Urheberrecht:Fair statt prekär

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Justizminister Heiko Maas (SPD). (Foto: Gero Breloer/AP)

Der Bundesjustizminister will die Rechte von Urhebern verbessern. Kreative müssten von ihrer Arbeit leben können, sagt Heiko Maas. Er will deshalb deren Verhandlungsposition durch ein neues Gesetz stärken.

Von Robert Roßmann, Berlin

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will die Rechte von Urhebern stärken. Sein Ressort präsentierte deshalb am Dienstag einen "Gesetzentwurf zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung". Maas sagte, gute Arbeit solle "sich lohnen und fair vergütet werden, Kreative müssen von ihrer Arbeit leben können". Der Gesetzentwurf solle ihnen dabei helfen.

Schriftsteller, Übersetzer, Drehbuchautoren, Journalisten, Musiker und andere Urheber haben es in der Praxis nicht einfach, ihre Interessen durchzusetzen - vor allem, wenn sie freiberuflich tätig sind. Seit dem Jahr 2002 haben sie zwar einen gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke. Sie treffen aber oft auf mächtige Vertragspartner, die ihnen die Verwertungsbedingungen diktieren können. In dem Gesetzentwurf von Maas heißt es, diese "gestörte Vertragsparität" führe dazu, dass "sich Kreative in vielen Fällen noch immer auf Vertragsbedingungen einlassen müssen, mit denen sie alle Rechte am Werk beziehungsweise an ihren Leistungen gegen eine unangemessene Einmalzahlung aus der Hand geben (Total Buy-outs)". Den Kreativen fehle es häufig an der "Markt- und Verhandlungsmacht", um den gesetzlich verankerten Anspruch auf angemessene Vergütung durchzusetzen. Wenn sie dieses Recht wahrnehmen, drohe ihnen oft das "Blacklisting", also ein "faktischer Boykott" durch die Verlage oder Sender. Die Folge dieser "Defizite" seien "teilweise unangemessen niedrige Vergütungen".

Der Gesetzentwurf verweist darauf, dass die wirtschaftliche Lage der freiberuflich tätigen Kreativen und Urheber "häufig prekär" sei. Als Beleg dafür wird das durchschnittliche Jahreseinkommen der bei der Künstlersozialkasse aktiv Versicherten angeführt. Dieses liege lediglich bei etwa 15 000 Euro.

Maas will deshalb das "Blacklisting" bekämpfen und die "Total Buy-outs" zurückdrängen. Um dies zu erreichen, sieht der Gesetzentwurf einen ganzen Katalog an Neuerungen vor. Unter anderem sollen Verbandsklagen erlaubt werden. Wenn sich künftig also etwa ein Verlag nicht an vereinbarte Vergütungsregeln hält, muss sich nicht der einzelne Autor dagegen wehren. Stattdessen kann auch sein Verband gegen den Verstoß der Vereinbarungen mit einer Klage vorgehen.

Außerdem sollen Urheber künftig Nutzungsrechte, die sie einem Verwerter eingeräumt haben, nach fünf Jahren zurückrufen können, wenn sie ein besseres Angebot eines neuen Verwerters vorliegen haben. Wenn also beispielsweise ein Autor von einem anderen Verlag ein Angebot für eine Neuauflage erhält, kann er zu diesem Verlag wechseln. Der bisherige Verlag erhält aber eine Art Vorkaufsrecht: Wenn er bereit ist, die Bedingungen des neuen Verlags zu übernehmen, darf er das Buch weiter verlegen.

© SZ vom 07.10.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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