Urteil zu Reisepässen:Europäer können zum Fingerabdruck gezwungen werden

Ohne Fingerabdruck kein neuer Pass: Wer das Reisedokument beantragt, muss dafür seit 2007 auch bestimmte persönliche Identifikationsmerkmale erfassen lassen. Hintergrund ist eine umstrittene EU-Verordnung. Nun hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg die Praxis bestätigt.

Von Ronen Steinke

Seit bald sechs Jahren muss jeder EU-Bürger, der seinen Reisepass verlängern lassen will, zwei Finger auf den Scanner legen: Die Einwohnermeldeämter nehmen einen Fingerabdruck, der gemeinsam mit dem biometrischen Passbild gespeichert wird. Die Sicherheitsmaßnahme geht zurück auf eine umstrittene EU-Verordnung. Nun ist diese Verordnung erstmals vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg bestätigt worden: Die Fingerabdruck-Pflicht verstoße nicht gegen die europäische Grundrechte-Charta, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstagmorgen.

Geklagt hatte ein Mann aus Bochum - und dies schon vor knapp sechs Jahren: Am 8. November 2007, also nur eine Woche, nachdem die neuen europäischen Passregeln auch in Deutschland zum Gesetz geworden waren, hatte der Mann bei seiner örtlichen Behörde protestiert. Der Bochumer wollte von der Stadtverwaltung einen neuen Reisepass haben, aber keinen Fingerabdruck abgeben. Die Stadt verwies auf das neue deutsche Passgesetz, das auf eine Brüsseler Richtlinie von 2004 zurückgehe. Und so wandte sich der Bochumer auf dem Klageweg gegen die Brüsseler Richtlinie.

Seine Besorgnis teilen die Luxemburger Richter grundsätzlich schon. Die Fingerabdruck-Pflicht greife in das Recht auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten ein, erklären sie in ihrem Urteil. Diese Rechte sind in Artikel 8 der EU-Grundrechtecharta verbrieft. Dennoch halten die Richter den Grundrechtseingriff letztlich für gerechtfertigt, weil dadurch für die Bürger auch ein Nutzen entstehe: So würden die Pässe fälschungssicherer. Das genügt den Luxemburger Richtern als Rechtfertigung.

Fingerabdrücke und biometrische Gesichtsscans sind Methoden aus der Kriminalistik. Diese persönlichen Identifikationsmerkmale werden seit dem 1. November 2007 von jedem Europäer erfasst, der einen neuen Pass beantragt - und dies auch ausdrücklich im Namen der Verbrechens- und Terrorbekämpfung.

Die neuen Passregeln wurden als Reaktion auf die Anschläge vom 11. September 2001 eingeführt. Sie sollen Betrug vorbeugen und gleichzeitig den Behörden ermöglichen, Daten zu sammeln, die für Fahndungen nützlich sein könnten - verdachtsunabhängig und auf Vorrat. Bürgerrechtler sprachen deshalb von einem "Generalverdacht", der von nun an jeden treffe. Die alten Pässe sind zwar weiter gültig, laufen seit 2005 aber nach und nach aus.

In Sicherheitskreisen wird derzeit sogar diskutiert, europäische Pässe in Zukunft noch weiter aufzustocken. Auch ein Scan der Iris, also der Regenbogenhaut des Auges, so einzigartig wie ein Fingerabdruck, könnte in Einwohnermeldeämtern dann zum regulären Programm werden. Auch dazu enthält das Luxemburger Urteil einen bemerkenswerten Satz: Der Iris-Scan sei aus grundrechtlicher Sicht weniger problematisch als der Fingerabdruck, denn zur Fahndung kann er kaum benutzt werden. Die EU-Bürger könnten sich dagegen also kaum juristisch wehren. Bloß: Ausgereift sei diese Technik gegenwärtig eben noch nicht.

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