Die Justizministerin stiftet Verwirrung, dabei ist es ganz einfach: Väter nichtehelicher Kinder brauchen kein neues Gesetz, um das Sorgerecht zu erstreiten. Die Gerichte stehen ihnen schon jetzt offen.
Ein Blick ins Gesetz, so heißt ein alter Juristenkalauer, erleichtert die Rechtsfindung. Der Spruch lässt sich auch auf Urteile anwenden. Ein Blick ins neue, wegweisende Urteil des Verfassungsgerichts zum Sorgerecht entwirrt nämlich die Verwirrung, die nach dem Urteil entstanden ist. Das Urteil gilt ab sofort, es gilt für jeden Vater eines nichtehelichen Kindes. Jeder kann ab sofort sein (Mit-)Sorgerecht beim Familiengericht beantragen.
Bild vergrößern
Vater mit Kind: Nach dem Karlsruher Urteil können nichteheliche Väter vor Gericht um das Sorgerecht streiten. (© dpa)
Anzeige
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat zur allgemeinen Verwirrung beigetragen. Sie hat erklärt, sie wolle "auch für Altfälle den Weg zu den Gerichten ermöglichen", weil "viele ledige Väter jahrelang keine Chance hatten, bei Gericht das Sorgerecht durchzusetzen." Das klingt so, als müssten sich all diejenigen Väter derzeit noch weiter gedulden, die schon seit Jahren vergeblich darauf gewartet haben, an der Sorge für ihr Kind beteiligt zu werden, oder die vor Gericht gezogen und mit einem solchen Begehren abgewiesen worden sind. Das ist aber nicht der Fall. Bei der "vorläufigen Regelung", die das Bundesverfassungsgericht getroffen hat, gibt es gar keine "Altfälle".
Der Weg ist offen
Der Weg zum Sorgerecht muss den nichtehelichen Vätern nicht erst per Gesetz geöffnet werden. Der Weg ist schon offen, seit Dienstag, seit Verkündung der Entscheidung: Das Gericht hat angeordnet, dass die Familiengerichte ab sofort auf Antrag eines Elternteils den Eltern die Sorge für ihr Kind gemeinsam übertragen, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht.
Das bedeutet, dass sich Väter, die mangels Zustimmung der Mutter bislang von der gemeinsamen Sorge für ihr Kind ausgeschlossen waren, ab sofort an die Familiengerichte wenden und dort einen entsprechenden Antrag stellen können - egal, seit wann ihnen die gemeinsame Sorge verweigert wird, und egal, wie alt ihr Kind ist. Grenze ist die Volljährigkeit: Wenn das Kind 18 Jahre alt ist, gibt es kein Sorgerecht mehr, auch nicht für die Mutter.
Der Zugang zu den Gerichten ist also ab sofort für alle Väter minderjähriger Kinder freigeräumt und damit die Möglichkeit offen, an der Sorge für ihr Kind beteiligt zu werden.
Alles andere ist grundgesetzwidrig
Die Rede der FDP-Ministerin von "Altfällen" macht nur Sinn, wenn man ihre Gesetzespläne für das neue Sorgerecht kennt. Politiker der FDP fordern, die gemeinsame Sorge der Eltern eines nichtehelichen Kindes kraft Gesetzes eintreten zu lassen, sobald eine Anerkenntnis der Vaterschaft wirksam geworden ist. Wenn der Gesetzgeber dem folgt, stellt sich die Frage, ob dies auch für längst abgegebene Anerkenntnisse, also quasi rückwirkend, oder nur für künftige Fälle gelten soll.
Der Justizministerin schwebt wohl Letzteres vor. Dann aber muss zwingend für Väter, die ihre Vaterschaft schon anerkannt haben, diejenige Regelung gesetzlich fort- und festgeschrieben werden, die das Verfassungsgericht jetzt vorläufig schon angeordnet hat: also die Möglichkeit, dass Väter sich an die Familiengerichte wenden, um dort klären zu lassen, ob statt der bisherigen Alleinsorge der Mutter eine gemeinsame Sorge der Eltern einzurichten ist, die dem Kindeswohl entspricht. Alles andere wäre grundgesetzwidrig, wie das Bundesverfassungsgericht erklärt hat.
