Die hessischen Studiengebühren von 500 Euro pro Semester sind mit der Landesverfassung vereinbar. Das entschied der hessische Staatsgerichtshof.

Die 2007 von der CDU-Alleinregierung eingeführten Studiengebühren sind mit der hessischen Verfassung vereinbar. Das hat der Staatsgerichtshof des Landes Hessen in Wiesbaden entschieden. Sechs der Verfassungsrichter votierten dafür, fünf dagegen.

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Verfassungsrichterin Karin Wolski erklärte in der Urteilsbegründung, die Vorgaben in Artikel 59 der Landesverfassung hinderten den Gesetzgeber nicht, allgemeine Studiengebühren einzuführen.

Der fragliche Artikel beinhalte keine Garantie eines gebührenfreien Studiums. Wichtig sei allerdings, dass durch die Erhebung von Gebühren niemand vom Studium ausgeschlossen werde.

Dieser Vorgabe der Verfassung habe der Gesetzgeber mit der Einführung eines Darlehensanspruchs für alle Studierenden Rechnung getragen, sagte Wolski. Dass die Darlehen ohne Bonitätsprüfung und für Bafög-Empfänger auch noch zinsfrei eingeräumt würden, führe zu einer sozialen Abfederung, so dass auch wirtschaftlich schlechter gestellte Personen ein Studium aufnehmen könnten.

Artikel 59 der hessischen Verfassung verbietet grundsätzlich die Erhebung von "Schulgeld" in allen staatlichen Bildungseinrichtungen des Landes. Zugleich lässt der Verfassungsartikel allerdings Ausnahmen zu, so weit ein Hochschüler wirtschaftlich dazu in der Lage ist.

Mehr als 71.000 Klagen gegen das Gebührengesetz

Gegen das von der CDU-Landesregierung eingeführte Studiengebührengesetz hatte es eine vom Deutschen Gewerkschaftsbund unterstützte Massenklage von mehr als 71.000 hessischen Bürgern gegeben.

Zudem hatten die Landtagsfraktionen von SPD und Grünen eine Normenkontrollklage eingereicht. Die Kläger hatten darauf verwiesen, dass die hessische Verfassung die Erhebung von Gebühren an den staatlichen Hochschulen verbietet.

Die Abschaffung der Studiengebühren auf politischem Wege war in der vergangenen Woche vorerst gescheitert, weil ein mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linken im Landtag verabschiedetes Gesetz einen Formfehler aufwies. Das Gesetz soll nun am 17. Juni in einer Sondersitzung des Parlaments endgültig beschlossen werden.

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(dpa/AP/buma)