Der frühere Deutschland-Chef der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK muss wegen Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung und Nötigung für knapp vier Jahre ins Gefängnis.

Der ehemalige Deutschland-Chef der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK ist in Düsseldorf zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden.

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Der frühere mutmaßliche Deutschland-Chef der PKK, Hüseyin A. muss für drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. (© Foto: dpa)

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Die Hauptverhandlung habe die Anklagevorwürfe bestätigt, sagte der Vorsitzende Richter Lutz Braunöhler. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht sprach den 48-Jährigen am Freitag wegen Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung und Nötigung schuldig.

Mit seinem Strafmaß entsprach der Senat der Forderung der Verteidigung, die eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Jahren und neun Monaten beantragt hatte. Die Bundesanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von vier Jahren gefordert.

Hüseyin A. hatte die PKK in Deutschland unter dem Decknamen "Colak" ein knappes Jahr lang geführt. Im August 2007 hatte er dabei eine 21-jährige Kurdin durch eine Morddrohung zur Abtreibung eines Kindes gezwungen, das sie von einem Stuttgarter PKK-Funktionär erwartete.

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(dpa/AP/cag)