Unkompliziertere Leistungen:Gröhe plant Gesundheitskarte für Flüchtlinge

Gesundheitskarte

Mit Gesundheitskarte leichter zum Arzt: Minister Gröhe legt angeblich einen Gesetzentwurf vor.

(Foto: Federico Gambarini/dpa)
  • Gesundheitsminister Gröhe plant nach Medieninformationen die Einführung einer Gesundheitskarte für Asylbewerber.
  • Die SPD befürwortet das Vorhaben, die Union befürchtet hingegen falsche Anreize für Asylbewerber.

Gröhe plant Gesundheitskarte für Asylbewerber

Trotz des Widerstandes in der Union gegen eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge hat CDU-Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt. Das hatte unter anderem der Spiegel berichtet. Die gesetzlichen Krankenkassen sollen danach zur Ausgabe einer Gesundheitskarte an Asylbewerber verpflichtet werden können, schreibt das Nachrichtenmagazin.

Bundesländer und Landkreise könnten dazu Rahmenvereinbarungen mit den Kassen aushandeln, denen sich die Kassen künftig nicht verweigern dürften. Bislang gibt es die Karte für Flüchtlinge in Hamburg und Bremen, im Januar will Nordrhein-Westfalen folgen. In Bundesländern, in denen es keine Gesundheitskarte für Flüchtlinge gibt, müssen sie jeden Arztbesuch beantragen.

Die Länder sollen den Gröhe-Plänen zufolge den Flüchtlingen künftig notwendige Schutzimpfungen anbieten. Der Gesetzentwurf sieht außerdem eine Neuregelung für traumatisierte Flüchtlinge vor: Für sie soll es künftig einfacher werden, auch langfristig eine Psychotherapie fortzuführen - beispielsweise in Folteropferzentren.

Unionsvorstand befürchtet falsche Anreize

Der Vorstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte sich erst Anfang September gegen eine Gesundheitskarte ausgesprochen. Diese stehe für eine kostenlose Gesundheitsversorgung in Deutschland und biete wie Bargeld Anreize für Asylanträge, lautete das Argument gegen die Karte. In der SPD gibt es hingegen viel Zustimmung für das Vorhaben.

An den grundsätzlichen Leistungseinschränkungen für Flüchtlinge soll sich dem Bericht zufolge nichts ändern: Sie erhalten auch weiterhin nur eine Versorgung bei akuten Beschwerden oder Schmerzen.

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