Urteil über Vaterschaftstest:Datenschützer lobt, Regierung und Kläger zufrieden

Nach dem Karlsruher Richterspruch fühlt sich sowohl das Bundesjustizministerium als auch das bayerische Justizministerium bestätigt - und verweisen auf eigene Gesetzesvorhaben.

Nach dem Karlsruher Urteil über Vaterschaftstests will das Bundesjustizministerium bereits nach Ostern einen ersten Umsetzungsvorschlag vorlegen. Dabei solle es zunächst um die erleichterte Feststellung der Vaterschaft gehen, sagte der Parlamentarische Staatssekretär Alfred Hartenbach. Das Ministerium sehe sich mit dem Urteil bestätigt. Hartenbach erwartet nach eigenen Worten keine Welle von Verfahren zur Feststellung von Vaterschaften.

Justizministerin Beate Merk (CSU) sieht die Haltung Bayerns zu Vaterschaftstests durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt. "Das Persönlichkeitsrecht des Kindes hat einen hohen Stellenwert", sagte Merk am Dienstag in München. "Andererseits muss dem Vater die Möglichkeit eröffnet werden, Zweifel auszuräumen."

Bayern habe deshalb bereits im Frühjahr 2005 einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, in dem die Rechte des Kindes unangetastet blieben. "Aber wir geben den Vätern einen Rechtsanspruch auf Durchführung eines offenen legalen Abstammungstests", ergänzte Merk. Dieser Weg sei der einzig richtige.

Lob vom obersten Datenschützer

Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu heimlichen Vaterschaftstests begrüßt. Die Karlsruher Entscheidung stärke das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und trage zur Rechtssicherheit bei, sagte Schaar.

Außerdem werde dem drohenden Dammbruch, heimliche Gentests in anderen Lebensbereichen - etwa bei Versicherungen und Arbeitsverhältnissen - durchzuführen, ein Riegel vorgeschoben.

"Die vom Gericht getroffene Abwägung zwischen dem Recht des Kindes, seine Daten nicht preiszugeben, und dem verfassungsrechtlich geschützten Recht des Vaters auf Kenntnis, ob das Kind von ihm abstammt, entspricht dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit", erklärte Schaar.

Der unterlegene Vater, Beschwerdeführer Frank S., zeigte sich nach dem Urteil zufrieden. "Ich bin froh, dass sich jetzt gesetzlich etwas tut", sagte er. Obwohl der heimliche Test, mit dem er seine Vaterschaft an seiner angeblichen Tochter hatte überprüfen lassen, nach wie vor nicht verwertbar ist, äußerte er eine "gewisse Befriedigung". Er hoffe, nach einer Neuregelung seine Vaterschaft wirksam anfechten zu können.

Unionspolitiker warnt vor Kriminalisierung

Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Jürgen Gehb, hat in der Neuen Osnabrücker Zeitung davor gewarnt, heimliche Tests zu kriminalisieren. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will heimliche Vaterschaftstests mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe belegen.

Gehb hält Abstammungstests ohne Wissen der Frau hingegen für "ein vernünftiges Verfahren im Vorfeld, weil dies auch eine befriedende Wirkung für die Ehe haben kann". Könne der Mann seinen Verdacht nur vor Gericht offenbaren und erweise er sich als falsch, sei die Partnerschaft ruiniert, sagt Gehb.

Als Instrument zum Vorfühlen müsse nach Gehbs Worten "ein diskreter Test rechtlich zulässig sein, an den sich bei begründetem Verdacht dann ein förmliches gerichtliches Verfahren anschließen kann, aber nicht muss."

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