Von Robert Probst, Kassel

Historische Entscheidung: Das Bundessozialgericht hat 70.000 NS-Opfern den Zugang zu Entschädigungen erleichtert - die Rentenversicherer könnte das zwei Milliarden Euro kosten.

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat am Dienstag in einer aufsehenerregenden Entscheidung etwa 70.000 jüdischen NS-Opfern den Zugang zu sogenannten Ghettorenten erleichtert. Der 13. Senat kippte mit seiner Entscheidung die bisher vom Gesetzgeber und den Rentenversicherungsträgern aufgebauten Hürden mit einem Schlag.

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Zwangsarbeiter beim Trümmerräumen in Osnabrück im Jahr 1942. (© Foto: dpa)

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Tausende Holocaust-Überlebende, die bislang für ihren Aufenthalt in einem jüdischen Ghetto im damals besetzen Osteuropa nicht entschädigt wurden, können nun auf eine Zusatzrente hoffen. Anwälte der klagenden Betroffenen sprachen von einer Sensation. Damit dürfe ein mehr als sieben Jahre andauernder Streit nun bald erledigt sein.

Für Arbeit im Ghetto hatten Juden nach einem Grundsatzurteil des BSG aus dem Jahr 1997 Anspruch auf eine Rente erworben, der Bundestag verabschiedete dazu im Jahr 2002 ein entsprechendes Gesetz. Allerdings lehnten die Rentenversicherungen im Anschluss daran mehr als 90 Prozent der Anträge ab. Immer wieder verwiesen sie darauf, dass die betagten NS-Opfer nicht glaubhaft machen konnten, dass sie aus "freiem Willensentschluss" und gegen "Entgelt" gearbeitet hatten, wie es das Gesetz vorschrieb.

Über diese beiden Begriffe wurde dann jahrelang in Tausenden Klagen vor den Sozialgerichten gestritten. Nun hat der 13. Senat am Dienstag klare Richtlinien aufgestellt, wer nach dem Gesetz auf eine Rente hoffen kann: im Grunde wohl fast alle Antragsteller, da der Senat - entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung - keinen einzigen Vorbehalt der Versicherer anerkennt.

Selbst eine Arbeitspflicht kann nun als freier Willensentschluss interpretiert werden, solange der Betroffene nicht zu einer bestimmten Arbeit gezwungen wurde. Als Entgelt zählt "jegliche Entlohnung, ob in Geld oder Naturalien". Auch kommt es nicht darauf an, ob das Entgelt direkt oder über den Judenrat an die Arbeiter ausgezahlt wurde.

Eine Vertreterin der beklagten Rentenversicherung Rheinland sagte, das Gericht habe nun endlich Rechtssicherheit geschaffen, man werde diese Leitlinien nun auch anwenden. Dies könnte die Versicherer bis zu zwei Milliarden Euro kosten, Tausende Betroffene können mit einer Monatsrente von durchschnittlich 150 Euro rechnen. Auch bereits abgelehnte Anträge können nun erneut geprüft werden.

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(SZ vom 3.6.2009/af/gba)