Urteil in Hannover:Brandanschlag in Salzhemmendorf: Acht Jahre Haft für Haupttäter

Prozess Brandanschlag Salzhemmendorf

Dennis L. (von links), Sascha D. und Saskia B. im Februar im Landgericht in Hannover

(Foto: dpa)
  • Wegen des Brandanschlags auf ein Asylbewerberheim in Salzhemmendorf sind zwei Männer und eine Frau zu Haftstrafen zwischen vier und acht Jahren verurteilt worden.
  • Der Richter sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten, "aus niederen Beweggründen, heimtückisch und mit einer gemeingefährlichen Waffe" handelten.
  • Die Anklage hatte belegt, dass der Tat fremdenfeindliche Motive zugrunde lagen.
  • Nur durch Zufall war bei dem Anschlag niemand ums Leben gekommen.

Etwa ein halbes Jahr nach dem Brandanschlag auf eine Asylunterkunft im niedersächsischen Salzhemmendorf hat das Landgericht Hannover die Täter zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der 31-jährige Haupttäter Dennis L. muss wegen versuchten Mordes und Brandstiftung acht Jahre ins Gefängnis. Sein 25 Jahre alter Mittäter Sascha D. erhielt sieben Jahre Haft.

Die 24-jährige Saskia B. wurde zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Sie hatte die beiden betrunkenen Männer zum Tatort gefahren.

Die Verurteilten nahmen das Urteil und die Begründung über weite Strecken regungslos zur Kenntnis. Mit starrem Blick nach unten folgten sie den Ausführungen des Vorsitzenden Richters Wolfgang Rosenbusch. Er sehe gleich drei Mordmerkmale als erfüllt an, sagte Rosenbusch an die Verurteilten gewandt. "Sie handelten aus niederen Beweggründen, heimtückisch und mit einer gemeingefährlichen Waffe."

Er verglich sie mit "marodierenden SA-Trupps", die bei Terrorakten 1938 Geschäfte in Brand gesetzt und Tote und Verletzte billigend in Kauf genommen hätten: "Das ist die Reihe, in die Sie mit ihrer Tat treten."

Hintergrund: Rechtsextremismus

Dennis L. hatte gestanden, am 28. August 2015 einen selbstgefertigten Molotowcocktail in das Fenster der Flüchtlingsunterkunft in Salzhemmendorf geworfen zu haben. Auch die beiden anderen Angeklagten räumten ein, an dem Anschlag beteiligt gewesen zu sein. Ein Junge aus Simbabwe, der normalerweise in dem Zimmer schlief, entging nur durch Zufall dem Anschlag, weil er an diesem Abend im Nebenzimmer bei seiner Mutter schlief.

Es stehe außer Zweifel, dass die Männer dem Rechtsextremismus zugeordnet werden müssten, sagte der Vorsitzende. Bei Saskia B. sei dies nicht erkennbar. Dennoch gelte auch für sie "Fremdenfeindlichkeit und Rassenhass als das einzig denkbare Motiv". Das Gericht verurteilte sie zudem als Mittäterin und nicht als Gehilfin. Sie habe "ein ganz erhebliches Maß an Tatherrschaft" gehabt, sagte Rosenbusch an die 24-Jährige gewandt: "Sie gehören nicht zu denen, die sich das ausgedacht haben, aber Sie hätten es stoppen können."

Das Urteil entspricht im Wesentlichen den Forderungen der Anklage. Diese hatte im Prozess die fremdenfeindliche Gesinnung der Angeklagten belegt. Die Verteidigung hatte für den 31 Jahre alten Werfer des Molotowcocktails auf eine Strafe von nicht mehr als fünf Jahren plädiert, für den 25 Jahre alten Mittäter auf eine milde Strafe.

Die junge Frau sollte nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für vier Jahre und zwei Monate hinter Gitter. Die Verteidigung hatte für die Frau auf eine Bewährungsstrafe plädiert.

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