Parteien dürfen sich an privaten Radiosendern beteiligen. Das Bundesverfassungsgericht hob eine Vorschrift auf, die der SPD das verboten hatte.
Das Bundesverfassungsgericht hat ein Gesetz verworfen, nachdem Parteien sich nicht an privaten Rundfunksendern beteiligen dürfen. Dem Urteil zufolge verstößt eine entsprechende Vorschrift im hessischen Privatrundfunkgesetz gegen das Grundgesetz.
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Verena Kerth im Studio des hessischen Privatsenders FFH. Ein gesetz hatte der SPD verboten, sich an der Station zu beteiligen. (© Foto: dpa)
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Damit hatte die Klage der SPD-Bundestagsfraktion Erfolg. Die SPD hatte die Gesetzesvorschrift als verfassungswidrig angegriffen, weil sie sich vor allem gegen sie richte. Die Sozialdemokraten verfügen als einzige Partei traditionell über eigene Verlage.
Die hessische Landesregierung unter Ministerpräsident Roland Koch (CDU) hatte ein absolutes Beteiligungsverbot von Parteien am Privatfunk festgeschrieben. Das Landesgesetz verbot nicht nur Parteien den wirtschaftlichen Einstieg in Privatsendern, sondern auch Unternehmen, an denen Parteien Anteile halten.
Die SPD-eigene Deutsche Druckerei und Verlagsgesellschaft musste aufgrund des seit Dezember 2000 geltenden Gesetzes aus dem hessischen Privatsender FFH aussteigen, an dem sie mit rund 2,3 Prozent beteiligt war. Nach Ansicht der Sozialdemokraten wollte die CDU "damit den politischen Wettbewerber" treffen.
Das bedeutet aber nicht, dass sich in Deutschland künftig parteiabhängige Rundfunksender breitmachen dürfen. Nach wie vor gilt laut Urteil des Verfassungsgerichts, dass Parteien keinen beherrschenden Einfluss auf Rundfunkunternehmen ausüben dürfen. Nur ein absolutes Verbot, sich zu beteiligen, wie in Hessen, verstößt nach Ansicht der Richter gegen das Grundgesetz.
Joachim Gauck weiß, dass seine Israel-Reise eine Prüfung ist, persönlich und politisch. Der Bundespräsident besteht auch noch eine kleine Mutprobe. Seite Drei Jetzt lesen ...
(sueddeutsche.de/maru/odg)
Bundespräsident Gauck
bei parteilich umgekehrter Sachlage hätten die jetzt kritischen Kommentare eher ein "Wurde aber auch Zeit...berechtigte Ablehnung eines völlig durchsichtigen Versuchs der Beschränkung legitimer Interessen" und dergleichen mehr enthalten. Zumal bei einem Anteil von 2,3% der Hintergrund einer möglichen Einflussnahme wohl doch eher gering und insofern schlicht wirtschaftliche Betätigung und Interessen dahinter stehen dürften. Eigene unternehmerische Betätigung für sich selbst ist im bürgerlichen Lager natürlich auch eher unbekannt (und nicht vonnöten), da zieht man die "indirekte" gewinnorientierte Betätigung vor, das schließt erstens das eigene unternehmerische Risiko aus und sorgt gleichzeitig dafür, daß Leute, die andernfalls Konkurrenten wären plötzlich zu guten und wichtigen Freunden werden, denen man auch mal ein "Ehrenwort" geben kann ;-)...
"Wozu eine Partei wohl eigene Medien braucht?"
Um ihre Positionen öffentlich zu machen, sie den Bürgern zu vermitteln.
Das ist legitim, denn für andere Medien gibt es keine Pflicht fair über alle politischen Standpunkte zu berichten.
Wenn ein Staubsaugerhersteller vom Handel nicht gelistet wird, darf der doch auch eigene Läden aufmachen oder seine Geräte über ein Vertreternetz verkaufen.
Ein Sender, von dem man weiß, dass er einer Partei gehört, wäre mir persönlich lieber, als ein Sender, an dem im Hintergrund eine Partei beteiligt ist. Wenn ein Sender nur die Meinung einer Partei weitergibt, würde ich das schon gerne wissen. Bei Zeitungen ist bekannt, wenn sie einer Partei nahestehen.
Das wäre echte christliche Nächstenliebe!
...hat das Recht, seine Meinung über seine Mittel zu verbreiten, wieso auch nicht Parteien? Parteizeitungen gibt es ja schließlich auch. Der Axel Springer Verlag verwendet seine BILD ja auch dazu, ihm genehme Meinungen zu verbreiten (Stichwort: Mindestlohn z.B.) Es ist eigentlich unfair, dass Parteien das nicht so erlaubt ist wie Privatleuten. Entweder alle oder keiner müsste es heißen...
Paging