Urteil zu Entschädigungen Endlich Lohn für die Arbeit im Ghetto
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"Ich habe es verdient": In einer historischen Entscheidung spricht das Bundessozialgericht Zehntausenden NS-Opfern einen Anspruch auf Ghettorente zu.
"Ich will nur das, was man mir versprochen hat, nicht mehr und nicht weniger. Ich meine, ich habe es verdient." Joseph Haber, 87, als Jugendlicher von den Nazis ins Ghetto Krakau gesperrt, wo er als Elektromechaniker für die Wehrmachtspost arbeitete, kämpft seit 2003 um eine sogenannte Ghettorente.
In den Ghettos arbeiteten NS-Opfer wie dieser Junge im litauischen Kaunas. Manche erhielten ein wenig Geld, andere wurden in Naturalien bezahlt. Drei Überlebende haben jetzt mit Erfolg Rentenansprüche eingeklagt.
(Foto: Foto: Reuters)Bisher hatte ihm die Rentenversicherung Rheinland-Pfalz das verwehrt, worauf er laut Gesetz einen Anspruch hat. Nun steht er - eigens aus Paris angereist - vor dem Saal II des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel, wo der 13. Senat am Dienstag ein Grundsatzurteil angekündigt hat. Nur drei Stunden später kann sich Haber freuen: In einer wegweisenden Entscheidung haben die Obersten Sozialrichter alle bisher aufgebauten Hürden niedergerissen.
Tausende NS-Opfer können nun auf eine monatliche Rente von etwa 150 bis 200 Euro hoffen - sie wird rückwirkend von 1997 an gezahlt, dem Jahr der ersten Ghetto-Entscheidung des BSG. Die Versicherungen dürfte das mehrere Milliarden kosten.
Das Ghettorentengesetz aus dem Jahr 2002, mit dem der Bundestag eigentlich eine letzte Lücke bei der Entschädigung von NS-Opfern schließen wollte, hatte von Anfang an nicht gut funktioniert. Mehr als 90 Prozent der etwa 70.000 Anträge lehnten die Rentenversicherungen ab. Tausende Klagen vor den Sozialgerichten waren die Folge.
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Immer wieder ging es um die im Gesetz genannten Begriffe, die Arbeit müsse aus "freiem Willensentschluss" und gegen "Entgelt" aufgenommen worden sein, sonst bestehe kein rentenversicherungspflichtiges Verhältnis. Stets ging es um eine Abgrenzung zu den Zwangsarbeitern in den Konzentrationslagern, die die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" entschädigt hatte. Da das Gesetz diese Begriffe aber nicht näher erläuterte, mussten sich einige der hochbetagten Betroffenen mehrmals bis zum BSG klagen - ehe nun erstmals verbindliche Leitlinien für eine künftige Handhabung des Gesetzes vorliegen. Der 13. Senat korrigierte hierzu sogar seine bisher abweichende Rechtsprechung.
"Großzügiges neues Gesetz"
"Man kann immer klüger werden", sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Steinwedel in der mündlichen Verhandlung mit Blick auf die bisher restriktivere Haltung des Senats. Es stehe keine Definition der umstrittenen Begriffe im Gesetz, womöglich habe dann der Bundestag auch ein "großzügiges neues Gesetz" gewünscht. "Wollte der Gesetzgeber, dass das alles mit Akribie geprüft werden soll?", fragte der Richter angesichts der Debatte, ob ein Teller Suppe oder ein Stück zusätzliches Brot in den "Wartesälen der Vernichtungslager" nun als Entgelt im Sinne der Sozialversicherer zu werten sei oder wie man in einer Zwangslage, in der es nur ums Überleben ging, von einem freiwilligen Entschluss zur Arbeit sprechen kann.
Der Senat gab letztlich den drei klagenden NS-Opfern Recht und wies alle Anträge der zuständigen Rentenversicherung Rheinland und Rheinland-Pfalz zurück. Zugleich stellten die Richter einige Grundsätze auf, die neue Voraussetzungen bei der Behandlung der Anträge mit sich bringen: Selbst eine Arbeitspflicht im Ghetto widerspricht nicht dem Begriff vom "freien Willensentschluss". Solange der Betroffene das Ob und Wie der Arbeit beeinflussen konnte, könne man nicht von Zwangsarbeit sprechen.
"Bahnbrechende Wirkung"
Als Entgelt zählt künftig "jegliche Entlohnung, ob in Geld oder Naturalien". Auch die Debatte, dass ein Lohn, der nur das eigene Überleben sichert, für eine Versicherungspflicht nicht ausreicht, ist vom Tisch. Zudem kommt es nicht darauf an, ob das Entgelt direkt oder über die sogenannten Judenräte an die Arbeiter ausgezahlt wurde - auch das ein jahrelanger Streit. Außerdem besteht kein Mindestalter, denn auch viele Kinder arbeiteten in den Ghettos.
Habers Anwalt, Frank-Ludwig Thiel, sprach von einer "bahnbrechenden Wirkung" des Urteils. Auch Betroffene, deren Anträge abgelehnt worden seien, könnten nun ihr Vorhaben neu prüfen lassen. Eine Vertreterin der Rentenversicherung Rheinland sagte, das Gericht habe endlich Rechtssicherheit geschaffen, man werde diese Leitlinien nun auch anwenden. Die Jewish Claims Conference sprach von einer "mutigen Entscheidung". Endlich, wenn auch sehr spät, werde nun dem Sinn des Gesetzes entsprochen.
Am Mittwoch wird der 5. Senat des Gerichts ebenfalls zu einigen Ghettorenten-Revisionsfällen Stellung nehmen. Bislang hatten der 13. und der 5. Senat in Sachen Ghettorenten gelegentlich abweichende Meinungen vertreten.