Urteil rechtskräftig:Verfassungsschutz darf Scientology überwachen

Seit elf Jahren überwacht der Verfassungsschutz Scientology wegen Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung - und darf das auch weiter tun. Die Organisation hat eine Beschwerde dagegen zurückgezogen.

Das Urteil zur Überwachung der Scientology-Organisation mit nachrichtendienstlichen Mitteln durch den Verfassungsschutz ist rechtskräftig.

Scientology habe seine Beschwerde gegen eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) für Nordrhein-Westfalen zurückgenommen, teilte das Gericht am Dienstag in Münster mit. Die OVG-Richter hatten im Februar dem Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln die Fortsetzung der seit 1997 dauernden Beobachtung erlaubt und keine Revision zugelassen. Scientology bezeichnet sich selbst als Kirche, wird von Kritikern aber als gefährliche Sekte angesehen.

Scientology hatte gegen das OVG-Urteil am 26. März eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt. Über die Gründe für die Rücknahme der Beschwerde wurde zunächst nichts bekannt.

In der Urteilsbegründung vom Februar hatten die Münsteraner Richter angeführt, Scientology und die Mitglieder verfolgten nach wie vor Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet seien. Die Organisation strebe eine Gesellschaftsordnung an, mit der zentrale Verfassungswerte wie die Menschenwürde und das Recht auf Gleichbehandlung außer Kraft gesetzt oder eingeschränkt werden sollten, hieß es damals weiter. Dies ergebe sich aus teilweise nicht zugänglichen Schriften, aber auch aus Aktivitäten von Scientology.

Scientology wird in Deutschland nicht als Religionsgemeinschaft anerkannt. Sekten-Experten werfen der Organisation vor, ihre Anhänger psychisch und finanziell abhängig zu machen.

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