Schlechte Nachricht für Hartz-IV-Empfänger: Wer beim Verlust seines Arbeitsplatzes eine Abfindung erhält, kann diese nicht dem Schonvermögen zurechnen.
Abfindungen nach einem arbeitsgerichtlichen Vergleich gelten als Einkommen und mindern die Leistungen für Hartz-IV-Empfänger. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden und damit die Klage eines Arbeitslosen aus München zurückgewiesen.
(© Foto: AP)
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Der 4. Senat des obersten deutschen Sozialgerichts führte aus, dass Abfindungszahlungen nicht zum sogenannten Schonvermögen gehören.
Im verhandelten Fall hatte der arbeitslose Kläger aus München von seinem bisherigen Arbeitgeber nach einem Vergleich vor Gericht im April 2005 eine Abfindung in Höhe von 6500 Euro zugesprochen bekommen.
Die Summe sollte den Verlust seines Arbeitsplatzes ausgleichen. Der Arbeitnehmer hatte erst mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers zwei Ratenzahlungen in Höhe von insgesamt 3750 Euro von seinem früheren Chef eintreiben können.
Die für ihn zuständige Arbeitsgemeinschaft wollte dieses Geld beim ALG II aber als Einkommen anrechnen, wogegen sich der Mann zur Wehr setzte.
Das BSG stellte sich auf den Standpunkt der Arbeitsverwaltung und bestätigte nun, dass Abfindungszahlungen nach einem arbeitsgerichtlichen Vergleich als Einkommen bei der Leistungsberechnung zu werten seien.
Es gelte das "Zuflussprinzip": Danach müssen grundsätzlich solche Einkommen zum Zeitpunkt des Zuflusses bei der Berechnung berücksichtigt werden.
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(AP/ihe/odg)
Staatsbesuch in Israel
Liebe SZ,
wie sieht es mit einer anderen Gestaltung des Forums aus, auf dass direkt auf BEiträge geantwortet werden kann - damit ließen sich die Diskussionen besser nachverfolgen und die inhaltsstarken Beiträge ließen sich für die Nutzer besser filtern.
Bei 40 Beiträgen schaue ich mir selten die älteren Beiträge an.
Zum Gruße
Woraus ergibt sich die halbjährliche Finanzierung eines Fernsehers bzw. die Erstattung von Telefongebühren durch das Sozialamt bzw. die Arge?
In § 23 (2) SGB II ist nur die Rede von Leistungen für die Erstausstattung einer Wohnung, Erstausstattung mit Bekleidung, für Schwangerschaft und Geburt sowie mehrtägige Klassenfahrten.
Gehe ich recht in der Annahme, dass Sie selbst keine ALG II-Empfänger sind, sondern diese nur verunglimpfen wollen?
Für mich ist völlig unverständlich, dass als Datum das Datum des Geldeingangs gilt und nicht das Datum der eigentlichen Fälligkeit dieser Forderung. Normalerweise müsste der Arbeitnehmer so eine offene Forderung als vermögensmindernden Verlustvortrag bei der Darstellung seiner Vermögensverhältnisse anmelden können. Firmen handhaben es auch nicht anders. Wenn ein Arbeitgeber mit Kenntnis dieses Urteils "Hardball" spielen will, dann kündigt er Leuten, verzögert fällige Abfindungen über 12 Monate bzw. bis kurz vor den Eintritt von Hartz-IV und "verhandelt" dann nach. Sowas kann viel Geld sparen...
Ich hab kein Problem damit, dass Hartz-IV jeglichen Geldeingang berücksichtigt. Der Steuerzahler muss nicht voll für Leute aufkommen, die sonstige Einnahmen haben. Aber die Fairness wurde hier nach meinem Empfinden klar verletzt.
habe Gott sei dank noch Abfindungen bekommen die nicht angerechnet würden " als Einkommen" UND DASS IST GUT SO!
die meiste Abfindungen sind nicht so hoch, von Arbeitnehmer die weniger als 60.000 im Jahr verdienen, und werden eingesetzt den Verlust des Arbeitsplatzes zu überbrücken!
Diese arme Menschen haben bereits Lohnsteuer bezahlt, Arbeitslosengeld, viele viele Jahren, mehr dann 10 Jahren, aber wenn man Arbeitslos wird, kommt HARTZ IV nach 12 Monaten " um die Ecke gerannt" und du bist ein armer Schlucker, ein Finanzieller Delinquent" der arg im Auge behalten wird, er könnte den Staat ungehorsam werden!?
Die Jahre die er nicht ausbezahlt bekommt, dass hat der Staat genommen, und dass ist nunmal " Rechtens"......jaja
Top Manager die ihre Firma in die Pleite gemanaged haben, bekommen in der Regel, eine Millionenpremie, die bekommen auch einen Brief aus Nürnberg,
aber
dass ist denen doch egal, die brauchen keine " Kunden-Betreuung" des Arbeitsamtes, diese " Kundschaft" ist einfach ........zu viel.............für Nürnberg
backloader: Fernseher
Jedesmal wenn ich der Meinung bin dass ich von der ARGE unangemessen bezahlt wurde verkaufe ich meinen Fernseher bei Ebay. Danach lasse ich mir vom Sozialamt einen neuen liefern. Das ganze funktioniert problemlos alle 6 Monate, da Fernsehen ein Grundrecht ist.
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Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 187 StGB
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