Urteil:Bis zu neun Jahre Haft im Düsseldorfer Al-Qaida-Prozess

Lesezeit: 1 min

  • Im Düsseldorfer Al-Qaida-Prozess werden die Angeklagten zu teils langjährigen Haftstrafen verurteilt.
  • Die Zelle handelte dem Gericht zufolge nicht autonom, sondern auf Anweisung der Al-Qaida-Führung.
  • Die Islamisten hatten einen Splitterbombenanschlag geplant, sich allerdings noch nicht für ein Ziel entschieden.

Urteil im Düsseldorfer Al-Qaida-Prozess

Im Düsseldorfer Al-Qaida-Prozess sind die vier Angeklagten schuldig gesprochen worden. Das Oberlandesgericht verhängte wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der Vorbereitung einer staatsgefährdeten Straftat beziehungsweise der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung Strafen zwischen viereinhalb und neun Jahren Haft.

Das Gericht stellte fest, dass die Zelle nicht autonom agierte, sondern im Auftrag al-Qaidas handelte. "Sie sollten und wollten im Auftrag von al-Qaida Anschläge in Deutschland durchführen", sagte ein Gerichtssprecher.

Ziel, Menschen "zu schlachten"

Die Bundesanwaltschaft hatte neuneinhalb Jahre Haft für den Hauptangeklagten Abdeladim El-K. gefordert. Sie hält ihn für den bislang ranghöchsten Al-Qaida-Terroristen vor einem deutschen Gericht. Sein Ziel sei es nach seinen eigenen Worten gewesen, Menschen "zu schlachten".

Die Ankläger forderten für die weiteren Angeklagten Jamil S. (34) acht Jahre, Amid C. (23) sechs Jahre und neun Monate sowie für Halil S. (30) sechs Jahre Haft. Die Verteidiger beantragten für zwei der Angeklagten Freispruch, für den dritten eine Strafe unter drei Jahren Haft und für den Hauptangeklagten maximal sieben Jahre Gefängnis.

Spektakulärer Prozess

Das Gericht hatte mehr als zwei Jahre lang in dem Verfahren verhandelt und 162 Verhandlungstage absolviert. Die Bundesanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, im Auftrag der Al-Qaida-Führung eine Serie von spektakulären Splitterbombenanschlägen geplant zu haben. Damit habe das islamistische Terrornetzwerk 2011 dem eigenen Niedergang begegnen wollen.

Ein konkretes Anschlagsziel habe noch nicht festgestanden. Die Terrorzelle habe sich aber über die Sicherheitsmaßnahmen an Bahnhöfen und Flughäfen informiert. Außerdem habe sie sich um die Beschaffung von Bombenbauteilen und Sprengstoff-Komponenten gekümmert.

Terrorzelle nahe der Universität

Die Wohngemeinschaft der jungen Männer in der Nähe der Düsseldorfer Universität war rund um die Uhr observiert worden. Als die Aktivitäten in der Wohnung auf den Bau einer Bombe hindeuteten, wurden drei der Männer Ende April 2011 festgenommen. Der vierte Angeklagte wurde später in Bochum verhaftet.

© SZ.de/dpa/jasch - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: