Urteil des Bundesgerichtshofs:Post muss NPD-Zeitschrift zustellen

Erfolg für die NPD vor dem Bundesgerichtshof: Die Deutsche Post muss Infomationsmaterial der rechtsextremen Partei austragen, wie die Richter in Karlsruhe urteilten. Die politische Ausrichtung der Sendungen spiele bei solchen Dienstleistungen keine Rolle.

Die Deutsche Post muss Informationsmaterial der rechtsextremen NPD an Haushalte zustellen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Nach der Postdienstleistungsverordnung sei das Unternehmen zur Verteilung verpflichtet. Die politische Ausrichtung spiele bei solchen "Universaldienstleitungen" keine Rolle, hieß es zur Begründung. Geklagt hatte die NPD-Fraktion im sächsischen Landtag.

Das Landgericht Leipzig und das Oberlandesgericht Dresden hatten zuvor der Post recht gegeben. Die hatte sich geweigert, einen für die Verteilung der von der NPD-Landtagsfraktion herausgegebenen Publikation Klartext notwendigen Rahmenvertrag zu vereinbaren. Die NPD ging in Revision, der BGH musste nun in letzter Instanz entscheiden.

Das Unternehmen berief sich darauf, dass die Transportpflicht nach der "Postdienstleistungsverordnung" nur für adressierte Sendungen gelte - nicht aber für Broschüren, die wie der Klartext an alle Haushalte in einem bestimmten Gebiet verteilt werden. Damit handele es sich um eine Postwurfsendung, deren Verteilung keiner Regulierung unterliege. Die Landtagsfraktion könne sich auch nicht auf die Pressefreiheit berufen, dieses Grundrecht gelte für Verlage.

Der Anwalt der NPD hatte dagegen in der mündlichen Verhandlung auf das Postgesetz und das Diskriminierungsverbot hingewiesen, das die Post als marktbeherrschendes Unternehmen zur Beförderung von Zeitschriften verpflichte. Außerdem pochte er auf die Meinungsfreiheit. Es dürfe keine "versteckte Zensur" eingeführt werden, indem Publikationen mit bestimmten Meinungen nicht transportiert werden. Eine politische Bewertung stehe der Post nicht zu.

Darin sieht sich die NPD nun bestätigt: Der sächsische Landesverband habe den "Rechtsstreit zur Meinungsfreiheit in Deutschland" für sich entschieden, heißt es bei Twitter. In Zukunft soll also das vier Seiten starke Heftchen, das schon 25 Mal erschienen ist, in 200.000 Leipziger Briefkästen landen. Die Texte stammen von den Landtagsabgeordneten selbst.

"Wir bedauern die Entscheidung, müssen sie aber respektieren. Wir werden die fragliche Postwurfsendung befördern", sagte ein Sprecher der Deutschen Post AG am Donnerstag in Bonn. Die Gewerkschaft Verdi rief das Unternehmen auf, weiter Courage zu zeigen. Die Verpflichtung, einen Rahmenvertrag zur Beförderung einer Druckschrift der sächsischen NPD-Landtagsfraktion abzuschließen, sei "kein Freibrief für Volksverhetzung", sagte die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Andrea Kocsis in Berlin.

Nach dem Urteil kündigte der NPD-Landesverband in Mecklenburg-Vorpommern auf seiner Internetseite eine "Massenpostwurfsendung" an. Die nächste Ausgabe der Fraktionszeitung Ordnungsruf solle demnächst flächendeckend durch die Post verteilt werden, heißt es. Dass es dabei lediglich bei einer Drohung bleibt, ist wahrscheinlich. 2012 hat die Fraktion lediglich eine Ausgabe des Ordnungsrufs herausgegeben.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: