Ein Gericht in München hat entschieden: Auch 20 Jahre nach dem Mauerfall müssen hochrangige Stasi-Spitzel die Veröffentlichung ihres Namens hinnehmen.
Ein hochkarätiger ehemaliger Stasi-Spitzel muss es sich gefallen lassen, dass im Zusammenhang mit einem historischen Ereignis in Wort und Bild über ihn berichtet wird.
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Die Bespitzelung der DDR-Bevölkerung durch die Stasi beschäftigt auch heute noch viele Menschen. In der kritischen Auseinandersetzung mit der Geschichte muss nicht darauf verzichtet werden, auch Namen zu nennen - so entschied das Landgericht München. (© Fotos: dpa, Reuters / Montage sueddeutsche.de)
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Das hat am Mittwoch die Pressekammer des Landgerichts München I entschieden. Die Richter wiesen die Klage des früheren IM "Schubert" gegen den Münchner Epidemiologen und Mathematiker Joachim Heinrich ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig: Ob Herbert G. Berufung beim Oberlandesgericht München einlegen wird, ist noch offen.
Der Abteilungsleiter am Helmholtz-Zentrum und Lehrbeauftragte an der Ludwig-Maximilian-Universität ist Initiator eines Projektes, das die Bespitzelung der Erfurter Umweltgruppe erforscht.
Heinrich G. alias "Schubert" war nach Angaben des Gerichts seit 1981 Informeller Mitarbeiter der DDR-Staatssicherheit. Er avancierte zum "Informellen Mitarbeiter Beobachtung" (IMB) und gehörte damit zu einer kleinen Spitzel-Elite, die für die "Zersetzung, Zerschlagung oder Zurückdrängung von Feinden" eingesetzt wurde.
Ein Foto zeigt G. dann jedoch als vermeintlichen Bürgerrechtler, der im Dezember 1989 einen Militärstaatsanwalt bei der Versiegelung der Erfurter Stasi-Zentrale überwacht. Dieses Foto galt als Schlüsseldokument der friedlichen Revolution in der DDR: Die Bürger von Erfurt hatten damals als erste eine Außenstelle der Staatssicherheit lahmgelegt.
Als Joachim Heinrich auf seiner Internetseite stasi-in-erfurt.de dieses Bild zeigte und Namen und Funktion des "IMB Schubert" offenbarte, wollte ihm Herbert G. das verbieten lassen. Da er im Staatsapparat der DDR weder ein Amt bekleidet noch eine sonstige Position des öffentlichen Lebens ausgefüllt habe, müsse das Informationsinteresse der Öffentlichkeit hinter seinen berechtigten Interessen zurücktreten.
Heinrich zufolge hält dieses Foto dagegen einen historischen Moment fest. Es setze den Schlusspunkt der Bespitzelung der DDR-Bevölkerung durch die Stasi in Szene und zeige Herbert G., wie er sich anschicke, "vom Stasispitzel zum Helden" zu werden. Das Bild dokumentiere, wie noch der Moment der Inbesitznahme der Stasidienststellen durch das Volk von Stasispitzeln überwacht wurde.
Das sah die 9. Zivilkammer ähnlich: Es handle sich um ein wahrhaft historisches Bilddokument, auf dem der Kläger zu sehen sei. Und als "IMB" hebe G. sich von anderen informellen Mitarbeitern oder gar der übrigen Bevölkerung der DDR ab und sei insoweit sehr wohl exponiert. "Vor diesem Hintergrund muss das grundsätzlich anerkennenswerte Interesse des Klägers an Anonymität, welches als Bestandteil seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts (...) Verfassungsrang genießt, hinter die durch die allgemeine Meinungsfreiheit, die Informationsfreiheit und die Wissenschaftsfreiheit geschützten Interessen des Beklagten zurücktreten", heißt es in dem Urteil.
Und weiter: Die Aufarbeitung historischer Ereignisse und die Ermittlung der geschichtlichen Wahrheit würden "in nicht hinnehmbarem Maße zurückgedrängt, wenn über historische und geschichtlich bedeutsame Ereignisse nicht voll umfänglich berichtet werden dürfte". Dies schließe die Veröffentlichung von Bildern und - soweit Personen sprichwörtlich Geschichte machen - Bildnissen mit ein, sagen die Richter in ihrer Entscheidung. Gerade wegen Besonderheit des Augenblicks und aufgrund der "Funktion", die der Kläger seinerzeit eingenommen hatte, erscheine die Veröffentlichung seines Bildnisses als gerechtfertigt (Az.:9O1277/09).
