Urteil zu Massaker von Katyn:Opfer-Angehörige scheitern mit Klage gegen Moskau

Hearing in the case of Janowiec vs Russia at ECHR in Strasbourg

Letzte Instanz: Der Menschenrechtsgerichthof in Straßburg urteilt im Fall Katyn.

(Foto: dpa)

Tausende Menschen wurden 1940 in Katyn von der russischen Geheimpolizei erschossen. Angehörige der Opfer warfen Moskau unter anderem vor, das Verbrechen nie vollständig aufgeklärt zu haben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ihre Vorwürfe nun endgültig zurückgewiesen.

Mehr als sieben Jahrzehnte nach dem Massaker an mehreren tausend Polen in Katyn sind 15 Hinterbliebene mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte endgültig gescheitert. Die Große Kammer des Straßburger Gerichts urteilte, Moskau habe kein Grundrecht der Kläger verletzt.

Die Hinterbliebenen werfen Russland vor, das Schicksal der Opfer nie vollständig aufgeklärt und die Verantwortlichen nie zur Rechenschaft gezogen zu haben. Sie klagten außerdem, weil Russland ihnen bis heute keine Einsicht in die Ermittlungsakten gewährt. Die Große Kammer wies diese Vorwürfe zurück, ebenso wie die Forderung der Hinterbliebenen nach Schmerzensgeld.

Das Gericht rügte allerdings, dass Russland dem Straßburger Gerichtshof nicht alle notwendigen Unterlagen zu Verfügung stellte. Das Gericht habe vor allem vergeblich Einsicht in die Akten zur Einstellung des Verfahren durch die russische Justiz gefordert. Moskau habe damit gegen Artikel 38 der Menschenrechtskonvention verstoßen, welcher die Unterzeichnerstaaten zur Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof verpflichtet.

Nach dem Einmarsch der Roten Armee in Polen im September 1939 wurden mehr als 21.000 Polen - vor allem Offiziere, aber auch Intellektuelle und Kirchenvertreter - festgenommen und in russischen Lagern interniert. Im April und Mai 1940 wurden sie auf Anweisung des Moskauer Innenministeriums von der russischen Geheimpolizei erschossen und im Wald von Katyn nahe der Stadt Smolensk in Massengräber geworfen. Die Gräber wurden 1943 von Soldaten der deutschen Wehrmacht entdeckt. Moskau übernahm allerdings erst 1990 offiziell die Verantwortung für das Kriegsverbrechen.

Angehörige enttäuscht

Nach dem Urteil des Straßburger Gerichts vom Montag muss der Kreml nicht mehr befürchten, die Ermittlungen zu dem historischen Massaker neu aufrollen zu müssen. Der Richterspruch sei "konsequent und logisch", sagte der russische Vize-Justizminister Georgi Matjuschkin in einer ersten Reaktion.

Angehörige der Opfer zeigten sich ebenso enttäuscht von dem Urteil wie auch Polen. Das Gericht habe nicht alle "historisch-moralischen Argumente" der polnischen Kläger berücksichtigt, sagte der stellvertretende Außenminister Artur Nowak-Far.

Im Zuge der erst nach 1990 angeordneten Untersuchung der Verbrechen waren alle Anträge der Angehörigen, Einsicht in die Akten zu bekommen, von den Gerichten in Russland abgewiesen worden. Die russische Justiz begründete dies mit der Vertraulichkeit der Unterlagen, die als "ultrageheim'' eingestuft wurden. Mit dem selben Argument weigerte sich Moskau auch, dem Gerichtshof für Menschenrechte Einsicht in alle Ermittlungsunterlagen zu gewähren.

Eine kleine Kammer des Gerichts hatte den Klägern - unter ihnen eine Witwe und neun Kinder von bei dem Massaker getöteten Polen - im April 2012 teilweise Recht gegeben. Sie hätten keinerlei offizielle Information über die Todesumstände der Männer erhalten, hieß es im erstinstanzlichen Urteil. Dieses Verhalten gegenüber Hinterbliebenen sei "unmenschlich".

Die Große Kammer argumentierte hingegen, die Europäische Menschenrechtskonvention sei in Russland 1998 in Kraft getreten. Zu diesem Zeitpunkt sei die Tötung der Kriegsgefangenen eine "nachgewiesene historische Tatsache" gewesen. Für die Hinterbliebenen habe es "keinerlei Ungewissheit" über das Schicksal ihrer Angehörigen gegeben. Damit sei die Voraussetzung für eine Verletzung des Verbots unmenschlicher Behandlung nicht erfüllt.

Zu dem Massaker selbst nahmen die Richter nicht Stellung. Sie verwiesen darauf, dass die Europäische Menschenrechtskonvention am 4. November 1950 verabschiedet wurde. Für mögliche Menschenrechtsverletzungen vor diesem Datum sei das Straßburger Gericht nicht zuständig. Das Urteil der aus 17 Richtern bestehenden Großen Kammer ist rechtskräftig. Sieben Richter distanzierten sich - aus unterschiedlichen Gründen - teilweise von der Entscheidung.

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