Ein Kommentar von Stefan Ulrich

Es ist eine juristische Revolution: Ein Gericht in Italien hat entschieden, dass Staaten künftig zivilrechtlich gegenüber jedem einzelnen Opfer für ihre Verbrechen geradestehen sollen. Doch der Einriss der Immunitätsmauern ist dabei der falsche Ansatz.

Die Wortwahl sagt schon alles: Als "Militärinternierte" und "Kriegsgefangene" bezeichnen Juristen jene Hunderttausende Italiener, die von den Nazis im Zweiten Weltkrieg verschleppt und als Zwangsarbeiter ausgebeutet wurden. "Hitlers Sklaven", so nennen sich die Überlebenden selbst.

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Die beiden Begriffe entstammen verschiedenen Welten. Hier stehen die Gerichte und Politiker in Deutschland, die den Italienern Schadensersatzansprüche verwehren. Sie stützen sich auf das Völkerrecht. Danach muss sich kein Staat von Bürgern eines anderen Landes verklagen lassen. Dieses Immunitätsprinzip schützt die Staaten wie eine Burgmauer. Draußen warten die Opfer, die mal wütend, mal hilflos, doch stets erfolglos, dagegen anrennen.

So war es bisher. Nun aber klafft in der Mauer ein Loch. Gerissen hat es der italienische Kassationsgerichtshof. Er urteilte jetzt: Auch die Staatenimmunität hat Grenzen. Wenn ein Land schwerste Verbrechen gegen die Menschlichkeit begehe, dürfe es sich später nicht hinter dem Immunitätsprinzip verstecken, finden die Richter in Rom. Der schuldige Staat solle für die Verbrechen geradestehen - nicht nur politisch gegenüber anderen Staaten, sondern auch zivilrechtlich gegenüber jedem einzelnen Opfer.

Juristen neigen nicht zu Revolutionen. Dies aber ist eine. Falls sie sich ausbreitet, wird sie die internationale Ordnung und das europäische Nachkriegssystem aufmischen. Die jüngere Geschichte des Kontinents kennt viele Opfer, die den Aufstand der Vergangenheit ausrufen könnten. Denkt man das italienische Urteil zu Ende, könnten auf die Bundesrepublik Abermillionen Entschädigungsklagen aus zahlreichen Ländern zukommen, in denen einst Nazi-Deutschland wütete.

Auch andere Staaten bekämen die Last der Geschichte zu spüren. Italien hätte unzählige Menschen zu entschädigen, die einst unter dem Stiefel des Duce ächzten, etwa in Albanien oder Griechenland. Auch deswegen hat die italienische Regierung die deutsche Rechtsauffassung vor dem Kassationsgericht - erfolglos - unterstützt. Die Algerier könnten alte Rechnungen mit Frankreich präsentieren. Überlebende der Bombenangriffe auf Dresden dürften sich ermutigt fühlen, gegen Großbritannien zu klagen.

Serbien hätte keine Zukunft mehr

Auf dem Balkan wäre Justitia jahrzehntelang damit beschäftigt, in Geld aufzuwiegen, was Serbien und Kroatien den Balkan-Völkern antaten. Die Verbrechen der Nazis sind unvergleichlich, entschädigungswürdig aber sind auch Opfer anderer staatlicher Gewalt.

Doch was passiert, wenn die Staaten nicht bezahlen? Dann wird in ihr Auslandsvermögen vollstreckt. So bestimmen es die Richter in Rom. Sie gestatten es griechischen Nazi-Opfern, ein deutsches Grundstück auf italienischem Boden zu versteigern. Macht das Schule, dürfte der Umgang der Staaten miteinander schwierig werden. Ihre Kulturinstitute oder Akademien im Ausland müssten mit Pfändungen rechnen.

Wenn aber die verklagten Staaten allen zu erwartenden Forderungen ohne weiteres nachkommen würden, könnten manche unter den Schulden der Vergangenheit zusammenbrechen. Serbien etwa hätte keine Zukunft mehr. Die finanzielle Last würde das Land zudem weiter radikalisieren. Der Versailler Vertrag mit seinen hohen Reparationslasten und das Schicksal der Weimarer Republik sind eine Warnung.

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