Man darf also nach Meinung des Gerichts solch ein historisches Foto nicht nur zeigen, sondern auch sagen, was und wer darauf zu sehen ist - für Joachim Heinrich ist dieses Urteil deshalb "ein Meilenstein gegen das Vergessen und für die Meinungsfreiheit bei der wissenschaftlichen Aufarbeitung der DDR-Geschichte".
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(SZ vom 16.04.2009/gba)
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Sehr gute Entscheidung.
alles andere ist schon gesagt.
Es laufen doch eine Menge von diesen Spitzeln heute unerkannt herum, tummeln sich in positionen, wo sie--gut getarnt "weitermachen "- weiter "bespitzeln"---- und eigentlich nichts zu suchen haben .
DerekReign:
@joehaferko
Lassen Sie uns doch einfach die Bilder von ALLEN hierzulande veröffentlichen! Scherz beiseite, Sie wollen DDR-Unrecht mit (wenn überhaupt!) anderem Unrecht in irgendeiner Form gleichsetzen? Kein Kommentar nötig.
Es ist gut, dass die Spitzel von damals nicht darauf pochen können, anonym zu bleiben! Für solche Entscheidungen muss man eben geradestehen, Pech. Was mich viel mehr stört, ist dass "Ehren"männer wie Kohl darauf pochen dürfen, obwohl sie ersichtlicherweise gegen Gesetze verstoßen haben. Und ich WETTE, dass in seinen Stasi-Akten dazu was zu finden wäre! DAS gehört für mich auch zu voll umfänglicher Dokumentation von Geschichte!
Dem ist nichts hinzu zu fügen !!!
Auch mich stört die Tatsache, daß diese "Ehren"männer (s. Schäuble) eine verbrecherische Organisation, die STASIKPSED, die rot umlackierten lackierten Braunen - ohne uns zu fragen - in unsere Demokratie übernahmen und.......das alles ohne Not ???
Ich glaube das nicht mehr.......
stimme mit Ihnen überein, speziell die "Alt" Nazis, mit Dreck am stecken, sollte man öffentlich machen, was hat hier dass Gesetz zu suchen um diese Verbrecher zu schützen??
Denke es gibt viele Unternehmer, Politiker, mit einer bedenklichen Vergangenheit, und die zahlen sog. Schutzgelder", darum genießen die " Datenschutz????, möglich ist alles in Deutschland, oder....
Stasi und Nazi sind Landesverräter, und wenn Verbrechen wie Mord dabei in Verbindung stehen, gilt nur das RECHT, und nichts als Recht Zu Sprechen!
Es wurde schon auf die Ex-nazis hingewiesen, die sich jahrzehntelang wegducken durften. Gut, mag mancher einwenden, das ist nun doch mehr oder minder Geschichte.
Was ist dann aber mit den Damen und Herren vom verfasungsschutz= Von BND, MAD, Zoll, Politischer Polizei, BKA. Von den unzähligen anderen deutschen mehr oder minder geheimen Behörden, die bundesbürgern geschadet haben, die rechtswidrig handelten?
Sind die Namen und Fotos der herren des Verfassungsschutzes, die das Celler Loch sprengten, öffentlich?
Warum wurde Peter Urbach, der vor 40 jahren Mollis verteilte und die Demonstranten zu Straftaten aufhetzte, mit einer neuen Identität versehen? Was it mit den Spitzeln, die dafür sorgten, dass unzählige deutsche nicht beamte werden durften, nur weil sie nach 2allgemeiner Ansicht" Verfassungsfei9nde gewesen seien?
Was ist mit den Prügelpolizisten, die sich auf unzähligen demos eben NICHT mit Foto und namensschild vorstellen?
Die simple Frage lautet: sind die Handlungen eines Staatsbediensteten zur zeit ihrer begehung strafbar gewesen oder nicht? Angesichts meiner beispiele sage ich: die BRD-Verbrecher waren Straftäter. Und dann kommt die zweite Frage, die nach dem Perönlichkeitsschutz - da haben Normalkriminelle mehr Anspruch, offenbar, ls DDR-Bürger. So ist es mit der Gleichheit vor dem gesetz.
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