Von Christian Wernicke, Washington

Das Oberste Gericht der USA hat ein Urteil zu Guantanamo gefällt. Nun fühlen sich sowohl die amerikanische Regierung als auch ihre Kritiker bestätigt.

Jeder liest den Richterspruch auf seine Weise. Kenneth Roth zum Beispiel, Direktor von Human Rights Watch, vernimmt nach dem Guantanamo-Urteil von Amerikas Oberstem Gerichtshof bereits "das Läuten der Todesglocke für das Lager". Derweil versichert US-Justizminister Michael Mukasey, die Militärprozesse gegen mutmaßliche Taliban und Al-Qaida-Terroristen - also auch das derzeit laufende, spektakuläre Verfahren gegen fünf Drahtzieher der Anschläge vom 11. September 2001 - würden "weiter vorangehen".

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Gefangene im Lager Guantanamo (© Foto: AP)

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Als wäre nichts geschehen. Beide Herren haben recht. Der Menschenrechtler denkt langfristig - und er erinnert an das ursprüngliche Motiv der Bush-Regierung, ausgerechnet am Strand der US-Marinebasis auf Kuba dieses Lager für "illegale Kämpfer" zu errichten: Die Bush-Regierung glaubte 2002, mit diesem Manöver den vermeintlich "Übelsten der Üblen" (ehemaliger US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld) den Schutz durch Amerikas Rechtsstaat verweigern zu können.

Guantanamo Bay lag außerhalb der USA, und fern von Amerikas Gestaden, so die Logik von Rumsfeld, gelte die US-Verfassung nicht. Schon gar nicht sollte diese gelten für sogenannte feindliche Ausländer. Diese kühne Konstruktion wackelte schon lange, am Donnerstag hat sie der Supreme Court endgültig zum Einsturz gebracht.

Der sagte: Da die Vereinigten Staaten per Pachtvertrag auf Ewigkeit die Hoheitsrechte in der Karibikbucht ausübten, folge die Verfassung der Fahne. Dies gelte insbesondere für ein seit Jahrhunderten etabliertes Prinzip wie das Recht, das jedem Gefangenen die Anhörung und Haftprüfung durch einen unabhängigen Richter zugesteht.

Keinerlei Freispruch

Dieses Grundrecht, unter Angelsachsen auf Lateinisch als "Habeas Corpus" bekannt, müsse selbst in Zeiten des Terrors fortwirken, schrieb Richter Anthony Kennedy, als er die Mehrheitsmeinung formulierte. Auch in "außergewöhnlichen Zeiten" könne Amerika "Freiheit und Sicherheit versöhnen - und in unserem System werden sie versöhnt im Rahmen des Rechts."

Anders gesagt: Weil die Gefangenen auf der Insel ab sofort den gleichen Schutz wie in jedem Hochsicherheitstrakt auf dem Festland genießen, kann und sollte, so die Botschaft, das Pentagon ein Lager schließen, das der Welt längst als Symbol eines amerikanischen Sündenfalls gilt. Doch das wiedergewonnene Recht auf Haftprüfung bedeutet keinerlei Freispruch für die derzeit 270 Guantanamo-Gefangenen.

Nicht gleich jeder Prozess ausgesetzt

Etwa achtzig von ihnen will Amerika den Prozess machen, 19 Verfahren laufen bereits. Diese Entscheidung über Schuld und Sühne, die mit Haft oder Hinrichtung enden kann, fällen jene US-Offiziere, die den sogenannten Militärkommissionen vorsitzen. An diesen Strafgerichten des Pentagons hatte der Supreme Court am Donnerstag nichts auszusetzen, und nur darauf zielte Justizminister Mukasey mit seiner Botschaft, auf Guantanamo werde nun nicht gleich jeder Prozess ausgesetzt.

Gestoppt hat der Oberste Gerichtshof hingegen jene Prozedur, welche die Bush-Regierung und der (damals noch republikanisch dominierte) Kongress als scheinbare Einlösung des Anspruchs auf "Habeas Corpus" ausgaben. Erst durch ein präsidentielles Dekret 2004, dann per Gesetzesakt 2006 wurden Militärausschüsse eingesetzt, die in der Regel jährlich prüften, ob ein Häftling weiterhin als "illegaler Kombattant" eine Gefahr darstellte.

Vor diesen sogenannten "Combattant Status Review Tribunals (CSRTs)" genossen die Internierten jedoch nur eingeschränkte Rechte. Die US-Offiziere durften im Interesse der nationalen Sicherheit Belastungsmaterial vor den Verdächtigen geheim halten oder die Namen von Zeugen verschweigen. Auch stand dem Häftling nicht das Recht zu, zum Beweis seiner Unschuld eigene, ihn entlastende Zeugen vorzuladen.

"Was das Gericht getan hat, wird die Nation noch bedauern"

Zwar ließ das US-Gesetz eine schmale Hintertür offen, wenigstens in Ausnahmefällen die Entscheidung der Tribunale vor einem Bundesgericht in Washington anzufechten. Aber dabei galt als Grundsatzvermutung, dass die CSRTs ihre Arbeit korrekt und vollständig erledigt hätten. Diesen Rechtsweg zweiter Klasse hat der Supreme Court nun als "ungenügenden Ersatz" gerügt - und als Verstoß gegen die Verfassung kassiert.

Rechtsexperten gehen davon aus, dass die Anwälte aller 270 Internierten sehr schnell vor US-Bundesgerichte ziehen und verlangen werden, ihren Mandaten stehe nach sechs Jahren ohne Richter endlich ein Haftprüfungstermin zu. Das bringt die Regierung in die Klemme. In rund achtzig Fällen, räumt das Pentagon ein, habe man nicht genügend Beweise, um Verbrechen nachzuweisen. In einigen Fällen seien die Beweise "zu heikel", um sie mit dem Häftling, seinem Anwalt oder gar der Öffentlichkeit zu teilen. "Das, was das Gericht heute getan hat, wird die Nation noch bedauern", sagte der erzkonservative Richter Antonin Scalia.

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(SZ vom 14./15.6.2008/ihe)