Urteil gegen Verena Becker erwartet Buback-Mord, für immer ungelöst
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Nach 90 Verhandlungstagen, fast 160 Zeugen und einem Dutzend Sachverständigen fällt heute ein Urteil: Das Stuttgarter Oberlandesgericht entscheidet, ob die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker am Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback beteiligt war. Wie auch immer die Richter urteilen: Entscheidende Fragen konnte der Prozess nicht beantworten.
Der helle Verhandlungsraum mit den weißen Wänden am Oberlandesgericht in Stuttgart-Stammheim ist ein historischer Ort: Hier fand 1975 die Verhandlung gegen die RAF-Anführer Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe statt, die zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt wurden.
Verena Becker im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts in Stuttgart. Jetzt wird ein Urteil gefällt.
(Foto: dpa)Wird nun eines der dunkelsten Kapitel deutscher Nachkriegsgeschichte seinen Abschluss finden, wenn die Richter am Mittag an dieser Stelle ihr Urteil über Verena Becker fällen? Unwahrscheinlich. Denn das wahrscheinlich letzte große Gerichtsverfahren um die Verbrechen der Roten Armee Fraktion (RAF) wird - unabhängig vom Urteil - wichtige Fragen nicht beantworten.
Die 15 tödlichen Schüsse des RAF-Kommandos "Ulrike Meinhof" auf den damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seine beiden Begleiter Wolfgang Göbel und Georg Wurster am 7. April 1977 liegen inzwischen 35 Jahre zurück. Die Richter müssen nun darüber befinden, ob die spätere RAF-Aussteigerin Becker an dem Mord beteiligt war.
Becker wurde im Mai 1977 verhaftet und später wegen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, weil sie bei ihrer Flucht auf Polizisten geschossen hatte. Die Behörden stellten nach der Festnahme die Tatwaffe des Buback-Mords bei der damals 24-Jährigen und ihrem Begleiter Günter Sonnenberg sicher. Ermittlungen zu einer Tatbeteiligung blieben aber ohne Ergebnis.
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Wer saß auf dem Motorrad? Wer schoss?
Welche beiden Personen auf dem Motorrad saßen, von dem die Schüsse auf Bubacks Wagen abgegeben wurden, das ist bis heute ungeklärt. Als direkte Beteiligte wurden die RAF-Mitglieder Knut Folkerts, Christian Klar und Günter Sonnenberg verurteilt - allerdings nur als Mittäter.
Der Ex-Terrorist Peter-Jürgen Boock behauptet, RAF-Mitglied Stefan Wisniewski sei der Motorrad-Schütze gewesen - allerdings basiert diese Information seinen Angaben nach auf Hörensagen. Auch Verena Becker soll nach ihrer Abkehr von der RAF in den achtziger Jahren dem Verfassungsschutz Wisniewski als Täter genannt haben. 1989 begnadigte sie der damalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker.