Deutschland hat ein "strukturelles Problem": Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mahnt die deutsche Justiz, Gerichtsverfahren nicht mehr zu verschleppen. Zu Recht, denn der Vorbild-Rechtsstaat ist träge geworden.
Die Straßburger Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte haben sich diesmal nicht um diplomatische Floskeln bemüht. Die schleppenden Gerichtsverfahren in Deutschland, diese ständigen Verstöße gegen die Menschenrechtskonvention zeugten von einem "strukturellen Problem", und statt es zu lösen, habe Deutschland einen "nahezu kompletten Unwillen" demonstriert - obwohl Straßburg schon vor vier Jahren auf Abhilfe gedrungen habe.
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Selbstbewusst gegenüber dem deutschen Rechtsstaat: der Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg. (© AP)
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Eine derart deutliche Rhetorik wäre erstaunlich genug in einer Situation, in der der angemahnte Gesetzesentwurf bereits auf dem Tisch liegt; spät, aber immerhin. Doch damit nicht genug: Die Europarats-Richter setzen Deutschland erstmals mit einer Frist unter Zugzwang.
Es weht ein neuer Wind aus Straßburg, und er ist auch im fernen Berlin zu spüren. In kurzer Folge hat der Gerichtshof den deutschen Gesetzgeber bei der Sicherungsverwahrung, beim Sorgerecht lediger Väter und nun bei den überlangen Verfahren auf Trab gebracht.
Statt in der eigenen Verfahrensflut zu versinken, zeigt das Gericht auch gegenüber dem vorbildlichen Rechtsstaat Deutschland Selbstbewusstsein - ungeachtet aller Mahnungen, sich doch bitte auf notorische Menschenrechtsverletzer wie Türkei oder Ukraine zu konzentrieren.
Überzieht Straßburg? Bei der hoffnungslos verworrenen Sicherungsverwahrung hatte die Berliner Koalition bereits selbst Reformbedarf diagnostiziert, beim Sorgerecht rangierte Deutschland im europäischen Vergleich weit hinten. Und fehlender Rechtsschutz gegen Endlosprozesse schmückt den Rechtsstaat ebenfalls nicht. Der deutsche Rechtsstaat ist träge geworden - da kommt der Antrieb aus Europa gerade recht.
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(SZ vom 03.09.2010/jab)
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aber in Strafverfahren gibt es zu wenig Personal und in Wirtschaftssachen zu wenig Personal und Kompetenz, außerdem ist der Vorzeigerechtsstaat zu käuflich geworden.
Schade, dass der Autor nicht gleichzeitig auf die geplante Gesetzesänderung eingegangen ist. Die erweist sich nämlich bei näherer Betrachtung als absolute Farce. Unter extrem engen Voraussetzungen werden dem Bürger 100 Euro Schadensersatz pro Monat zugebilligt. Die Voraussetzungen sind in den allerallerwenigsten Fällen überhaupt erfüllt. Selbst wenn der Anspruch dem Grunde nach bestehen bleibt, ist der eingetretene Schaden beispielsweise in einem überlangen Mietrechtsverfahren bei weitem nicht nur diesen symbolischen Schadensersatzbetrag gedeckt.
Man sieht, Deutschland hat auch nicht das geringste Interesse daran, seinen Staatsdienern auf die Sprünge zu helfen. Der Bürger bleibt der Dumme.
Und die DDR war ja auch eine wirkliche Demokratie, gell!
Was Deutschland zum Rechtsstaat fehlt ist:
1. Gewaltentrennung (in Bayern können Richter auch Staatsanwälte sein). Somit sind die Richter nur auf dem Papier neutral.
2. eine effektive 2. Instanz für Angeklagte schwerer Straftaten. In Deutschland gibt es kein oberstes Gericht, welches den Fall unabhängig von der ersten Instanz neu begutachet und die Beweise prüft!!! Ein oberstes Gericht gibt es in den von Deutschland kritisierten Staaten wie USA, Schweiz, Russland, Libyen, Kongo, Liberia, Ruanda, Zimbabwe, Somalia, Yemen, Nigeria, Tschad, Sudan... In Deutschland dürfen bis zur echten und einzig verfügbaren zweiten Instanz vor dem EuGH mindestens 7 Jahre abgesessen werden, was untragbar ist, zumal sich Deutschland vor Entschädigungen in Millionenhöhe mit typisch Deutschen Tricks drückt.
Weiter bedarf es sehr viel Geld, um diesen Rechtsweg zu beschreiten. Geld, welches in den meisten Fällen fehlt.
3. Genau diese Umständen nützen die Deutschen Richter aus und so werden in Deutschland jährlich hunderte von Angeklagten regelrecht zu sog. taktischen Geständnissen gezwungen, dies weil die alleinige Beweiswürdigung bei Richter liegt, welcher knallhart Entlastungsmaterial nicht berücksichtigen kann.
4. In Deutschland gilt ein Freispruch immer noch als Niederlage für den Richter und faktisch Auswirkungen auf die Karriere. Was im Umkehrschluss auch bedeutet, dass Richter mit sehr strengen Urteilen bessere Beförderungschancen haben. Denn ein Freispruch kostet den Staat Geld. Und bei einem Freispruch, der Geld kostet, wird der Richter dafür verantwortlich gemacht.
5. Bayern verdient viel Geld mit Gefängnisinsassen. 50 Mio. Euro liefern die JVA dem Freistaat jährlich ab.... das allein sagt alles aus, warum man Leute zu Geständnissen zwingt.
Die Theorie und die Praxis in der Justiz Deutschlands sind grundverschieden. Und solange gehört Deutschland an den Pranger!