Von Christiane Kohl

Die Verhandlung dauerte nur eine Stunde, dann war Dieter Althaus wegen fahrlässiger Tötung im Eilverfahren zu einer Strafe von 33.000 Euro verurteilt. Warum die thüringische CDU schnellstmöglich ein Urteil für ihren Ministerpräsidenten wollte - und bekam.

Es ist ein gelb getünchtes, wuchtiges Barockgebäude am Fuß jener Berge, auf denen sich der folgenschwere Skiunfall des Dieter Althaus ereignete. Die Gerichtsdiener im Bezirksgericht von Irdning in der Steiermark hatten längst Feierabend, als sich in dem holzgetäfelten Verhandlungssaal am späten Dienstagnachmittag vier eilig zusammengetrommelte Prozessteilnehmer einfanden: Gerichtsvorsteher Thomas Priebsch, ein Vertreter der Staatsanwaltschaft, der Anwalt des Unfallopfers Beata Christandl sowie der Verteidiger Walter Kreissl, der in Personalunion zugleich als sogenannter "Machthaber", wie es im Österreichischen heißt, den abwesenden Angeklagten vertrat - Dieter Althaus, 50 Jahre alt, der zur selben Zeit in einer Rehabilitationsklinik am Bodensee weilte.

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Dieter Althaus gibt 2003 seinen Amtseid ab: Jetzt wurde er in einem Eilurteil zu einer Geldstrafe verurteilt. (© Foto: AP)

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Verhandelt wurden die Folgen des schweren Pistenunfalls, bei dem am Neujahrstag die 41-jährige Skifahrerin Beata Christandl getötet wurde und Althaus ein schweres Schädel-Hirn-Trauma erlitt. Schon nach kurzer Zeit war das Urteil ergangen: 180 Tagessätze nach österreichischem Recht, was 90 Tagessätzen in der deutschen Rechtssprechung entspricht.

Alles in allem etwa 33.000 Euro, die der thüringische Ministerpräsident an Strafe zahlen muss dafür, dass er nach der Rekonstruktion eines vom Staatsanwalt bestellten Gutachtens am Neujahrstag bergauf in eine andere Skipiste einbog und so vermutlich den tödlichen Unfall hervorrief. "Damit liegt das Urteil innerhalb des Strafmaßes, bei dem es nach österreichischem Recht keinen Eintrag ins Vorstrafenregister gibt", sagte Althaus' Anwalt der Süddeutschen Zeitung. Doch auch wenn es diesen Eintrag nicht gibt, gilt Althaus in Österreich als vorbestraft.

Im Hintergrund des Eilurteils steht vermutlich die politische Situation in Thüringen: Nachdem die Nachricht von der Anklageerhebung wegen fahrlässiger Tötung am Montagabend zu erheblichen Verunsicherungen in der thüringischen CDU geführt hatte, "gab es offenbar ein starkes Interesse einen ganz schnellen Prozess zu machen", berichtet ein CDU-Mitglied. Entsprechend war die Entscheidung, ein Eilurteil zu beantragen, auch erst am Dienstag gefallen.

Nachmittags gegen 13.30 Uhr hatte der Anwalt von Althaus dann überraschend beim Bezirksgericht einen Antrag auf Einberufung eines Eilverfahrens gestellt. Kurz darauf entschied der Gerichtsvorsteher, noch am Abend den Prozess zu eröffnen. Voraussetzung dafür war offenbar, dass Althaus' Anwalt Kreissl zuvor "der Verlesung sämtlicher Ermittlungsergebnisse" der Staatsanwaltschaft zugestimmt hatte. Dies kam praktisch einem Schuldeingeständnis gleich.

Noch am Abend zuvor hatte Kreissl das Gegenteil erklärt: Da widersprach er dem im Bestrafungsantrag dargelegten Vorwurf, dass Althaus schuldhaft den Tod der Skifahrerin Beata Christandl verursacht habe. "Es gibt kein volles Schuldanerkenntnis", sagte Kreissl. Stattdessen habe der CDU-Politiker in seiner schriftlichen Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft "lediglich eine Mitschuld an dem Unfall eingeräumt".

Die Ermittler im österreichischen Leoben hatten nach Einlassungen des Anwalts schon am Montagabend ihre Darstellung korrigieren müssen: Entsprechend hatten sie eingeräumt, dass Althaus nicht wie es anfangs hieß, "die Verantwortung für den Tod der Beata Christandl" übernehme, sondern nur "für sein Handeln".

Dann kam es zu dem schnellen Verfahren - auf Wunsch des Anwalts von Althaus. Dafür, was nun genau die plötzliche Änderung der Prozesstaktik bewirkt hatte, gibt es nirgendwo Bestätigungen. "Wir stehen in enger Anbindung mit der Familie und dem Anwalt", sagt der Erfurter Regierungssprecher Fried Dahmen. Mehr will er freilich nicht erklären. Klar ist jedoch, dass das schnelle Prozessende in der thüringischen Parteispitze sehr begrüßt wird. Scheint doch damit die Gefahr gebannt zu sein, dass noch wochenlang über ein mögliches Strafmaß für den Ministerpräsidenten diskutiert worden wäre.

Entsprechend zügig will man nun die zivilrechtlichen Fragen klären: Althaus hat der Familie der Verstorbenen eine weitreichende Entschädigung angeboten, die der Tatsache Rechnung tragen soll, "dass ein Kind seine Mutter verloren hat", wie der Anwalt der Familie Christandl, Alexander Rehrl, erläutert. Mithin dürfte es um eine Art Erziehungsgeld für das einjährige Kind gehen, das die Frau hinterlassen hat.

Gesundheitliche Situation unbekannt

Auch der Salzburger Anwalt Rehrl war bei der abendlichen Gerichtsverhandlung in Irdning zugegen, und so darf man annehmen, dass auch die Entschädigungsregelung bald abgeschlossen sein wird. Bleibt nur noch die unbekannte gesundheitliche Situation von Dieter Althaus. Noch immer hat sich kaum einer der CDU-Spitzenpolitiker, die normalerweise eng mit Althaus zusammenarbeiteten, persönlich davon überzeugen können, wie es dem Ministerpräsidenten wirklich geht. "Alle Kommunikation läuft nur über seine Frau", berichtet ein Christdemokrat. Und Katharina Althaus sei offenbar "ganz fest entschlossen", dafür zu sorgen, dass ihr Mann "auf jeden Fall in die Politik zurückkehrt" - und zwar an der Spitze der CDU und als Ministerpräsident.

Am Abend ließ die Thüringische Staatskanzlei dann eine persönliche Erklärung von Althaus verbreiten. Demnach nimmt der Politiker das Urteil an und erklärt: "Ich stehe zu meiner Verantwortung, die sich aus der Rekonstruktion des Unfallhergangs ergibt, auch wenn ich mich an den Unfall am Neujahrstag nicht erinnern kann." Weiter heißt es in der Erklärung des Ministerpräsidenten: "Wichtig ist mir, dass sich zumindest der materielle Ausgleich gegenüber den Hinterbliebenen von Beata Christandl nicht verzögert. Ich hoffe, dass der zügige juristische Abschluss des Skiunfalls auch den Interessen der Angehörigen dient und die Würde von Frau Christandl wahrt."

Auch der politische Gegner von Althaus, Thüringens SPD-Chef Christoph Matschie meldete sich schließlich zu Wort: Das Gericht habe "die Schuld festgestellt", nun müsse Althaus "mit sich selbst ausmachen, wie es weitergeht".

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(SZ vom 04.03.2009)