Urteil in Koblenz:Al-Qaida-Unterstützer darf nicht studieren

Weil er Propaganda der Terrororganisation al-Qaida verbreitete, wurde er zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt - sein Informatikstudium wollte der Palästinenser trotzdem wieder aufnehmen. Das wurde ihm nun verboten.

Ein verurteilter Helfer des Terrornetzwerkes al-Qaida darf nach der Haft nicht weiter studieren. Vor dem Verwaltungsgericht Koblenz ist der Palästinenser aus Syrien mit dem Versuch gescheitert, die Zulassung für die Fortsetzung seines Informatikstudiums einzuklagen.

Die zuständige Ausländerbehörde hatte bereits entschieden, dass der Verurteilte nach der Haft nicht mehr an die Universität zurückkehren dürfe. Der Palästinenser erhob dagegen jedoch Widerspruch und beantragte vorläufigen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht, um sein Studium weiterführen zu können.

Das Koblenzer Verwaltungsgericht hat nun geurteilt, dass das Studienverbot rechtmäßig sei (AZ:3 L 229/14.KO) und sprach dem Verurteilten den Rechtsschutz ab. Die Richter argumentierten, die begangenen Straftaten des Palästinensers könnten "das allgemeine Sicherheitsgefühl der Bevölkerung" nachhaltig beeinträchtigen. Das "Engagement für ausländische terroristische Vereinigungen und die Verbreitung jihadistischen Gedankengutes" stünden in klarem Widerspruch zur demokratischen Werteordnung. Zudem hätten Terrororganisationen wie al-Qaida ein besonders großes Interesse an der "Rekrutierung von Personen mit qualifizierten Kenntnissen im Computerwesen". Der Student kann beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen.

Abschiebung nicht absehbar

Im März vergangenen Jahres war der Palästinenser vor dem gleichen Gericht zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt worden, weil er im Internet für al-Qaida um Mitglieder geworben hatte. Unter anderem übersetzte und verbreitete er Video- und Textbotschaften des Terrornetzwerkes.

Der Verurteilte lebt bereits seit mehr als zwanzig Jahren in Deutschland. Eine Abschiebung nach Syrien ist nach Angaben des Gerichts aufgrund fehlender Papiere und der kritischen politischen Lage in Syrien momentan nicht absehbar.

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