Urteil des Verfassungsgerichts:Polens Justiz bangt um ihre Unabhängigkeit

Supreme Court on Polish Parliamentary Elections

Auch das Oberste Gericht (hier eine Archivaufnahme aus dem Jahr 2016) muss um seine Unabhängigkeit fürchten.

(Foto: picture alliance / dpa)
  • Polens Verfassungsgericht hat die Zusammensetzung des Gerichtsrats KRS, der die Unabhängigkeit der Gerichte wahren soll, für verfassungswidrig erklärt.
  • Damit wird die Annahme zweier Gesetze möglich, die faktisch der Regierungspartei Pis die Kontrolle der Gerichte ermöglicht.
  • Konkret bekommt die Regierung ein Vetorecht auf jede Richterbesetzung und jede Expertise. Der Justizminister kann künftig Gerichtspräsidenten entlassen.

Von Florian Hassel, Warschau

Polens Verfassungsgericht hat einen wesentlichen Schritt zur Aushebelung der Gewaltenteilung in dem Land getan. Ein umstrittenes Urteil macht den Weg für die Regierung frei, die Kontrolle über die Justiz zu übernehmen. Konkret wurden Regelungen zur Zusammensetzung des Nationalen Gerichtsrates (KRS) für verfassungswidrig erklärt. Dadurch wird die Annahme von zwei Gesetzen möglich, mit denen die Regierung die Kontrolle über den Gerichtsrat und damit über die Auswahl künftiger Richter erlangt.

Mit den Gesetzen "stellen wir im Namen des Volkes die Volksjustiz wieder her", begründete der Vorsitzende des Justizausschusses im Sejm, Stanisław Piotrowicz, die Gesetzentwürfe. Deren Annahme durch die nationalpopulistische Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (Pis) gilt als Formsache.

Aufgabe des KSR: Die Unabhängigkeit der Gerichte wahren

Bisher besteht der Gerichtsrat KRS aus 17 hohen Richtern, sechs Parlamentariern, dem Justizminister und einem Vertreter des Präsidenten. Die Mitglieder werden durch eine Richterversammlung gewählt. Der Gerichtsrat bestimmt Richter bis hinauf zum Obersten Gericht. Polens Präsident ernennt sie nur formell. Aufgabe des KRS ist es außerdem, die Unabhängigkeit der Gerichte mithilfe von Expertisen und Stellungnahmen zu gewährleisten.

Eines der beiden Gesetze beendet noch laufende Amtszeiten der Mitglieder des Gerichtsrates vorzeitig. Und es gestaltet den Rat um: Neue KRS-Mitglieder werden nicht mehr von Richtern gewählt, sondern vom Parlament, das von der Pis kontrolliert wird. Zudem wird der Gerichtsrat aufgeteilt in eine Kammer aus fünfzehn Richtern und eine zweite aus sechs Abgeordneten, dem Justizminister, dem Präsidentenvertreter und zwei Richtern. Entscheidungen über neue Richter und andere Beschlüsse können nur noch durch beide Kammern getroffen werden. Im Klartext: Die Regierung bekommt ein Vetorecht auf jede Richterbesetzung und jede Expertise.

Justizminister kann bald Gerichtspräsidenten und Stellvertreter entlassen

Das zweite Gesetz weitet die Regierungskontrolle auf alle Gerichte aus. Justizminister Zbigniew Ziobro, der auch Generalstaatsanwalt und Vorgesetzter der Staatsanwälte ist, wird nach Annahme des Gesetzes Gerichtspräsidenten und ihre Stellvertreter entlassen und ernennen können. Wie die Gerichte dann aussehen könnten, zeigt das Verfassungsgericht. Seit Ende 2016 wird es von der Richterin Julia Przyłębska geführt. Sie wurde von der Pis gewählt. Die Richterin ließ rechtskräftige Urteile über die Verfassungswidrigkeit mehrerer Gesetze der Pis-Regierung aus der Datenbank des Gerichtes löschen. Zudem ließ Przyłębska drei Richter zu, deren Wahl gegen die Verfassung verstieß.

Das Oberste Gericht - von der Zuständigkeit vergleichbar mit dem deutschen Bundesgerichtshof - ist unter seiner Vorsitzenden Małgorzata Gersdorf noch unabhängig. Kürzlich erklärte es eine umstrittene Entscheidung des polnischen Präsidenten für rechtswidrig. Justizminister Ziobro beantragte daraufhin beim Verfassungsgericht, die Wahl Gersdorfs für verfassungswidrig zu erklären. Diese Entscheidung steht an.

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