Urabstimmung:Grüne lockern strikte Trennung von Amt und Mandat

Die Mitglieder der Grünen haben einen jahrelangen parteiinternen Streit beendet: Mehr als zwei Drittel stimmten für eine Kompromissregelung, wonach künftig zwei der sechs Vorstandsmitglieder ein Abgeordnetenmandat innehaben dürfen. Auf Parteitagen war dieser Vorschlag zweimal knapp abgelehnt worden.

Das Ergebnis wurde am Freitag in Berlin vorgelegt. 66,89 Prozent der Mitglieder votierten dafür, dass künftig zwei der sechs Vorstandsmitglieder ein Abgeordnetenmandat innehaben dürfen. 32,1 Prozent stimmten dagegen und knapp ein Prozent enthielt sich. Bei der Urabstimmung reicht eine einfache Mehrheit. Bei Parteitagen ist eine Zweidrittelmehrheit nötig.

Weiterhin unvereinbar bleiben Fraktionsvorsitz und Ministeramt mit dem Parteiamt.

"Die Satzung unserer Partei ist mit dem heutigen Tag geändert", sagte Bundesgeschäftsführerin Steffi Lemke. §14 Satz 4 lautet jetzt:

"Im Bundesvorstand dürfen nicht mehr als ein Drittel der Mitglieder Abgeordnete sein. Mitglieder des Bundesvorstandes dürfen nicht Fraktionsvorsitzende im Bundestag, in einem Landtag, in einem Europaparlament oder Mitglieder der Bundesregierung, einer Landesregierung oder einer Europa-Kommission sein."

56,6 Prozent der Mitglieder stimmten ab

Insgesamt beteiligten sich an der zweiten Urabstimmung in der Geschichte der Grünen 56,6 Prozent der rund 43.500 Parteimitglieder.

Mit diesem deutlichen Ergebnis geht laut Lemke die jahrelange Auseinandersetzung innerhalb der Grünen zu Ende. Die Partei könne sich jetzt noch stärker auf ihren Sonderparteitag zu den Sozialreformen im Juni konzentrieren.

Der Bundesvorstand sehe sich in seinem Engagement für den Kompromiss bestätigt: "Wir haben uns gemeinsam für dieses Ergebnis stark gemacht und freuen uns alle darüber."

Das strikte Verbot für Grünen-Parteifunktionäre an der Bundesspitze, neben dem Parteiamt auch ein Abgeordnetenmandat anzunehmen, galt seit der Gründung der Grünen im Jahr 1980. Bei mehreren Parteitagen war die Lockerung oder Aufhebung des Verbots in den vergangenen zehn Jahren knapp gescheitert.

Zuletzt scheiterte eine Lockerung im Dezember vergangenen Jahres. Die damaligen Parteichefs Claudia Roth und Fritz Kuhn konnten sich danach nicht für eine zweite Amtszeit an der Parteispitze bewerben, weil sie am 22. September in den Bundestag gewählt worden waren.

(sueddeutsche.de/dpa/AFP)

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