Urteil vom Verfassungsgericht:NPD bekommt wieder Geld vom Staat

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Bekommen wieder Geld: NPD-Anhänger bei einem Demonstrationsmarsch

(Foto: Getty Images)

Die Kassen der NPD sind leer, der Bundestagswahlkampf finanziell kaum zu stemmen - das könnte sich nun ändern. Denn der Bundestag muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgericht seinen Auszahlungsstop aufheben.

Die rechtsextreme NPD erhält vorerst weiter staatliche Parteienunterstützung. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einer Eilentscheidung am Dienstag entschieden. Wenn die Partei jetzt kein Geld bekäme, könne sie im Bundestagswahlkampf nur eingeschränkt für sich werben, heißt es in der Entscheidung.

Der Bundestag hatte die Auszahlung der Mittel aus der staatlichen Parteienfinanzierung gestoppt, weil die NPD eine Strafe in Höhe von 1,27 Millionen Euro wegen eines fehlerhaften Rechenschaftsberichts 2007 bislang nicht beglichen hatte. Die Partei hatte dagegen geklagt.

Die NPD bekommt - wie andere Parteien auch - Geld aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Diese richtet sich nach den bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen erzielten Stimmen und nach den Beiträgen und Spenden, die eine Partei einnimmt. Das Geld wird vierteljährlich in Abschlagszahlungen verteilt.

Seit Jahresbeginn hat die NPD aber nichts mehr bekommen. Die Zahlungen sollten eigentlich ausgesetzt bleiben, bis die Partei ihre Schuld getilgt hat. Die Partei musste daher im April ihre hauptamtlichen Mitarbeiter entlassen. Der Bundestag teilte mit, die Bundestagsverwaltung werde der einstweiligen Anordnung entsprechen und zum 15. Mai und 15. August 2013 Abschlagszahlungen in Höhe von jeweils circa 303.000 Euro an die NPD auszahlen.

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) sieht in der einstweiligen Anordnung jedoch "keine Vorentscheidung zugunsten der NPD". Entsprechend den Regelungen des Parteiengesetzes forderte die Bundestagsverwaltung von der NPD eine Strafzahlung in doppelter Höhe, also von 2,5 Millionen Euro. Einen Teil der "Unrichtigkeiten" habe die NPD im Rahmen ihrer Anhörung aber noch schlüssig erläutert. Dies hätte Lammert noch berücksichtigen müssen. Daher setzten die Leipziger Richter die Strafzahlung auf 1,27 Millionen Euro herab.

Gegen das Leipziger Urteil wandte sich die NPD wiederum mit einer Verfassungsbeschwerde. Gleichzeitig beantragte die rechtsextreme Partei, die Rückzahlungen bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auszusetzen. Dem gaben die Karlsruher Richter nun zumindest für die bis zur Bundestagswahl im September anstehenden Abschlagszahlungen statt.

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