Joachim Gauck weiß, dass seine Israel-Reise eine Prüfung ist, persönlich und politisch. Der Bundespräsident besteht auch noch eine kleine Mutprobe. Seite Drei Jetzt lesen ...
- Thema
- Sorgerecht RSS
- Urteil zu Sorgerecht Eine juristische Kinderhymne aus Karlsruhe 03.08.2010
- Sorgerecht lediger Väter "Väter werden nicht zu ihrem Glück gezwungen" 03.08.2010
- Bundesverfassungsgericht zu Sorgerecht Karlsruhe stärkt Rechte unverheirateter Väter 03.08.2010
- Sorgerecht für ledige Väter Der Papa kann's nicht richten 27.07.2010
- Sorgerecht Mehr Rechte für ledige Väter 26.07.2010
- Sorgerechtsentzug Wenn Mütter und Väter versagen 14.07.2010
(SZ vom 05.08.2010/mikö/mel)
Staatsbesuch in Israel
...von wem ich mich als Frau schwängern lasse, sollte ich sowieso gut prüfen. Denn wenn ich meinem Kind ins Gesicht sehe, ist es eben für immer nicht nur MEIN Nachfahre, sondern auch der des Vaters. Soweit gilt das natürlich auch für Männer, die aber neigen im Moment weniger dazu, zu sagen "egal von wem - Hauptsache ein Kind". Ich muss ehrlich sagen, diese Haltung kann ich nicht nachvollziehen. Ich bin froh, das die Zeiten von Goethes Gretchen vorbei sind, aber was die Haltung mancher meiner Mitbürgerinnen angeht, frage ich mich ernsthaft, wie tief man eigentlich sinken kann - nur weil man es heute darf? Sind wir auf dem Weg zurück zu den Bonobos?
Sie haben Recht, dass Frauen nicht die besseren Menschen sind und dass es sehr berechtigte Interessen von Vätern gibt, die bislang zu wenig berücksichtigt wurden. Ich habe es in der eigenen Familie auf sehr bedrückende Weise erlebt.
Dennoch sind wir uns wohl darüber einig, dass die Mutter im Allgemeinen die Hauptbezugsperson des Kindes ist und wohl auch in Zukunft sein wird und dass man unbedingt vermeiden muss, dass sie im Falle der Alleinerziehung bei der Erfüllung dieser Aufgabe einer zusätzlichen Belastung ausgesetzt wird, die sie überfordert und gegen die sie sich aber kaum wehren kann. Das kann dann auch nicht mehr im Interesse des Kindes liegen.
Woher soll man den Optimismus nehmen, dass dies mit Hilfe von Ämtern und Gerichten vermieden werden kann, wenn man es bislang noch nicht einmal geschafft hat, viele Väter zur regelmäßigen Unterhaltszahlung zu bewegen? Und warum wurde es notwendig, gerade auf Druck von Frauen, Stalking unter Strafe zu stellen, wenn die allermeisten Menschen in der Lage sind, Familien- und Beziehungsprobleme vernünftig zu lösen?
Wir reden hier doch nicht über das Sorgerecht von Menschen, die in Ehen oder ehelichen Verhältnissen leben, sondern von Fällen, in denen die Zuwendung zwar ausreichte, gemeinsam ein Kind zu zeugen, nicht aber in Gemeinschaft zu leben.
Es kann doch keiner ernsthaft behaupten, dass in diesen Fällen generell eine gute Ausgangslage für gemeinsames konfliktfreies Erziehen von Kindern vorläge. Die neue Regelung unterstellt aber genau das und lässt Mütter dann mit dem guten Ratschlag allein: Vertragt euch mal schön.
Das ist ein Weg, der viele Opfer mit sich bringen wird, weil er mit Zwang erreichen möchte, was eben freiwillig nicht geschieht und weil er eine paritätische Teilung der Rechte vorsieht, ohne dass eine ebensolche Aufteilung der Pflichten praktisch möglich ist.
...man muss sich erwachsen einigen, so ist das eben.
Ein paar zugenagelte Kindsköpfe (in diesem Fall weibliche) werden dazu gezwungen, ihre Verhaltensweisen auch mal aus der Perspektive anderer Leute (ihrer Kinder) zu sehen.
Das ist gut so, aber nichts revolutionär Neues, finde ich zumindest.
Männliche Querulanten, die nun Morgenluft wittern, Menschen, die vor ihnen die Flucht ergriffen haben, permanent weiter zu nerven und zu schikanieren, werden von ihren realen Möglichkeiten enttäuscht sein. Denn ein solches Verhalten kann ebensogut mit Hinblick auf das Kindswohl unterbunden werden. Dabei liegt die Beweislast nun auf Seiten der Frauen. Das ist ungerecht, aber vorher war es ungerecht für die Männer.
Mein Fazit: in jedem Sorgerechts-Fall, in dem ein Gericht eine Einigung herbeiführen muss, haben zwei Leute im Vorfeld versagt. Das Märchen einer Badewanne voll Selbstgerechtigkeit für Frauen ist jetzt gegen das einer eine Badewanne voll Selbstgerechtigkeit für Männer ausgetauscht worden. Jeder Mensch, der sich wirklich für das Wohl seines Kindes interessiert, wird weder vom einen noch vom anderen Gebrauch machen. Und Familienrichter werden das in den meisten Fällen genauso sehen. Das Signal war zwar gut und überf#llig, aber die praktischen Auswirkungen dürften daher gering sein.
Sie zeichnen ein vernichtendes Bild von alleinerziehenden Müttern, unfähig, sich unterhalb der Streitebene mit dem Kindsvater auseinanderzusetzen, alles und jedes prozessual auszustreiten, Recht haben wollen um jeden Preis. Streit gibt es nur, wenn die Beteiligten unfähig sind, sich zu einigen. Und das müssen nicht nur destruktive Väter sein, doch es gibt sie auch, die destruktiven Mütter, die das Kind als Beute als ihr Eigentum betrachten und deshalb daraus meinen, jegliche Rechte ausschließlich für sich ableiten zu können, auch das Recht, den Vater von allem auszuschließen. Schon aml drüber nachdeacht.
Im übrigen werden alle Väter aufgrund des Versagens einzelner unter einen unerträglichen und durch nichts gerechtfertigten Generalverdacht gestellt.
Ich denke, man könnte auch darüber nachdenken, dass es nicht dem Kindeswohl entspricht, das Sorgerecht einer auf Krawall gestimmten Mutter zu überlassen, die alles und jedes kompromißunfähig mit Hilfe von Anwälten und Gerichten auszukämpfen beabsichtigt....
Ich find's super, dass das endlich durchgesetzt wird, dass Väter Ihrer Sorge jetzt auch nachkommen dürfen.. Für mich jedoch leider zu spät.. Die Mutter ist sammt Kind letztes Jahr ins Ausland gezogen.. Hatte keine Chance das zu unterbinden obwohl das Kind 10 Tage im Monat bei mir war.. Hatte ja kein Sorgerecht..
Ich überlege mir zwar es trotzdem zu beantragen, aber das wird mir das Kind auch nicht wiederbringen. Werde wohl kaum erzwingen, dass das Kind wieder nach Deutschland kommen muss. Ist nicht dem Kindswohl zugetan, weil es geht im ja nicht schlecht dort..
Aber trotzdem eine bedeutungsvolles Urteil für alle 'sorgenden' Väter
Paging