwas in mir hat ja gewusst, dass sich da keine Weiblichkeit entwickelt." Nur: Wer oder was war Vanja nun? Die ärztliche Diagnose klang nach Frau mit Defekt, sie könne eben keine Kinder kriegen: "45,X0, numerisch pathologischer Karyotyp mit Monosomie X/Ullrich-Turner-Syndrom". Das ist nur eine der diversen Varianten medizinisch unklarer Geschlechtszuordnung; mal sind es die Gene, mal fehlende Enzyme oder hormonelle Fehlsteuerungen.

Intersexualität? "Davon hatte ich damals kein Bild", sagt Vanja. Keine Caster Semenya, keine Hanne Gaby Odiele. Die Mediziner empfahlen, Östrogen zu geben, das weibliche Sexualhormon. Vanja sollte doch noch die Kurve zur Frau kriegen.

Letztlich entsprach das einer rigiden Haltung, die sich im 19. Jahrhundert herausgebildet hatte. Davor, etwa im Preußischen Allgemeinen Landrecht von 1794, hatten Betroffene bis zum 18. Lebensjahr das Recht, einen Irrtum der Eltern bei der Geschlechtszuordnung zu korrigieren - das Recht also, das eigene Geschlecht zu wählen, wenn auch nur zwischen zwei Möglichkeiten. Hundert Jahre später wurde aus dem Wahlrecht eine behördliche Zuweisung: Einzutragen war das "wahre Geschlecht" - im Zweifelsfall mussten die Mediziner entscheiden.

Aus diesem Zwang zur Eindeutigkeit sollte sich eine mitunter barbarische Praxis entwickeln. Ein Psychologe namens John Money entwickelte in den 1950er-Jahren die einflussreiche Theorie, die Geschlechtsidentität sei hauptsächlich sozial geprägt. Demnach musste nur das äußere Erscheinungsbild der geschlechtlichen Norm angepasst werden, der Rest würde sich schon fügen. Die Folge: Babys wurden zur "Verdeutlichung" des unklaren Geschlechts an den Genitalien operiert, meist zur Frau, weil das chirurgisch einfacher war. Zurück blieben traumatisierte Menschen, die lebenslang an den Folgen dieser Eingriffe litten.

Die Verfassungsrichter betonen das Recht auf Selbstbestimmung

Die Gabe von Östrogen mutet da noch als harmlose Variante an, doch Vanja fühlte sich damit nicht wohl. Im Inneren kämpfte der Botenstoff für einen weiblichen Körper, doch nach draußen verhüllte Vanja wachsende Rundungen mit weiter Kleidung. Und ließ sich die Haare kurz schneiden. Vor fünf Jahren hat Vanja den Irrweg beendet und das Gegenprogramm eingeleitet, Testosteron. Daher der Bart, das aufdringlichste aller männlichen Signale.

Also doch eine Entscheidung für das Mannsein? Das Gespräch ist an einem Punkt angelangt, an dem sich Vanjas unsicheres Lachen verloren und die Stimme gefestigt hat. Ein Mann, ich? Zwei Jahrzehnte als Mädchen lassen sich nicht einfach aus der Biografie streichen: "Mein Blick ist davon geprägt, mal als weiblich, mal als männlich wahrgenommen worden zu sein." Es sei eben ein Dazwischen-Gefühl - das Gefühl, etwas von beiden Seiten in sich zu tragen. Dieses Dazwischen-Gefühl ist inzwischen wissenschaftlich untermauert.

Eine Studie der Uniklinik Hamburg-Eppendorf zur Intersexualität zeigte vor zehn Jahren, dass sich ungefähr die Hälfte der untersuchten intersexuellen Personen zwischen den geschlechtlichen Identitäten erlebt. Auch eine Untersuchung des Deutschen Ethikrates geht von einem hohen Anteil Betroffener aus, die sich nicht im Mann-Frau-Schema wiederfinden. Gewiss, das ist die subjektive Selbstwahrnehmung - die aber verfassungsrechtlich von hoher Relevanz ist. Die Menschenwürde gebiete es, dem Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen Rechnung zu tragen und ihn dem Geschlecht zuzuordnen, dem er nach seiner "psychischen und physischen Konstitution zugehört". Das hat das Bundesverfassungsgericht in diversen Entscheidungen zur Transsexualität so formuliert.

Das Dazwischensein, fügt Vanja hinzu, sei übrigens zu einer ganz positiven Empfindung geworden. "Ich sehe das nicht so, dass da was fehlt. Ich habe das Gefühl, ich bin immer noch ich."

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