Urteil zum Wahlrecht:Schmetterschlag gegen Schwarz-Gelb

Wofür steht Schwarz-Gelb? Für handwerklich gutes Regieren? Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sagt das Gegenteil. Demnach haben CDU, CSU und FDP nicht nur versäumt, das Wahlrecht verfassungsgemäß zu reformieren. Sie haben es sogar schlimmer gemacht. Dem Bundestag steht jetzt eine gewaltige Herausforderung bevor.

Nico Fried, Berlin

Das Bundesverfassungsgericht hat zum Wahlrecht eine juristisch sehr komplizierte Entscheidung getroffen, die politisch jedoch eine einfache Wirkung haben wird: Die Chancen der schwarz-gelben Koalition, trotz aller politischer Querelen und Belastungen das reguläre Ende der Legislaturperiode zu erreichen, sind enorm gestiegen. Eine Auflösung des Bundestages und die Ansetzung von Neuwahlen sind durch den Richterspruch faktisch unmöglich geworden: Deutschland hat kein gültiges Wahlgesetz.

Angesichts einer Koalition, die wiederholt ihrer Regierungschefin die Kanzlermehrheit verweigerte, war der Zusammenhang zwischen ungeklärter Gesetzeslage und uneinigem Regierungsbündnis noch nie so offenkundig wie jetzt: Wenn sich die Euro-Krise verschärft und der Rückhalt in Union und FDP für Angela Merkel weiter schwindet, kann die Kanzlerin die Vertrauensfrage einstweilen jedenfalls nicht mit dem Ziel einer Neuwahl stellen. Den Weg, den Gerhard Schröder 2005 ging und den Karlsruhe für zulässig und legitim erklärte, hat das Gericht selbst nun vorläufig verbaut.

Es entbehrt nicht der Ironie, dass dieser Zustand ausgerechnet von der schwarz-gelben Koalition maßgeblich zu verantworten ist: Das von Union und FDP verabschiedete Wahlgesetz hat die Vorgaben des Verfassungsgerichtes aus dessen letztem Urteil in keiner Weise umgesetzt. In der Begründung des neuen Urteils heißt es, durch das Wahlgesetz gebe es "mindestens genauso viele" Möglichkeiten, in denen das sogenannte negative Stimmgewicht zum Tragen komme, wie in der alten Regelung.

Die schwarz-gelbe Koalition ist also nicht nur daran gescheitert, das Wahlgesetz zu korrigieren - sie hat es sogar verschlimmert. Gemessen an einer Union, die gerne wählerwirksam für Recht und Ordnung stehen möchte, gemessen an einer FDP, die sich selbst gerne Rechtsstaatspartei nennt, und gemessen nicht zuletzt auch am Anspruch der Koalition insgesamt, handwerklich saubere Regierungsarbeit zu liefern, kann man das Resultat auch einfach niederschmetternd nennen.

Der Bundestag muss nun in kurzer Zeit schaffen, was in den vergangenen vier Jahren unmöglich war: einen parteiübergreifenden Konsens für ein neues Wahlrecht. Gemeinsam müssen die Parteien eine Grundlage für einen elementaren Prozess der Demokratie zu schaffen, der mit Nominierungen in vielen Wahlkreisen ja schon begonnen hat.

Nach der Demonstration der Unfähigkeit, die eine Mehrheit des Parlaments abgeliefert hat, ist es erstaunlich, welchen Spielraum Karlsruhe dem Bundestag gewährt. Jedenfalls kann man dem Gericht nicht den Vorwurf machen, es schwinge sich zu einer Ersatzregierung auf - auch wenn eingedenk der gegebenen Mehrheit und ihrer desolaten Vorstellung eine solche Anmaßung ausnahmsweise fast wünschenswert erschienen wäre.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: