Der Linkenpolitiker Bodo Ramelow hat sich vom Bundesverwaltungsgericht eine grundsätzliche Feststellung zur Rechtmäßigkeit der Beobachtung der Linken erhofft. Die hat er bekommen - nur ganz anders, als er das erwartet hatte.
In ihrem Kampf gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz hat die Linkspartei eine schwere Niederlage erlitten. Das Bundesverwaltungsgericht entschied am Mittwoch in Leipzig, es sei dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) erlaubt, über den Linkspolitiker Bodo Ramelow ein Dossier aus öffentlich zugänglichen Daten anzulegen. Der Fraktionsvorsitzende der Linken im thüringischen Landtag und frühere Bundestagsabgeordnete hatte in den beiden Vorinstanzen recht bekommen. Daraufhin hatte die Bundesrepublik Revision eingelegt. Die Leipziger Richter entschieden, dass alle Linken-Spitzenpolitiker vom Verfassungsschutz beobachtet werden dürften, da es in der Partei extremistische Strömungen gebe.
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Der Verfassungsschutz darf Bodo Ramelow beobachten. (© ag.ddp)
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Ramelow sagte: "Sie werden verstehen, dass ich tief enttäuscht bin, dass ein sechsjähriger Klageweg auf einmal hier so abgeräumt wird - mit einer Begründung, die ich schwer nachvollziehen kann." Er hatte eine grundsätzliche Feststellung zur Rechtmäßigkeit der Beobachtung der Linken erhofft, die nun ganz anders ausgefallen ist, als er und die Führung der Partei es erwartet hatten.
In der Verhandlung in Leipzig hatte das Bundesamt geltend gemacht, es gebe in Teilen der Linkspartei gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen "mit maßgeblichem Einfluss" auf die Gesamtpartei. Dies bestritt der Anwalt der Linken, Peter Hauck-Scholz. Die Kommunistische Plattform oder das Marxistische Forum hätten heute nicht mehr Gewicht wie vor 20 Jahren. Nach Auffassung der Linkspartei hat sich der Verfassungsschutz in der Leipziger Verhandlung entlarvt. "Es geht darum, den Bürger vor einer Partei zu warnen, weil man sie politisch nicht haben will und nicht weil sie tatsächlich extrem ist", sagte Parteichef Klaus Ernst der Süddeutschen Zeitung. Man werde "politisch und juristisch weitere Schritte gehen", kündigte er an. Ramelow nannte die Argumentation des Verfassungsschutzes "unterirdisch". Das sei "wirklich Kalter Krieg. Da ist die Adenauer-Ära noch nicht vorbei", sagte er.
Die 2007 aus einem Zusammenschluss des SED-Nachfolgers Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) und der hauptsächlich im Westen erfolgreichen Wahlalternative Arbeit und Soziale Gerechtigkeit (WASG) hervorgegangene Linke stellt im Bundestag die viertstärkste Fraktion. Sie ist überdies in 15 von 18 Landtagen vertreten.
Nach Auffassung des Leipziger Gerichtes schützt das die Linke nicht vor einer Beobachtung durch Verfassungsschützer. Das Anlegen eines Dossiers über Ramelow beurteilten sie als verhältnismäßig. "Zwar birgt die nachrichtendienstliche Beobachtung von Parlamentsabgeordneten erhebliche Gefahren im Hinblick auf ihre Unabhängigkeit und auf die Mitwirkung der betroffenen Parteien bei der politischen Willensbildung und damit für den Prozess der demokratischen Willensbildung insgesamt", räumten die Bundesrichter in der Urteilsbegründung ein. Das werde "jedoch dadurch gemindert, dass das BfV sich auf eine offene Beobachtung beschränkte und den Kern der parlamentarischen Tätigkeit des Klägers ausgenommen hat". Besonders schwer wiegt aus Sicht des Gerichtes der Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Als "führender Funktionär" einer Partei, für die in der Vorinstanz "tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen" festgestellt worden seien, müsse Ramelow die Beobachtung hinnehmen.
Die Richter stützten damit die Position von Heinz Fromm, dem Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Aufgabe seiner Behörde sei die Beobachtung ,,jeglicher Form des politischen Extremismus'', hatte Fromm jüngst bekräftigt. Bei der Linken sei das "vor allem wegen der in die Partei integrierten offen extremistischen Zusammenschlüsse" der Fall. Abzuwarten bleibe, "wie die derzeitige Programmdiskussion ausgeht". Nächstes Jahr will die Linke ein neues Grundsatzprogramm beschließen.
Außer im Bund wird die Linke in fünf Bundesländern beobachtet (Grafik). Mehrere Landesämter für Verfassungsschutz argumentieren, dass sich die Linke immer noch nicht klar von der DDR-Diktatur distanziere. Das eindeutige Gegenteil tut vor allem eine Gruppierung in der Partei, das "Marxistische Forum": "Wir verwahren uns gegen die Diffamierung der DDR als Unrechtsstaat", schrieben die Mitglieder der sächsischen Landesgruppe laut Verfassungsschutz. Das Forum hat allerdings in ganz Deutschland nur 56 Mitglieder.
Das BfV stuft weitere vier Strömungen in der Partei als linksextremistisch ein; darunter die "Sozialistische Linke" mit 700 Mitgliedern, die kritisieren, dass einige in der Partei, sich ,,in den Verhältnissen einrichteten und lediglich in diesem Rahmen die Probleme lindern wollten''. Die größte beobachtete Gruppe ist mit 1100 Mitgliedern die ,,Kommunistische Plattform'', aus der die Vize-Bundesvorsitzende Sahra Wagenknecht stammt und die es sich zur Aufgabe gemacht hat, ,,das marxistische Gedankengut zu bewahren''.
Einige Länder haben in den vergangenen Jahren aufgehört, die Linke zu beobachten, zuletzt das Saarland und Bremen. Auch im kürzlich erschienenen Verfassungsschutzbericht von Rheinland-Pfalz heißt es, das Kapitel zu den Linken entfalle, denn es konnten ,,keine tatsächlichen Anhaltspunkte für den Verdacht extremistischer Bestrebungen mehr festgestellt werden''.
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(apn/dpa/Reuters/woja)
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Sieht man sich die politische Landschaft mal an, wird man feststellen, dass keine Partei ernsthaft langfristige Perspektiven auf dem Programm hat. Die sog. "großen Volksparteien" leben von ihren Stammwählern und früheren Persönlichkeiten, die mit der Partei verbunden werden. Kleinere Parteien vermitteln meist populistische Anwandlungen, um den Anschein zu erwecken, anders zu sein oder zumindest sein zu wollen wie die Großen.
Letztlich ist es aber doch egal, denn jeder will mal seine Diäten erhöhen und das eigene Auskommen mit einem verbesserten Einkommen sichern.
Demokratie bedeutet aber doch wohl eigentlich, dass die Macht vom Volke ausgeht und nicht von irgendwelchen Wahlmännern, die Verpsrechungen machen, die sie eh nicht halten können (was sie ja schon im Vorhinein wissen).
Also, Volksbegehren und Volksabstimmung auf den Plan und lasst das Volk an die Macht - vielleicht macht dann unsere Bundesrepublik auch wieder einen Schritt vorwärts...
Und ihr Kreuz bei einer Partei machen, die nachweislich verfassungsfeindliche Organisationen unterstützt und Mitglieder aus ihnen rekrutiert?
Das Urteil ehrt die Linke nicht, man sollte endlich die Eier in der Hose haben, sie zu verbieten.
Was immer sich danach neu gründet, verliert den Ostalgiebonus und damit die 5%-Hürde.
"die bis weit in die siebziger teilweise sogar in den Achtziger Jahren aktiv waren... Auslaufmodell?"
Ja, denn die 80er sind seit 20 Jahren vorbei!
Gut finde ich auch nicht, dass diese Subjekte nach dem Krieg weiter aktiv waren. Da dies das Standardargument der Sozen ist, um ihre Ideologie nach dem Niedergang ihres Systems in unsere Demokratie tragen zu wollen, die Standardentgegnung: nur weil "die anderen" etwas schlechtes gemacht haben, heißt das nicht, dass man es mit "den einen" nun wiederholen muss.
Weder brauner noch roter Faschismus darf in unserer Demokratie Platz haben, selbst wenn sie genügend Naivlinge mit ihren Parolen einfangen. Wir erinnern uns, die hier nicht nennfähige Partei und die damalige KPD hatten gemeinsam weit mehr als 50% der Stimmen!
unter den Altnazis die sie als Auslaufmodell bezeichnen befanden sich zwei Bundespräsidenten, ein Bundeskanzler, ein Bundesinnenminister, zahlreiche Landesmininister und Ministerpräsidenten, die bis weit in die siebziger teilweise sogar in den Achtziger Jahren aktiv waren... Auslaufmodell?
Art der Berichterstattung ist dermaßen mies, man würde sie eher in einem Blatt wie dem ND erwarten. Sind die Verkaufszahlen der SZ so schlecht, dass man sich jetzt zum Sprachrohr dieser Klientel machen muss? Anbiedernd und fast schon prostituierend...
Paging