Von Jens Schneider

Der Ex-BDI-Chef begrüßt, dass der CDU-Politiker zu dem Verband wechselt - und fordert vehement die Rückgabe seines Bundestagsmandats.

Die Umstände des Wechsels von Norbert Röttgen, dem Parlamentarischen Geschäftsführer der CDU/CSU, zum Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) stoßen auf Kritik. Der Vertraute von Kanzlerin Angela Merkel wird zum 1. Januar 2007 Hauptgeschäftsführer beim BDI, will sein Bundestagsmandat aber bis zum Ende der Legislaturperiode behalten.

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Hans-Olaf Henkel (© Foto: AP)

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Der frühere Präsident des BDI Hans-Olaf Henkel begrüßte Röttgens Verpflichtung als "Gewinn für den BDI" und sprach von einem "großen Verlust für die Politik". Jedoch sagte Henkel der Süddeutschen Zeitung, "Röttgen muss sein Abgeordnetenbüro spätestens am Tag vor dem Beginn seiner Tätigkeit als Hauptgeschäftsführer des BDI räumen". Er fügte hinzu: "Eigentlich müsste man sogar erwarten, dass er schon jetzt zumindest seinen herausgehobenen Posten in der Fraktion abgibt. Alles andere ist unvertretbar."

Das doppelte trojanische Pferd

Henkel sprach von einem "Interessenkonflikt, der untragbar ist". Wirtschaftsverbände könnten sich nicht beklagen, dass Gewerkschaftsfunktionäre im Bundestag sitzen, wenn sie selbst solche Konstellationen zuließen: "Der BDI sollte mit gutem Beispiel vorangehen." Zudem sieht der heutige Vorstandsvorsitzende des Konvents für Deutschland praktische Gründe, deretwegen Röttgen das Mandat aufgeben müsste. Die Posten als BDI-Hauptgeschäftsführer und als Bundestagsabgeordneter seien Full-Time-Jobs.

"Die können sie nicht gleichzeitig machen." Henkel verwies auf den Fall des CDU-Abgeordneten Reinhard Göhner hin, der als Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) seit Jahren im Bundestag sitzt. "Göhner ist gleichzeitig das trojanische Pferd des BDA im Bundestag und für die CDU das trojanische Pferd beim BDA. So etwas war für den BDI bisher unvorstellbar."

CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer wertete es als "Frage des guten Geschmacks, ob man auf der alten Baustelle noch tätig bleibt". Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, sagte der SZ, die Ausübung beider Tätigkeiten sei "rechtlich zulässig, ich kann mir aber nicht vorstellen, dass Herr Röttgen neben der Hauptbeschäftigung beim BDI die Kraft aufbringt, sein Mandat vernünftig auszuüben".

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(SZ vom 16. Mai 2006)