Urteil zu Nachnamen:Hadschi-Halef-Omar-Verbot

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Mehr als zwei Nachnamen wird es in Deutschland nicht geben. Das ist zwar nicht sonderlich liberal - aber eben auch kein Unglück.

Heribert Prantl

Die große Namensfreiheit wird es in Deutschland auch weiterhin nicht geben. Das Bundesverfassungsgericht hat die Dreier- und Vierernamensketten als den gemeinsamen Familiennamen von Eheleuten nicht erlaubt. Das ist nicht besonders liberal, aber kein Unglück.

Es bleibt dabei: Mehr als zwei Nachnamen wird es in Deutschland nich geben. (Foto: Foto: dpa)

Das deutsche Namensrecht bleibt weniger großzügig als das in Spanien oder in Portugal. Aber es ist wirklich nicht so, dass es den Eheleuten keine Wahlmöglichkeiten ließe.

Sie können ihren bisherigen Namen behalten, sie können einen gemeinsamen basteln, sie können sich sogar einen Künsternamen zulegen, auch wenn sie gar keine Künstler sind - nur sollen halt diese Basteleien nicht überhandnehmen.

Das mag eine Einschränkung des Persönlichkeitsrechts sein, es ist aber keine, wegen der man sich furchtbar echauffieren müsste. Sicher: Die Verfassungsrichter hätten auch Kettennamen erlauben können - einen so umständlichen Namen ertragen und im Alltag damit umgehen müssen schließlich die Namensträger selber.

Aber dann hätten die Verfassungsrichter wohl eine Regelung dafür finden müssen, dass sich die Namen bei den Kindern nicht irgendwann unendliche lang dahinziehen - wie bei der Figur, die Karl May in seinen Abenteuerromanen auftreten lässt: Hadschi Halef Omar Ben Hadschi Abul Abbas Ibn Hadschi Dawuhd al Gossarah. Das ist lustig, das muss man als echter Karl-May-Fan exakt aufsagen können, aber das braucht man so oder so ähnlich im deutschen Recht nicht unbedingt.

Die Verfassunsgerichtsentscheidung ist mit fünf gegen drei Stimmen ausgefallen. Das heißt: Fünf Verfassungsrichter waren für das Verbot der Namensketten, drei Verfassungsrichter hätten die Namensketten gern zugelassen.

Die drei unterlegenen Namenskettenfreunde haben das Votum des Deutschen Familiengerichtstages hinter sich, der sich eindeutig für die Namensfreiheit ausgesprochen hat und die Warnungen der Bundesjustizministerin vor einem großen Namens-Durcheinander für übertrieben hält.

Die Pflicht zur festen Namensführung hat übrigens keine sehr lange historische Tradition: Sie kam erst im 17. Jahrhundert auf und setzte sich dann gegen Ende des 18. Jahrhunderts allmählich durch, aus militärischen und fiskalischen Gründen. Die größere, ältere Tradition hat die Namensfreiheit: Der Name ist frei - der Grundsatz stammt aus dem römischen Recht.

Seine identifizierende Kraft hat der Name in Deutschland spätestens dann verloren, als der Staat den Menschen Nummern zuteilte - die Nummer ist nun der bürokratische Name des Menschen. Er hat ihn nicht geerbt, weder er noch seine Eltern haben ihn sich ausgedacht.

Der Staat hat sie ihm, elf Ziffern lang, verordnet. Diese Ziffern werden in den nächsten Jahren so wichtig sein, dass der alte Name immer weniger interessiert. Der neue Nummernname wird die Basis der Existenz, der alte, ob Kette oder nicht, wird zur Zierde.

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