Schwere Schlappe für die Staatsanwaltschaft: Neun Monate nach den Berliner Mai-Krawallen hat das Landgericht zwei junge Männer vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen.
Der Prozess dauerte fünf Monate, jetzt gibt es eine Entscheidung: Neun Monate nach den Berliner Mai-Krawallen hat das Landgericht an diesem Donnerstag zwei junge Männer vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen.
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Den damaligen Schülern war vorgeworfen worden, am Abend des 1. Mai 2009 in Kreuzberg einen Molotow-Cocktail gegen Polizisten geschleudert zu haben. Die Richterin sagte, es habe sich "nicht mit der für die Verurteilung erforderlichen Sicherheit feststellen lassen, dass es die beiden Angeklagten waren."
Die heute 20 und 17 Jahre alten Berliner saßen mehr als sieben Monate in Untersuchungshaft. Im Dezember kamen sie überraschend auf freien Fuß. Familienangehörige und Freunde brachen bei der Verkündung des Urteils in Jubel aus.
Anklage wegen versuchten Mordes
Das noch nicht rechtskräftige Urteil ist eine schwere Schlappe für die Staatsanwaltschaft, die mehrjährige Haftstrafen gefordert hatte. Sie hatte erstmals in der Geschichte der Mai-Krawalle Anklage wegen versuchten Mordes erhoben.
Mit dem Urteil entsprach das Gericht den Anträgen der Verteidigung. Bei dem Wurf des Brandsatzes war eine Frau getroffen und schwer verletzt worden.
"Allgemeines Tohuwabohu"
Die damaligen Schüler hatten von Anfang an die Vorwürfe zurückgewiesen und gesagt, sie seien das Opfer einer Verwechselung geworden. Der 20-Jährige hatte noch am Mittwoch betont, er fühle sich als Bauernopfer von Polizei und Staatsanwaltschaft, die Ermittlungserfolge gebraucht hätten. Ein Polizist hatte in dem Prozess ausgesagt, dass die Ermittler nach den Mai-Krawallen völlig überlastet gewesen seien. Es habe ein "allgemeines Tohuwabohu" geherrscht.
Freunde, Unterstützer und Angehörige hatten immer wieder gegen den Prozess demonstriert und der Justiz vorgeworfen, sich mit ihrer harten Linie politischem Druck zu beugen. Das Gericht betonte bei der Urteilsverkündung, es habe keinen Druck gegeben.
Nach den Mai-Ausschreitungen waren Forderungen nach harter Bestrafung von Randalierern laut geworden. 479 Polizisten waren durch Flaschen und Steine verletzt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte 153 Anklagen nach dem 1. Mai 2009 erhoben.
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(dpa/plin/odg)
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"Ich selbst war nicht im Mobb vor Ort, aber zum selben Zeitpunkt ein/zwei Bezirke weiter. Und das ist schon nicht schön gewesen..."
Also ich fands in der Oranienstr. (Höhe Coretex) ging es erst, und anfangs war es auch nur ein typisches Volksfest mit viel Suff.
Zum Kottbusser war dann alles abgesperrt und da war die Stimmung schon etwas gereizt, aber nicht nur durch Zivilisten. Die Polizei hat da eher auf Konfrontation und starker Staat gespielt.
Auf ne einfche Frage, wo nicht abgesperrt ist und wo man wieder U-Bahn nehmen kann, wurde man auch nur dumm angemacht.
Kann zwar verstehen, dass man da ein wenig angespannt ist, aber alles in allem nicht wirklich geschickt.
Und ich bin dann halt dumm und voll auf eigene Faust losgelaufen. Wenn ich Pech gehabt hätte, wäre ich dann mittenreingelaufen..
Diego, ich habe sogar grün gedrückt, da es so ist, das hier viele schön daherlabern, aber noch nie vor Ort waren.
Ich selbst war nicht im Mobb vor Ort, aber zum selben Zeitpunkt ein/zwei Bezirke weiter. Und das ist schon nicht schön gewesen...
Die bekloppteste Angewohnheit, die man in diesem Forum mitbekommt, ist, wenn man eine Frage stellt, aber anstelle einer Antwort, nur einen Rotklick.
In den Momenten frage ich mich echt, was in den Gehirnen derer so vor sich geht.
sie schrieben: "... JEDEN der an diesen Demos ..."
eindeutig. Brauchen wir nicht mehr zu diskutieren. Sie fordern die pauschale Verdächtigung von Personen die vom verfassungsmässigen Recht der Versammlungsfreiheit gebrauch machen und, dass schlägts dann, sie fordern das pauschal für Versammlungen politisch Andersdenkender.
Und jetzt setzen Sie sogar noch einen drauf: Zitat: "Der Unterschied ist, dass die beiden Grundsätze für Menschen gelten, die sich auch an das Versammlunggebot halten."
Unabhängig davon , dass es ein Versammlungsgebot nicht gibt, gelten die Rechte und Pflichten der Verfassung für jeden. Dies ist sogar der Kern unserer Verfassung und geht aus allgemeinen Menschenrechten hervor. Diese gelten unverbrüchlich für jedermann.
Ihre Forderung zu differenzieren verstösst also gegen die Verfassung und gegen die Menschenrechte.
Eine derart undemokratische Haltung ist schlicht nicht hinnehmbar, insbesondere dann wenn Sie, wie Sie selbst bekunden, Migrationshintergrund haben. Ich freue mich persönlich über jeden Menschen, der sich dazu entschliesst in unserem Land zu leben. Ich habe hinsichtlich Religion und Lebensweise von Migranten nicht die geringsten Vorbehalte. Nur eines sollte klar sein: Wenn Sie sich dazu entschieden haben in diesem Land zu Leben, dann sollten Sie im mindesten die Verfassung dieses Landes und die Menschenrechte respektieren.
Jetzt mal ehrlich, die ganzen Leute, die da alle unter Generalverdacht stellen, wollen.
Wie viele von denen waren schonmal da oder überhaupt in Berlin an dem Tag?
Paging