Ein Gericht hat die Kündigung einer Supermarktkassiererin wegen Pfandbons im Wert von 1,30 Euro bestätigt - ein maßloses Urteil.
Es ist ein altes Vorurteil, dass die Justiz die Kleinen hängt und die Großen laufen lässt. Es ist auch ein altes Vorurteil, das die kleinen Leute weniger Recht kriegen.
Laut einem Gericht zu Recht gefeuert, weil sie angeblich Pfandbons im Wert von 1,30 Euro unterschlagen hat: Kassiererin Barbara E. (© Foto: ddp)
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Und es ist auch ein altes Vorurteil, dass die Richter bei den großen Leuten umsichtig und maßvoll verhandeln, und bei den kleinen Leuten hastig und verständnislos.
Leider gibt es Urteile, die diese Vorurteile bestätigen. Soeben kann man wieder eines dieser Vorurteils-Bestätigungs-Urteile besichtigen: Eine Berliner Supermarktkassiererin ist nach 31 Jahren fristlos gekündigt worden, weil sie Pfandbons im Wert von 1,30 Euro unterschlagen haben soll. Das Landesarbeitsgericht hat die Kündigung bestätigt.
Es ist dies ein Urteil ohne Maß, ein maßloses Urteil. Es liegt aber nicht außerhalb der Rechtsprechung. Immer wieder bestätigen die Gerichte fristlose Kündigungen wegen kleiner und kleinster Fehltritte, nicht selten mit der Folge von Dauerarbeitslosigkeit.
Das Landesarbeitsgericht Berlin, das die Entlassung der Supermarktkassiererin in zweiter Instanz bestätigt hat, kann sich auf eine Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 1984 berufen. Eine Bäckereiverkäuferin hatte ein Stück Bienenstich vom Vortag mitgenommen. Sie musste gehen und dem Bundesarbeitsgericht war das recht.
Und aus Hannover gibt es den Fall, bei dem ein Vater von zwei Kindern, Leiter einer kleinen Bäckereifiliale, im Lager der Filiale einen Becher Müller-Milch im Wert von 59 Cent ausgetrunken hatte; das Verfallsdatum war längst überschritten.
Private Briefe in der Firmenpost
Der Arbeitgeber begnügte sich nicht mit einer Abmahnung und auch nicht mit einer fristgerechten Kündigung, sondern sprach die fristlose Entlassung aus. Diese wurde vom Arbeitsgericht Hannover im Jahr 2006 bestätigt. Das Vertrauen des Arbeitgebers sei, unabhängig vom Wert der Milch, irreparabel zerstört.
Ähnlich der Portokosten-Fall in Frankfurt: Ein Kundenbetreuer bei einem großen Versicherungsunternehmen hatte neun Privatbriefe zur Poststelle der Firma gegeben. Wegen der unüblichen handschriftlichen Adressierung war das aufgefallen und gemeldet worden.
Gleichwohl meinte das Arbeitsgericht, der Mann habe sich die 4,95 Euro Portokosten diebstahlsähnlich zu erschleichen versucht und damit nicht nur das Vertrauen der Geschäftsleitung zerstört, sondern die betriebliche Organisation massiv gestört.
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http://www.taz.de/1/archiv/print-archiv/printressorts/digi-artikel/?ressort=sw&dig=2009%2F02%2F25%2Fa0076&cHash=10208c0ae7
http://www.taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/1/das-urteil-ist-eine-farce/
danke an herrn prantl für die wiedergabe der gerechtigkeitseinschätzung. hier wird von kaisers nur in brutaler weise das kündigungsrecht mißbraucht ohne abwägung. die arbeitnehmer sollen mit hilfe einer abgehobenen rechtsprechung geheuert und gefeuert werden. damit werden sie willig eingeschüchtert und zu niedrig löhnen verurteilt. wer sich wehrt wird mit angebl. zeugen billig ausgesondert. ich rufe zu einkaufsverweigerungen bei solchen firmen auf, aber auch zu einer änderung des bestehenden arbeitsrechtes zugunsten der arbeitnehmer. wir verbraucher können uns ja auch wehren und sozialere arbeitgeber damit belohnen.
Das Politische Versagen von Rechten und Unterstützung führt geradewegs ins Verderben, aber die Kanzlerin hat immer noch dieses unerträgliche Grinsen im Gesicht und macht auf Fatal-Optimismus in Zeiten des Untergangs.
Das kann man schon so machen, aber auf Piratenschiffen wird der Kapitän meist gelüncht, wenn man seine Mannschaft so verarscht, weil man sich im Rampenlicht sehen möchte und nicht die Bedürfnisse und Notwenigkeiten dort hin bringt.
Das Versagen dieser Kapitänsneurose, genannt Merkel, ist schier nicht mehr auszuhalten.
Meuterei wäre angesagt !!!
Ich bedanke mich bei Ihnen !
Walter Wasilewski
Nur zur Info für alle, die über dieses Urteil genauso ENTSETZT sind wie ich:
Der Kundenservice von Kaisers schrieb mir heute als Stellungnahme auf meinen Protest:
Zitat: "Leider wird der Fall in den Medien sehr einseitig dargestellt.
Selbstverständlich haben wir den Vorfall genauestens geprüft,
bevor die Kündigung ausgesprochen wurde. Auch haben wir Frau E. im
persönlichen Gespräch die Möglichkeit geboten,
den Vorfall aus ihrer Sicht darzustellen. Sie hat sich jedoch bei
ihren Ausführungen wiederholt in Widersprüche verwickelt
und zudem Kollegen zu Unrecht bezichtigt. Die ihr unterbreiteten
Angebote für eine gütliche Einigung hat Frau E. kategorisch abgelehnt.
Dieses Verhalten und nicht der Wert der veruntreuten Pfandbons hat
letztendlich bei zwei Gerichten zu einem eindeutigen Urteil
geführt. Bitte berücksichtigen Sie auch, dass wir
derartige Vorfälle nicht als Kavaliersdelikte behandeln können
auch zum Schutz aller unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!"
Dies ist in meinen Augen eine erbärmliche Rechtfertiung!
Weiß jemand, wie die Angebot Kaisers für eine gütliche Einigung ausgesehen haben?
Ich spekuliere mal folgendes: Frau E. hätte die Tat zugeben sollen und wäre dann ordentlich gekündigt worden...Wie nett...
Ansonsten dreht sich die Diskussion hier im Kreis. Die Juristen hier verteidigen ihr Regelwerk, als ob es makellos und ohne Fehler wäre und verschmähen alle Nichtjuristen als unwissende Stammtischler.
Ich fühle mich an Kafkas "Der Prozess" erinnert....
Paging