Von Ein Kommentar von Wolfgang Roth

Reibung erzeugt Wärme - und Rauch. So auch, wenn sich Grundrechte aneinanderreiben. Die Entscheidung aus Karlsruhe schafft nun neue Freiräume für beide Seiten.

Das Bundesverfassungsgericht muss salomonische Weisheit gezeigt haben, sonst könnten nicht so viele zufrieden sein mit diesem Urteil zu den Nichtraucherschutzgesetzen zweier Länder. Der Gaststättenverband freut sich, dass in den sogenannten Eckkneipen wieder gequalmt werden darf.

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Das Urteil aus Karlsruhe freut alle Seiten: den Gaststättenverband wie die organisierten Nichtraucher. (© Foto: AP)

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Die organisierten Nichtraucher fühlen sich bestätigt, weil ein rigides, ohne Ausnahme geltendes Rauchverbot in der Gastronomie zwar nicht zur Entscheidung stand, aber en passant für rechtens erklärt wurde. Und die meisten Politiker, ja, die sind auch ganz glücklich, weil ihnen von der letzten Instanz im Lande der Weg gewiesen wurde.

Politik, die sich als gestaltende Kraft versteht, hat aber in Wahrheit eine Niederlage erlitten. Der bundesrepublikanische Wirrwarr von Ausnahmeregelungen; der misslungene Versuch, es mal den Festzeltwirten, mal den gutbürgerlichen Gaststätten mit Nebenraum, mal den Traditionsvereinen recht zu machen; der schwer zu bewältigende Spagat zwischen Freiheitsrechten, die auch den legalen Gebrauch eines Suchtmittels einschließen, und dem staatlich zu garantierenden Schutz der Gesundheit vieler - dies alles führte letztlich zu einer inkonsequenten, den Gleichheitsgrundsatz verletzenden Gesetzgebung.

Eckkneipe nicht gleich Speiselokal

Dieser Grundsatz nämlich verlangt, Ungleiches ungleich zu behandeln. Mit dem großzügig ausgestatteten Speiselokal hat die Eckkneipe nichts gemein, weder den Raum noch die Kundschaft, welche, wie es in einer Klageschrift heißt, bewusst einen "raucherdominierten Typus der Kleingaststätte" aufsucht.

Diese Kundschaft hätten die 16 Landesgesetzgeber auch in Deutschland ohne weiteres zu ihrem Glück, zur Enthaltsamkeit zwingen können, wenn sie nicht anderen eine Extrawurst gebraten hätten. Sie wollten damit in die Lücke springen, die ihnen der Bundesgesetzgeber gelassen hatte - und sprangen sauber daneben.

Dem Bundestag aber und der Bundesregierung gebührt der große Feigheitsorden, weil sie sich um das Naheliegende herumgedrückt haben: Überall haben die Beschäftigten einen Anspruch darauf, bei ihrer Berufsausübung nicht von Tabakrauch belästigt und geschädigt zu werden - nur nicht in der Gastronomie. Diese Ausnahme hätte in der Arbeitsstättenverordnung gestrichen werden können, ergänzt durch den Zusatz im Jugendschutzgesetz, dass Raucherlokale für Jugendliche tabu sind.

Ein solches Vorgehen würde zwar alle Betriebe einschränken, die einen Nebenraum haben und zwangsläufig Personal beschäftigen. Es würden aber endlich gleiche Bedingungen für alle Beschäftigten geschaffen - insofern eine folgerichtige Regelung, die den Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung rechtfertigen könnte.

Schon wahr: Denen, die auf saubere Luft auch noch dort dringen, wo sie selbst nie hingehen, hätte ein solcher Schritt nicht gereicht. Und natürlich käme unweigerlich der Vorwurf, die Deutschen brächten wieder einmal nicht zustande, was in anderen Ländern selbstverständlich ist.

Freiraum für Nichtraucher und Suchtgemeinde

Mit dieser Kritik könnte man aber ganz gut leben, weil das Ergebnis sowohl den Nichtrauchern Freiraum gäbe als auch der Suchtgemeinde und den Wirten, die auf dieses Suchtpotential besonders angewiesen sind. Es würde dann den Stehausschank für Raucher geben und die Pilskneipe für die anderen.

Geschädigt würden nur die, welche sich dem Qualm freiwillig aussetzten. Das Gros der Gastronomie aber braucht Personal, und dort würden die Gäste im Wesentlichen nur noch den Feinstaub einatmen, der von der Straße hereinweht.

Dass das ganz gut funktioniert, das immerhin hat die Praxis gezeigt, seit landauf, landab die unterschiedlichen Gesetze in Kraft sind. Es pafft kaum mehr einer seinem Nachbarn ins Essen, und die meisten gehen klaglos vor die Tür, wenn sie es nötig haben.

Irgendwann werden die Raucher vielleicht ähnlich stigmatisiert sein wie in den USA, und den Kindern graut es allen vor den Alten, die nicht mehr die Kraft zum Entzug haben. Dann muss die Zigarettenindustrie nicht mehr mit aberwitzigen Gutachten operieren, nach denen Passivrauchen unschädlich ist. Dann kann der Finanzminister hoffentlich leichten Herzens auf die Einnahmen durch die Tabaksteuer verzichten, und die Zahl der Verkehrstoten übersteigt die der durch Nikotingenuss Dahingerafften.

Bis dahin kann ein Staat, kann eine Gesellschaft vielleicht ertragen, dass sich die Raucher noch in einigen Refugien zusammenrotten - zum Beispiel in den Raucherclubs, deren Status und Berechtigung sicher noch weidlich die Gerichte beschäftigen werden.

Ja, ja, Italien. Und Irland! Und all die anderen! Auch wenn es manchmal schwerfällt, sollte man doch auch ein kleines bisschen dankbar dafür sein, dass hierzulande Verfassungsgerichte existieren, die in der Regel sauber abwägen, wenn sich Grundrechte aneinanderreiben.

Reibung erzeugt Wärme, in solchen Fällen kommt Rauch aus der Verfassung. Andere Länder, andere Sitten: Mit dem Rauchverbot in der Gastronomie mühen sich die Deutschen ziemlich ab, dafür liegt kein Müll auf der Straße herum, und die Bundeskanzlerin hat kein Firmenimperium, das von ihrer Regierungsarbeit profitiert.

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(SZ vom 31.07.2008/hai)