Urteil eines US-Gerichts:NSA verstößt mit Datensammeln vermutlich gegen die Verfassung

Urteil eines US-Gerichts: Die NSA-Zentrale in Fort Meade in Maryland. Die millionenfache Datenüberwachung des Geheimdienstes könnte in Zukunft schärfer kontrolliert werden.

Die NSA-Zentrale in Fort Meade in Maryland. Die millionenfache Datenüberwachung des Geheimdienstes könnte in Zukunft schärfer kontrolliert werden.

(Foto: AFP)

Ein US-Gericht bezeichnet das massenhafte Sammeln von Telefondaten durch den Geheimdienst NSA als vermutlich verfassungsfeindlich. Die weltweit kritisierte Überwachung dürfte jedoch fürs Erste weitergehen. Ein Zeitungsbericht, wonach Washington sich einem von Berlin geforderten Anti-Spionage-Abkommen verweigert, soll jedoch nicht zutreffen.

Ein US-Gericht hat das massenhafte Sammeln von Telefondaten des Geheimdienstes NSA als vermutlich verfassungsfeindlich bezeichnet. Eine Klage gegen die Praxis habe "eine erhebliche Wahrscheinlichkeit auf Erfolg", urteilte der zuständige Richter Richard Leon am Federal District Court in Washington. Das Sammeln verletze in unangemessener Weise die Privatsphäre von US-Bürgern und verstoße wahrscheinlich gegen den vierten Zusatzartikel der US-Verfassung.

Die US-Regierung hatte die Praxis stets mit der Begründung gerechtfertigt, sie führe zur Ergreifung von Terroristen. In der 68 Seiten langen Erläuterung des Gerichts, über die die New York Times berichtet, heißt es jedoch, dass die Regierung keinen einzigen Fall vorzeigen könne, in dem durch auf diese Weise gesammelte Daten ein bevorstehender Terroranschlag gestoppt worden sei. Die Überwachung habe "fast Orwellsches" Ausmaß. Das Gericht in Washington befasste sich mit einer Klage von zwei Privatleuten gegen die Spähprogramme der US-Geheimdienste.

Dennoch dürfte die weltweit kritisierte Überwachung des NSA fürs erste weitergehen. Das Urteil ist noch vorläufig. Das Gericht erklärte, es rechne mit einem Einspruch der Regierung. Es stünden in diesem Fall "erhebliche nationale Sicherheitsinteressen auf dem Spiel". Das Weiße Haus wollte zu dem Richterspruch zunächst nicht Stellung nehmen. Regierungssprecher Jay Carney meinte vor Journalisten, man müsse den Text zunächst prüfen.

USA verweigern Deutschland Anti-Spionage-Abkommen

Bisher betonte die US-Regierung stets, das Vorgehen der NSA stehe im Einklang mit der Verfassung der USA. Allerdings hat Präsident Barack Obama bereits vor einiger Zeit eine Untersuchung der Praxis angeordnet und mögliche Korrekturen angedeutet. Zu diesem Zweck hat er sich von einer Expertenkommission bereits Vorschläge unterbreiten lassen. Danach soll die NSA künftig schärferen Beschränkungen und Kontrollen unterzogen werden.

Zu den Kernpunkten gehört nach Medienberichten, dass das massive Programm zum Sammeln der Telefondaten der US-Bürger weitergehen, aber die NSA die Informationen nicht mehr selbst speichern darf. Das sollen künftig die Telefongesellschaften oder eine andere dritte Partei übernehmen. Obama will im Januar seine Entscheidung über schärfe Kontrollen bekanntgeben. Die ausführliche Urteilsschrift des US-Gerichts, die der Washington Post vorliegt, können sie hier nachlesen.

Die Spähaffäre belastet auch das Klima zwischen Berlin und Washington. Entgegen der Meldung einer US-Zeitung soll es jedoch nicht zutreffen, dass die USA Deutschland den Abschluss eines sogenannten Anti-Spionage-Abkommens verweigert. Ein entsprechender Bericht wurde am Dienstag in deutschen Regierungskreisen klar dementiert, wie die Nachrichtenagentur dpa meldet. Die New York Times hatte zuvor unter Berufung auf einen deutschen Regierungsbeamten berichtet, dass die USA das Abkommen ablehnten, um keinen Präzedenzfall schaffen zu wollen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: