Urteil des Bundesverfassungsgerichts:Länder brauchen Gesetz für Kopftuch-Verbot

Die Bundesländer dürfen muslimischen Lehrerinnen das Tragen eines Kopftuchs im Unterricht verbieten. Allerdings hat Baden-Württemberg dafür derzeit keine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch. Das Land unterlag deshalb im langjährigen Rechtsstreit mit einer deutschen Muslimin.

(SZ vom 25.09.2003) - Karlsruhe erklärte es für verfassungswidrig, dass die Lehrerin Fereshta Ludin wegen ihres Kopftuchs nicht in den Schuldienst übernommen worden sei. Die Ablehnung wegen fehlender Eignung für den Beamtendienst verletzte mehrere ihrer Grundrechte, darunter das Recht auf Glaubensfreiheit, so die Urteilsbegründung.

Der Gesetzgeber könne nun den mit zunehmender religiöser Pluralität verbundenen Wandel der Gesellschaft zum Anlass nehmen, das "zulässige Ausmaß religiöser Bezüge" neu zu bestimmen. Es sei nicht Aufgabe von Behörden oder Gerichten, zwischen staatlicher Neutralitätspflicht und dem Grundrecht auf Religionsfreiheit zu entscheiden. Das Urteil erging mit fünf zu drei Richterstimmen. Die Klägerin Ludin zeigte sich "sehr, sehr froh" über ihren Teilerfolg.

"Hochkomplizierter Abwägungsprozess"

Den Streit über das Tragen eines Kopftuchs im Unterricht entschied Karlsruhe damit nicht abschließend. Der Zweite Senat überließ es den Landtagen, ein Verbot an öffentlichen Schulen per Gesetz einzuführen. Baden-Württemberg kündigte an, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eingehend zu prüfen.

Dabei handele es sich um einen "hochkomplizierten Abwägungsprozess", sagte Kultusministerin Annette Schavan (CDU) in Stuttgart. Die Kultusministerinnen von Bayern und Hessen, Monika Hohlmeier (CSU) und Karin Wolff (CDU), kündigten ein Verbot des Kopftuchtragens im Unterricht an.

In Niedersachsen sollen nach Worten von Kultusminister Uwe Busemann (CDU) auch künftig keine Lehrerinnen mit Kopftuch unterrichten dürfen. Vertreter der Regierungskoalition und der Opposition begrüßten es, dass die Entscheidung den Parlamenten überlassen bleibe.

Auch SPD fordert Kopftuchverbot

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, sprach sich für ein Kopftuchverbot im Unterricht aus. Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Norbert Röttgen, wies auf die Vorbildfunktion des Lehrers hin. "Die persönliche Religionsausübung, die ich nicht in Frage stelle, darf nicht beeinflussend sein."

Bundestagspräsident Wolfgang Thier se (SPD) nannte die Entscheidung hingegen "enttäuschend" und "merkwürdig feige". Sie werde vermutlich nicht zu einer größeren Offenheit des Islam führen. Kritik äußerte auch der Zentralrat der Muslime: Das Urteil bringe Unsicherheit für die Muslime. Würde das Kopftuchtragen im Schuldienst verboten, käme dies einem Berufsverbot für muslimische Lehrerinnen gleich, sagte der Vorsitzende Nadeem Elias.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Karl Lehmann, begrüßte das Urteil. Nun müsse sorgfältig geprüft werden, wie man der Integration von Muslimen am besten Rechnung trage. (AZ: 2 BvR 1436/02)

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