Der Bundesgerichtshof unterstützt mit einem Grundsatzurteil Partner "wilder Ehen". Im Falle einer Trennung erhalten diese leichter Geld.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den finanziellen Ausgleich beim Scheitern nichtehelicher Lebensgemeinschaften erleichtert. Unverheiratete Partner können künftig leichter Ausgleich für große Aufwendungen fordern, die sie während der Dauer der Beziehung erbracht haben. Das folgt aus einem am Montag veröffentlichten Urteil.
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Mit seinem Urteil stärkt der Bundesgerichtshof den finanziellen Ausgleich Unverheirateter. (© Foto: dpa)
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Steckt ein Partner viel Geld und Arbeit in den Bau eines Hauses, das dem anderen gehören, aber gemeinsam bewohnt werden soll, dann kann er dafür grundsätzlich Rückforderungen geltend machen, wenn die Partnerschaft zerbricht. Damit lockerte der BGH seine Rechtsprechung, die Ausgleichsansprüche bisher nur sehr eingeschränkt zuließ (Az: XII ZR 179/05 vom 9. Juli 2008).
Im konkreten Fall war ein Paar nach zehnjähriger Lebensgemeinschaft 2000 in das neugebaute Haus der Frau eingezogen. Der Mann hatte nach eigenen Angaben mehr als 90.000 Euro an Geld und Arbeit in das rund 200.000 Euro teure Anwesen gesteckt und dafür - weil er dort lebenslanges Wohnrecht genießen sollte - auf Ersparnisse zurückgegriffen, die er für den Ruhestand zurücklegen wollte. Nach drei Jahren kam es zur Krise, die Frau warf den Mann raus. Er klagte auf Rückzahlung seiner Leistungen.
Nach der bisherigen BGH-Rechtsprechung galt: Was ein Partner in die nichteheliche Lebensgemeinschaft investiert, kann er hinterher grundsätzlich nicht zurückfordern. Diese sehr restriktive Linie hat der BGH nun korrigiert. Bei größeren Zuwendungen, die etwa über die alltäglichen Kosten weit hinausgehen und mit Blick auf das weitere Zusammenleben getätigt werden, kommen künftig Ausgleichsansprüche in Betracht.
Das Ende der Beziehung könne Forderungen wegen "Wegfalls der Geschäftsgrundlage" oder wegen "ungerechtfertigter Bereicherung" begründen, befand der BGH. Nun muss das Oberlandesgericht Jena abschließend entscheiden.
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(dpa/cag)
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Ein richtiges Urteil. Gut ist, daß eben gerade nicht auf die GbR abgehobern wird, sondern auf nachvollziehbare Grundlagen.