Urteil zum Sorgerecht:Schluss mit Diskriminierung

Mehr Rechte für ledige Väter: Das Straßburger Urteil ist historisch zu nennen. Die Justizministerin will nun umgehend reagieren - und tut gut daran.

Helmut Kerscher

Das Straßburger "Vatertags-Urteil" ist aus zwei Gründen historisch zu nennen: Zum einen macht es Schluss mit der von überholten Feindbildern geprägten Diskriminierung aller ledigen Väter.

Reform des Kindschaftsrechts geplant: Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kündigte einen Gesetzentwurf für diese Legislaturperiode an; ddp

Reform des Kindschaftsrechts geplant: Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kündigte einen Gesetzentwurf für diese Legislaturperiode an.

(Foto: Foto: ddp)

Zum anderen korrigiert es erstmals auf wirklich überzeugende Weise sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch den deutschen Gesetzgeber; deshalb hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nicht nur verantwortungsbewusste Väter nichtehelicher Kinder entscheidend gestärkt, sondern auch seine eigene Rolle im Konzert der nationalen und internationalen Gerichte gefestigt.

Das geschieht im konkreten Fall aus sehr guten Gründen auf Kosten des Bundesverfassungsgerichts, das sich gemeinhin in Urteilsschelte gefällt, sie aber nur selten einstecken muss. Allzu dünn war das Leiturteil vom Januar 2003 begründet, mit dem Karlsruhe überraschend die Rechtslage bestätigt und dem Gesetzgeber nur eine Beobachtungspflicht auferlegt hatte.

Das sonst so weitblickende Gericht hatte sich von einem Idealbild der stets treusorgenden Mutter leiten lassen, bei dem ein Kind stets am besten aufgehoben sei. Es wollte nicht sehen, dass auch ledige Mütter Menschen sind, zu deren Handlungsmotiven bei und nach Trennungen nicht nur das Kindeswohl zählt.

Zudem war der Gesetzgeber inkonsequent, als er zwar geschiedenen Vätern ein gemeinsames Sorgerecht ermöglichte, nicht aber ledigen, und das ohne Einzelfallprüfung.

Diese willkürliche Trennung in gute Väter mit Rechten und schlechte (Zahl-)Väter ohne Rechte hat Straßburg in seinem weisen Urteil als Verletzung der Menschenrechtskonvention gebrandmarkt.

Es ist richtig, dass die neue Justizministerin umgehend darauf reagiert.

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