Kuwait Airways:"Nicht zumutbar"

Das Landgericht Frankfurt erlaubt der Fluglinie Kuwait Airways, das Ticket eines Israeli zu stornieren. Begründet wird dies mit der Gesetzeslage in dem arabischen Staat. Deutsche Gesetze helfen dem Mann dabei nicht, so der Richter.

Von Ronen Steinke, Berlin

Im Streit um die Weigerung der Fluglinie Kuwait Airways, einen Fluggast mit israelischem Pass zu befördern, hat das Landgericht Frankfurt ausgeführt, ein Passagier dieser Nationalität sei der Fluglinie "nicht zumutbar". Bereis am 16. November hatte das Gericht der Fluglinie Recht gegeben. Geklagt hatte ein Israeli, der in Berlin lebt. Er hatte über ein Internetportal einen Flug nach Bangkok gebucht. Sein Ticket war storniert worden, weil er Israeli sei. In der Urteilsbegründung, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt, erklärt der Einzelrichter nun: Von Kuwait Airways könne nicht verlangt werden, gegen kuwaitisches Recht zu verstoßen. Ein Gesetz von 1964 untersagt dort Firmen, Vereinbarungen mit israelischen Staatsangehörigen zu schließen. Es handele sich um "ein Boykottgesetz im Sinne eines Embargos eines Staates gegenüber einem anderen Staat", meint das Landgericht. "Solche Regelungen in unterschiedlicher Ausprägung sind auch der deutschen Rechtsordnung nicht fremd."

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: