Urteil des Bundesverfassungsgerichts:Regierung will noch im August über Wahlrecht verhandeln

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Jetzt muss es schnell gehen: Damit das verfassungswidrige Wahlrecht noch vor der Bundestagswahl 2013 neu geregelt werden kann, wollen FDP und Union rasch mit der Opposition in Verhandlungen treten. Die allerdings dürften zäh werden.

Die Regierung plant eine zügige Neuregelung des vom Bundesverfassungsgericht gekippten Wahlgesetzes. "Wir werden als Koalition aber noch in der zweiten Augusthälfte mit SPD und Grünen in Verhandlungen treten", sagte Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) der Welt. Ziel sei es, mit SPD und Grünen zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen. "Schön wäre es, wenn wir in diesem Jahr parteiübergreifend zumindest einen Gesetzentwurf einbringen könnten, damit die nächste Bundestagswahl rechtlich auf sicheren Füßen steht."

Wie die Deutschen wählen, wird neu geregelt. Bereits im August wollen Opposition und Regierung darüber verhandeln. (Foto: dapd)

Diesen Zeitplan bekräftigte auch der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Michael Grosse-Brömer: "Unser Angebot steht, bereits Ende August/Anfang September mit den anderen Fraktionen in die politischen Verhandlungen zum Wahlrecht einzutreten", sagte er der Rheinischen Post. Auf Arbeitsebene werde das neue Gesetz sofort in Angriff genommen. Das Gericht habe alle Fraktionen vor eine Aufgabe gestellt, die überaus kompliziert sei.

Die Verhandlungen allerdings dürften sich schwierig gestalten. Die SPD stellte klare Bedingungen für die Neufassung. "Das Bundesverfassungsgericht hat Überhangmandate erstmals für verfassungswidrig erklärt", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, der Frankfurter Rundschau. "Wir werden mit dem Vorschlag, alle Überhangmandate auszugleichen, in die Verhandlungen gehen", sagte Oppermann.

Höchstgrenze von 15 Überhangmandaten

Das Bundesverfassungsgericht hatte das vor einigen Monaten reformierte Bundeswahlgesetz zuvor in zentralen Punkten für verfassungswidrig erklärt. Das Wahlrecht muss nun rasch neu gestaltet werden, damit es bei der kommenden Bundestagswahl im Herbst 2013 angewendet werden kann. Die wichtigste Veränderung betrifft die umstrittenen Überhangmandate, die zuletzt in erheblicher Zahl anfielen. Bei der Bundestagswahl 2009 gab es 24 Überhangmandate - alle gingen an die Union. Das Verfassungsgericht setzte nun eine "zulässige Höchstgrenze" von 15 Überhangmandaten fest.

Krings kritisierte die vorgegebene Grenze als willkürlich. "Die Zahl ist eine reine Setzung", sagte Krings. "Ich fände es schön, wenn das Gericht die Begründungsanforderungen, die es in den letzten Jahren ständig an den Gesetzgeber stellt, selbst genauso ernst nehmen würde." Dabei verwies er auf Urteile zur Pendlerpauschale und Hartz IV. Damals habe das Gericht verlangt, dass die Gesetzgeber "die genaue Höhe bestimmter Summen begründen. Nun verkündet es pauschal eine bestimmte Zahl für die Überhangmandate. Das passt nicht zusammen."

Wie die Frankfurter Rundschau unter Berufung auf Berechnungen des Göttinger Parteienforschers Stephan Klecha berichtete, gäbe es bis zu 27 Überhangmandate im Bundestag, wenn am Sonntag auf Basis des bisherigen Wahlrechts gewählt würde. Der Wissenschaftler ermittelte die Zahl auf Basis der Emnid-Umfrage vom 22. Juli.

© Süddeutsche.de/dpa/dapd/sebi - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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