Das Bundesverwaltungsgericht hat das grob verkannt; es hat ein krasses Fehlurteil gefällt. Nun muss das Bundesverfassungsgericht die Dinge wieder ins Lot bringen und dem Verfassungsschutz seine Aufgabe erklären: Er soll Gruppierungen beobachten, die auf einen Umsturz hinarbeiten, und Parteien observieren, die ihre Ziele nicht mit demokratischen Mitteln, sondern irregulär und gewaltsam durchsetzen wollen. Nicht mehr, nicht weniger.

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Wenn schon das Wort "demokratischer Sozialismus" beim Verfassungsschutz Alarm auslöst, dann müsste auch die SPD beobachtet werden; denn Wort und Ziel finden sich auch im deren Programm. Wenn schon partielles Missfallen am Grundgesetz Alarm auslöst, müsste auch Wolfgang Schäuble beobachtet werden; er hat oft genug gefordert, das Grundgesetz zu ändern, um den Einsatz der Bundeswehr im Inneren zu ermöglichen. Und wenn eine Forderung nach Vergesellschaftung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln Alarm auslöst, dann müsste gar das Grundgesetz selbst für verfassungsfeindlich erklärt werden - denn diese Vergesellschaftung wird von Artikel 15 Grundgesetz ermöglicht.

Es gab einmal eine Zeit, in der die Verfassungsschützer sogar einen späteren Bundespräsidenten überwacht haben; es war Gustav Heinemann. Aber der Kalte Krieg ist lang vorbei. Manchmal hat man den Eindruck, der Verfassungsschutz (samt Bundesverwaltungsgericht) muss das noch lernen. Vielleicht lernt er es, wenn er beginnt, seine eigene Vergangenheit aufzuarbeiten.

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(SZ vom 22.07.2010/segi/pfau)