Das Bundesverfassungsgericht verhindert die große Aussaat und den Eingriff "in die elementaren Strukturen des Lebens". Die Richter haben klug und nachhaltig geurteilt.
Es ist viel gelästert worden, als der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ins Grundgesetz geschrieben wurde. Von Verfassungslyrik war die Rede, von der neuen Geschwätzigkeit des Grundgesetzes, von der Unschärfe dieses neuen Artikels 20a. Der neue Artikel war und ist nämlich kein Umweltgrundrecht, sondern nur eine Staatszielbestimmung.
Urteil zu genveränderten Pflanzen
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"Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung." So steht das seit 1994, und im Jahr 2002 ergänzt um die Tiere, im Grundgesetz. Diese Staatszielbestimmung gewährt dem einzelnen Bürger kein Recht, auch kein Klagerecht.
Sie drückt den Umweltaktivisten kein Schwert in die Hand. Sie ist auch kein Instrument, um den Staat zum Umweltschutz zu zwingen. Und trotzdem ist dieser Artikel kein leeres Versprechen. Er steht nicht zur Verschönerung von Sonntagsreden im Grundgesetz. Der Artikel hat mehr Biss, als diejenigen geglaubt hatten, die sich über ihn lustig gemacht haben.
Zum ersten Mal hat nämlich nun das Bundesverfassungsgericht ein Urteil unter ausdrücklicher Bezugnahme auf den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ein Urteil gefällt - und die landwirtschaftliche Nutzung der Gentechnik nur in engen Grenzen erlaubt.
Es sind dies die Grenzen, die das Gentechnikgesetz gesetzt hat. Die geltenden strengen Vorschriften für den Einsatz von Gentechnik sind, so die Richter, nicht zuletzt deshalb mit dem Grundgesetz vereinbar, weil der Artikel 20a des Grundgesetzes den Staat zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichtet.
Keine Spaltung des Landes
Die Verfassungsrichter haben daher das Begehren des Landes Sachsen-Anhalt zurückgewiesen, mehr Gentechnik in der Landwirtschaft zuzulassen und das Haftungsrisko der Genbauern zu verringern. Hinter der Klage Sachsen-Anhalts standen nicht nur die Interessen der Gentechnik-Agro-Industrie, sondern auch andere Bundesländer, Bayern zum Beispiel.
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Mal bei aller Schadenfreude über das Urteil:
Gentechnik ist nicht böse, kein Teufelswerk, und die Gründe, sich damit besser nicht zu befassen, umfassen keinesfalls einen religiös verbrämten Ansatz von wegen "nicht an der Natur rumpfuschen"! Gentechnik ist in erster (!) Linie nichts anderes als Elektronik, Chemie, Physik und und und.
ABER: Gentechnik hat den entscheidenden Nachteil, dass sie schlicht nicht beherrschbar ist! GVO WERDEN (bzw. SIND schon) in die Umwelt gelangen und sind dann nie mehr dort zu entfernen. Es gibt keinen "Killswitch", der verhindert, dass die GVO nur auf dem Genfeld wachsen. Und DAS ist der Unterschied zwischen z.B. einem Handy und einem GVO. Man kann beliebig viele verschiedene Handys nebeneinander lagern, ohne befürchten zu müssen, dass die Firmware per Bluetooth-"Pollen"flug auf andere Geräte diffundiert, mutiert, oder dass sich gar Handys von selbst ausbreiten.
Nur bei GVO kann man sich sicher sein, dass das veränderte Genmaterial irgendwann auch in die benachbarten nicht-GVO einwandert und die GVO sich vermehren werden. Und DAS ist das teuflische an der Gentechnik! Daher sind eigentlich die Haftungsregeln trotzdem vollkommen unzureichen. Es müsste die Verpflichtung geben, den Genschrott wieder 100% zu entfernen. Da dies nicht möglich ist, würde dies effektiv den Einsatz der grünen Gentechnik verhindern.
Ich wohne in Sachsen-Anhalt und bin froh, dass sich das Gericht so entschieden und Sachsen-Anhalt sich hier eine kräftige blutige Nase geholt hat.
Ich empört, dass unser Landtag nicht gegen die Gentechnik gestimmt hat. Aber es ist nicht anders wie bei der Bundesregierung, in unserem Land haben nur die Lobbyisten das Sagen.
Das kleine, hochverschuldete und unwichtige Sachsen-Anhalt gehört auch zu den Ländern, mit der der größten Massentierhaltung. Nichts, aber auch gar nichts wird seitens der Regierung gemacht, um der Massentierhaltung Einhalt zu gebieten. Immer munter drauf los und dann mit der fadenscheinigen Begründung, aus der Gülle kann man doch noch Energie erzeugen.
Der Bürger hat hier überhaupt nicht zu sagen, wendet man sich an den Ministerpräsidenten, erhält man keine Antwort. Das ist die Demokratie in Sachsen-Anhalt!
Sehr geehrter Herr Prantl, dieser von Ihnen verfasste Kommentar bezeichnet stellt wohl in eindrucksvoller Weise die Erklärung des Bundesverfassungsgericht dar. Danke dafür. Ich erlaube mir, aber darauf hinzuweisen, dass ein gewisser Herr Rehberger damals als Wirtschaftsminister in Sachsen-Anhalt mit sehr viel Geld das Bundesland zu einem großen " Gen - Standort" aufrüsten wollte. Inzwischen ist das Projekt abgelaufen und viel Geld verbrannt worden. Interessanter Weise wurde diese Entscheidung - wieder mal - gegen die Mehrheit der Bevölkerung getroffen !!! Nunmehr ist indessen die Gen - Wirtschaft über das Urteil des Verfassungsgericht ziemlich geschockt. Manche Landwirte auch, müssen sie doch mit Klagen bei Verunreinigungen rechnen. Und das der Pollenflug durchaus über die Sicherheitsgrenzen hinausreicht, ist wohl unstrittig.
Lieber Biologe.
Es war um 1980 und man war erstaunt, auf wieviele Lebensmittel die Menschen in den USA doch allergisch reagierten. In all' diesen Jahren hat sich einiges getan. Deutschland hat aufgeholt. 'Grüne Gentechnik' soll also nicht schädlich sein? Ja ich weiß, auch Zusatzstoffe in Lebensmitteln sind nicht schädlich... ;-)
ich bin ein absoluter gegner der gentechnik, nicht weil ich sie für schädlich hielte (als biologe halt ich diese ängst hier für übertrieben)...nein ich bin gegen gentechnik weil sich ein paar wenige Konzerne (MONSANTO) am hunger der bevölkerung mit methoden die schon kriminell sind bereichern.....ich bin froh, dass dem nun in deutschland erstmal der riegel vorgeschoben wurde....wenn jetzt noch jemand die patente auf gene endlich mal verbieten würde, könnte ich nachts besser schlafen (zumindest könnte ich mich in der in der Illusion wiegen, dass unsere Grundnahrungsversorgung nicht total in den Händen weniger, abgieriger Konzerne liegt)
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