Karlheinz Schreiber gehört nach Ansicht des Gerichts "zu einer Spezies, die nur auf den eigenen Vorteil bedacht ist, jeden und alle schmiert und den Fiskus betrügt, wo es nur geht".
Mit der Verurteilung des ehemaligen Lobbyisten Karlheinz Schreiber zu acht Jahren Haft hat die 9. Strafkammer des Landgerichts Augsburg am Mittwoch einen vorläufigen Schlussstrich unter eine der spektakulärsten und langwierigsten Schmiergeld- und Korruptionsaffären der Nachkriegszeit in Deutschland gezogen.
Karlheinz Schreiber: Der 76-Jährige hat nach Überzeugung des Gerichts 14,6 Millionen Mark - etwa 7,5 Millionen Euro - Einkommensteuer hinterzogen. (© Foto: dpa)
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Der 76-jährige Schreiber hat nach Überzeugung des Gerichts in den Jahren 1988 bis 1993 etwa 64 Millionen Mark an Provisionen aus Flugzeug- und Rüstungsgeschäften nicht angegeben und damit 14,6 Millionen Mark - etwa 7,5 Millionen Euro - Einkommensteuer hinterzogen. Die Bestechung des ehemaligen Rüstungsstaatssekretärs Ludwig Holger Pfahls im Zusammenhang mit der Lieferung von Schützenpanzern aus Bundeswehrbeständen an Saudi-Arabien sah das Gericht ebenfalls als erwiesen an, sie fiel aber wegen Verjährung für die Verurteilung nicht ins Gewicht.
Der Vorsitzende Richter Rudolf Weigell sagte in seiner Urteilsbegründung, Schreiber gehöre "zu einer Spezies, die nur auf den eigenen Vorteil bedacht ist, jeden und alle schmiert und den Fiskus betrügt, wo es nur geht". Dieses Verhalten dürfe man "ohne Übertreibung als maßlos und raffgierig bezeichnen". Schreibers Anwälte Jens Bosbach und Jan Olaf Leisner kündigten Revision gegen das Urteil an. Reinhold Nemetz, der Leiter der Augsburger Staatsanwaltschaft, sagte, er sei "sehr zufrieden" mit dem Urteil. Die Staatsanwaltschaft hatte neuneinhalb Jahre Haft gefordert.
15 Jahre nachdem Karlheinz Schreiber sich durch seine Flucht in die Schweiz der deutschen Justiz entzogen hatte, und auf den Tag genau neun Monate nach seiner Auslieferung durch Kanada, wohin er sich 1999 abgesetzt hatte, ist der "Schreiberkomplex" damit vorbehaltlich eines möglichen Revisionsverfahrens juristisch abgearbeitet. In einer Serie von Strafverfahren hatte das Landgericht Augsburg zuvor die ehemaligen Thyssen-Manager Jürgen Maßmann und Winfried Haastert wegen Steuerhinterziehung und den Ex-Staatssekretär Ludwig Holger Pfahls wegen Steuerhinterziehung und Vorteilsannahme zu Haftstrafen verurteilt. Max Strauß, der Sohn des früheren bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß, war zunächst verurteilt, aber nach erfolgreicher Revision freigesprochen worden. Schreiber selbst hatte sich zehn Jahre lang in Kanada mit allen juristischen Mitteln gegen seine Auslieferung gewehrt, ehe er schließlich im August 2009 an Deutschland überstellt wurde.
Im Prozess ging es um Provisionen, die Schreiber für seine Vermittlungstätigkeit beim Verkauf von Flugzeugen der Firma Airbus an kanadische und thailändische Fluggesellschaften, von MBB-Hubschraubern an die kanadische Küstenwacht und von Fuchs-Spürpanzern durch die Firma Thyssen an das Königreich Saudi-Arabien erhalten hatte. Die Zahlungen liefen über die von Schreiber gegründeten Briefkastenfirmen IAL und ATG auf Konten beim Schweizerischen Bankverein in Zürich. IAL und ATG wiederum waren hundertprozentige Töchter der Firma Kensington-Anstalt in Liechtenstein, die ebenfalls von Schreiber gegründet wurde.
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