Urteil:EU-Haftbefehl ja, Auslieferung nein

EuGH-Entscheidung: Droht einem Betroffenen eine "unmenschliche oder erniedrigende Behandlung", ist die Auslieferung aufgrund eines EU-Haftbefehls unzulässig.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Auslieferungen aufgrund eines EU-Haftbefehls sind nicht zulässig, wenn den Betroffenen wegen prekärer Haftbedingungen eine "unmenschliche oder erniedrigende Behandlung" droht. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg im Falle eines mutmaßlichen Kleinkriminellen aus Ungarn sowie eines Rumänen entschieden, der in seinem Land wegen mehrfachen Fahrens ohne Führerschein zu 20 Monaten Haft verurteilt ist. Gegen beide Männer hatten die Justizbehörden ihrer Länder einen Europäischen Haftbefehl erwirkt, der normalerweise einen Auslieferungsautomatismus nach sich zieht, weil er auf dem wechselseitigen Vertrauen der EU-Staaten basiert. Gleichwohl hatte das Oberlandesgericht Bremen die Überstellung der beiden Männer vorerst abgelehnt und den EuGH angerufen. Denn sowohl Ungarn als auch Rumänien waren in den vergangenen Jahren vom anderen Europagericht - vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg - mehrmals wegen überfüllter Gefängnisse und massiv überbelegter Haftzellen verurteilt worden.

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