Mehr Rechte für ledige Väter: Das Straßburger Urteil ist historisch zu nennen. Die Justizministerin will nun umgehend reagieren - und tut gut daran.
Das Straßburger "Vatertags-Urteil" ist aus zwei Gründen historisch zu nennen: Zum einen macht es Schluss mit der von überholten Feindbildern geprägten Diskriminierung aller ledigen Väter.
Reform des Kindschaftsrechts geplant: Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kündigte einen Gesetzentwurf für diese Legislaturperiode an. (© Foto: ddp)
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Zum anderen korrigiert es erstmals auf wirklich überzeugende Weise sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch den deutschen Gesetzgeber; deshalb hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nicht nur verantwortungsbewusste Väter nichtehelicher Kinder entscheidend gestärkt, sondern auch seine eigene Rolle im Konzert der nationalen und internationalen Gerichte gefestigt.
Das geschieht im konkreten Fall aus sehr guten Gründen auf Kosten des Bundesverfassungsgerichts, das sich gemeinhin in Urteilsschelte gefällt, sie aber nur selten einstecken muss. Allzu dünn war das Leiturteil vom Januar 2003 begründet, mit dem Karlsruhe überraschend die Rechtslage bestätigt und dem Gesetzgeber nur eine Beobachtungspflicht auferlegt hatte.
Das sonst so weitblickende Gericht hatte sich von einem Idealbild der stets treusorgenden Mutter leiten lassen, bei dem ein Kind stets am besten aufgehoben sei. Es wollte nicht sehen, dass auch ledige Mütter Menschen sind, zu deren Handlungsmotiven bei und nach Trennungen nicht nur das Kindeswohl zählt.
Zudem war der Gesetzgeber inkonsequent, als er zwar geschiedenen Vätern ein gemeinsames Sorgerecht ermöglichte, nicht aber ledigen, und das ohne Einzelfallprüfung.
Diese willkürliche Trennung in gute Väter mit Rechten und schlechte (Zahl-)Väter ohne Rechte hat Straßburg in seinem weisen Urteil als Verletzung der Menschenrechtskonvention gebrandmarkt.
Es ist richtig, dass die neue Justizministerin umgehend darauf reagiert.
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(SZ vom 4. Dezember 2009/plin)
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das ist das Phänomen, daß Mütter, bei der das Kind lebt, es dem vater entfremdet. Meistens sind es geschiedene Mütter, die den Ex-Mann schlecht reden und es dem Kind wissen lassen, dass es Mutti sehr weh tut, wenn dieser Schuft von Mannn alles erdenklich Schlechte dieser Welt ihr angetan hat. Das Kind leidet mit, identifiziert sich mit der Mutte, will den Vater nicht sehen und verweigert, damit es ihm bei Muttern gut geht, dann auch den Umgang mit dem Vater
Und wenn der dann bei Gericht klagt, dann entscheidet das Gericht, daß man ein Kind nicht zumUmgang zwingen kann....
und der böse Papa darf, nein muß trotzdem Unterhalt zahlen. und zahlen, zahlen ..... und sein Kind sieht er nie. bzw. wenn, dann nach Jahren, wenn die Tochter der Einwirkung der Mutter entzogen ist.
Endlich wird dem deutschen Gesetzgeber aufgezeigt, dass der Vater ebenso wichtig ist für das Kind wie die Mutter.
Und endlich wird mit dem altbackenen Rollenverständnis von der Frau als Betreuerin und dem Vater als Zahlesel aufgeräumt.
wenn ich so einen Namen habe sollte ich so ein geschrubbel lieber nicht schreiben denn sonst nimmt man sie bald nicht mehr Ernst und dann ist es auch bald vorbei mit der Mitsprache gell
"eheverneinende Erzeuger" ..
Und was ist mit den "Erzeugerinnen" (sind Sie etwa selbst eine?).
Nachdem ich vor ca. 10 Minuten ein kurzes Telefonat mit der "Erzeugerin" meines Kindes geführt habe, ist mir ehrlich gesagt wieder mal sehr deutlich vor Augen geführt worden, warum ich ihr gegenüber die Ehe verweigere.
Mit welcher Zeitmaschiene sind Sie denn aus der Vergangenheit in unsere Zeit gereist???
Ich hätte auf jeden Fall auch mal Interesse an so einem time-trip. Habe mich schon immer sehr für's Mittelalter interessiert!
Paging