Urteil des Verfassungsrats:Französisches Gericht kippt umstrittenes Völkermord-Gesetz

Das vieldiskutierte Völkermord-Gesetz in Frankreich ist verfassungswidrig: Es schränke die Meinungsfreiheit ein, entschied der Verfassungsrat in Paris. Der Entwurf stellt unter anderem die Leugnung des Völkermords an den Armeniern unter Strafe. Lob für das Urteil kommt umgehend aus der Türkei. Doch Präsident Sarkozy hat bereits einen neuen Entwurf angeordnet.

Der französische Verfassungsrat hat das umstrittene Völkermordgesetz gestoppt. Durch das Gesetz werde die Meinungsfreiheit eingeschränkt, urteilte das höchste politische Kontrollgremium des Landes.

Nationalversammlung und Senat hatten das Gesetz verabschiedet, das die Leugnung eines in Frankreich anerkannten Völkermordes unter Strafe stellt. Der Gesetzentwurf sah für das Leugnen eines in Frankreich anerkannten Völkermordes eine Haftstrafe von einem Jahr und Geldstrafen von bis zu 45.000 Euro vor.

Dazu zählt neben dem Holocaust auch das Massaker an den Armeniern im Osmanischen Reich zwischen 1915 und 1917, das in Frankreich seit 2001 als Völkermord anerkannt ist. Nach unterschiedlichen Schätzungen sollen dabei zwischen 200.000 und 1,5 Millionen Armenier ums Leben gekommen sein. Die Türkei weist den Vorwurf des Völkermordes zurück und geht von einer Opferzahl von bis zu 500.000 Menschen aus.

Der Verfassungsrat betonte in seiner aktuellen Entscheidung, dass sein Urteil keine Einmischung in die Arbeit von Historikern zur Beurteilung eines Massakers darstelle. Daher sei dies keine Beurteilung des französischen Gesetzes von 2001, das den Völkermord an den Armeniern anerkennt. Zugleich verwies der Verfassungsrat mit Blick auf das französische Gesetz von 1990 zum Holocaust darauf, dass dieser Völkermord nicht vom französischen Gesetzgeber, sondern international anerkannt worden sei.

Sarkozy ordnet neues Gesetz an

Umgehend Lob für das Urteil kam aus Ankara: Der türkische Außenminister Ahmet Davutoglu begrüßte in einer ersten Reaktion das Urteil. Das Kabinett in Ankara werde nun eine Wiederherstellung der wirtschaftlichen, politischen und militärischen Beziehungen zu Frankreich erwägen.

Doch Frankreichs Präsident Nicolas Sarkozy hat nach eigenen Angaben seine Regierung bereits angewiesen, einen neuen Entwurf auf Basis des Urteils des Verfassungsrats auszuarbeiten. Leugnung von Völkermord sei "nicht hinnehmbar und muss bestraft werden", heißt es in einer Mitteilung von Sarkozys Büro.

Die Türkei hatte Sarkozy vorgeworfen, das Gesetz aus wahltaktischen Gründen voranzutreiben. Aus Sicht der Türkei will er sich durch das Gesetz die Stimmen der mehr als 400.000 armenischstämmigen Wähler bei der Präsidentschaftswahl im April und Mai sichern.

Zeitweise hatte die türkische Regierung ihren Botschafter zu Konsultationen in die Heimat zurückgeholt und die militärischen Beziehungen zu Frankreich eingeschränkt. Sie sieht das Gesetz als Einmischung in die inneren Angelegenheiten an.

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