Urteil zur Flüchtlingspolitik:EuGH verbietet ungeprüfte Abschiebung nach Griechenland

Richterliche Rüge an Griechenland: Man könne nicht selbstverständlich davon ausgehen, dass Grundrechte für Asylbewerber in Griechenland beachtet würden. Deshalb dürfen Flüchtlinge, die über Griechenland in andere EU-Länder einreisen, auch nicht in jeden Fall zurückgeschickt werden, urteilte der Europäische Gerichtshof.

Menschenunwürdige Zustände in den Auffanglagern, wo Flüchtlinge auf engstem Raum teilweise monatelang gefangen sind: Massive Kritik an der griechischen Flüchtlingspolitik hatte es in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder gegeben. Zuletzt hatte der Deutsche Bundestag die Regierung in Athen dafür in ungewöhnlich scharfen Worten kritisiert.

Immigrants living in Greece take part in an anti-racism rally in Athens

Sie fordern eine bessere Behandlung: Flüchtlinge Anfang Dezember in Athen bei einer Demonstration gegen die Einwanderungspolitik der griechischen Regierung.

(Foto: REUTERS)

Nun hat der Europäische Gerichtshof ein Urteil in der Sache gesprochen und es liest sich ebenfalls wie eine deutliche Rüge an die Politik der griechischen Regierung.

Asylbewerber dürfen demnach nicht "blind" nach Griechenland abgeschoben werden. Behörden und Gerichte in anderen EU-Ländern dürften nicht "unwiderlegbar" davon ausgehen, dass Griechenland die Grundrechte der Flüchtlinge beachte.

Mit dem Urteil der Richter in Luxemburg. (Az.: C-411/10 und C-493/10) müssen mehrere Flüchtlinge aus Afghanistan, Iran und Algerien, die über Griechenland nach Großbritannien oder Irland geflohen waren, voraussichtlich nicht nach Griechenland zurück. Die britischen beziehungsweise irischen Gerichte hatten ihre Klagen dem EuGH vorgelegt und müssen nun abschließend entscheiden.

In dem Urteil betonte der EuGH zwar das gegenseitige Vertrauen, auf dem das EU-Recht beruhe. Dennoch gebe es aber "keine unwiderlegbare Vermutung, dass die Mitgliedstaaten die Grundrechte der Asylbewerber beachten". Gebe es daran ernsthaften Zweifel, dürften Flüchtlinge in dieses Land nicht abgeschoben werden, urteilten die Luxemburger Richter unter Hinweis auf die EU-Grundrechtscharta.

Nach europäischem Recht soll das Asylverfahren grundsätzlich in dem EU-Land eingeleitet werden, in das die Flüchtlinge als erstes eingereist sind. Die "Dublin-II-Verordnung" der EU sieht daher vor, dass Flüchtlinge, die weiterreisen, wieder in das erste Land abgeschoben werden. Seit Jahren wehren sich Menschenrechtsorganisationen wie Pro Asyl aber gegen Abschiebungen nach Griechenland, weil die Flüchtlinge dort nicht menschenwürdig behandelt würden.

Zu Jahresbeginn hatte auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg eine Abschiebung nach Griechenland untersagt. Vor dem Bundesverfassungsgericht hatte daraufhin die Bundesregierung angekündigt, Abschiebungen nach Griechenland würden bis auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.

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