Trotz des Neins aus Karlsruhe zum Luftsicherheitsgesetz halten Innenminister Schäuble und Fraktionschef Kauder an ihren Plänen zum Einsatz der Bundeswehr im Innern fest.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sagte Unions-Fraktionschef Volker Kauder: "Die Sache bleibt für uns auf dem Tisch." Es sei nun zu überlegen, wie der Schutz der Bevölkerung vor terroristischen Angriffen "hinzubekommen ist".
Um die Menschen wirksam vor Terroranschlägen schützen zu können, sei eine Grundgesetzänderung notwendig, meint Schäuble. (© Foto: ddp)
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Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble forderte eine Grundgesetzänderung, um die Grundlage für die Inkraftsetzung des vom Verfassungsgericht abgelehnten Luftsicherheitsgesetzes zu schaffen.
In den ARD-Tagesthemen sagte Schäuble, das Urteil mache eine Ergänzung des Grundgesetzes notwendig, um die Menschen wirksam vor Terroranschlägen schützen zu können.
Es bleibt zu wenig Zeit
Auch einen möglichen Einsatz der Bundeswehr während der Weltmeisterschaft werde man weiterhin prüfen, allerdings im Rahmen des Grundgesetzes, sagte der Innenminister.
Der Parlamentarische Staatssekretär Peter Altmaier (CDU) räumt jetzt allerdings ein: "Die Frage, ob man es bis zur Fußball-WM schaffen kann, hängt ganz wesentlich ab vom politischen Umfeld - also davon, ob es dafür eine Zweidrittel-Mehrheit im Deutschen Bundestag gibt."
Die Änderung des Grundgesetzes in wenigen Wochen durchzusetzen sei sehr schwierig. Die Union will gleichwohl eine Grundgesetzänderung zum Einsatz der Bundeswehr im Innern prüfen.
Kauder geht davon aus, dass sich die zuständigen Bundesminister noch diese Woche über das weitere Vorgehen verständigen. Danach würden auch die Fachpolitiker der Koalitions-Fraktionen einbezogen.
CDU und CSU geht es bei der Forderung nach einem erweiterten Bundeswehr-Einsatz zur Fußball-WM nach den Worten von Fraktionsvize Wolfgang Bosbach nicht um den Schutz von Stadien, sondern um den Objektschutz etwa vor Botschaften und Synagogen.
Keine bewaffneten Soldaten vor den Stadien
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) habe "nie, mit keiner Silbe, gesagt, dass er beabsichtige, bewaffnete Soldaten vor die Stadien zu stellen, um dort die Spiele zu schützen", so Bosbach.
Seit Jahrzehnten stehe im Grundgesetz, "dass Objektschutz Aufgabe der Bundeswehr ist, nämlich im Spannungsfall und im Falle des inneren Notstandes".
Widerstand gegen das Vorhaben Schäubles gibt es nicht nur in der Opposition, sondern auch innerhalb der Koalition: Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz unterstrich die Ablehnung seiner Partei zu einer Grundgesetzänderung für einen erweiterten Einsatz der Bundeswehr beim Objektschutz.
"Das wird es mit der SPD auf gar keinen Fall geben", sagte er im Deutschlandradio Kultur. Mit den Sicherheitsfragen bei der Fußball-WM werde man "selbstverständlich klar kommen - ausschließlich mit der Polizei und ausschließlich mit dem ergänzenden Sicherheitsgewerbe".
Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Reinhold Robbe (SPD), hält auch einen Einsatz der Bundeswehr während der Fußball-WM, etwa beim Objektschutz, für ausgeschlossen.
Gewerkschaft der Polizei ist besorgt
Er sagte der Oldenburger Nordwest-Zeitung, es gelte weiterhin der Status quo, "dass die Bundeswehr nicht im Inland über die Amtshilfe hinaus eingesetzt werden darf".
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) warnte die Bundesregierung davor, das Urteil durch Ersatzregelungen zu unterlaufen. GdP-Chef Konrad Freiberg sagte der Leipziger Volkszeitung, es sei nun abschließend klar gestellt: "Die Bundeswehr darf nicht als Ersatz-Polizei im Inneren herangezogen werden."
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(dpa)
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