Von Guido Bohsem

Jubelstimmung in Berlin: Politiker der großen Koalition feiern die Vereinbarung einer Schuldenbremse im Grundgesetz.

Vertreter von Union und SPD haben die prinzipielle Einigung auf eine Schuldenbremse im Grundgesetz begrüßt. Bundeskanzlerin Angela Merkel sprach von einer fundamentalen Weichenstellung. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) lobte den Kompromiss als eine "Wetterwende in der Haushaltspolitik". Auch die beiden Verhandlungsführer der Föderalismuskommission, SPD-Fraktionschef Peter Struck und der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger hoben die Vereinbarung als wegweisend hervor.

Bild vergrößern

Die Vorsitzenden der Föderalismuskommission: Günther Oettinger und Peter Struck. (© Foto: AP)

Anzeige

Bis zum kommenden Donnerstag sollen nun noch letzte Details ausgearbeitet werden. Oettinger sieht aber keine größeren Hindernisse mehr, die einer Verabschiedung im Wege stünden: "Fundamentale Differenzen gibt es nicht mehr", sagte er.

Die Opposition im Bundestag kritisierte die Vereinbarung. Bis 2020, wenn die Schuldenbremse eingeführt werden soll, sei es noch viel zu lange hin, kritisierten die Grünen. Die Linken verurteilten das Instrument als Investitionshindernis. Die FDP hingegen begrüßte das Konzept als Annäherung an die Vorstellungen der Liberalen. Diese Einlassung ist wichtig, weil die FDP in fünf Ländern an der Regierung beteiligt sind und sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat eine Zwei-Drittel-Mehrheit zur Änderung der Verfassung notwendig ist.

Zwei Artikel des Grundgesetzes betroffen

Die Schuldenbremse soll in den Artikel 109 und 115 des Grundgesetzes verankert werden. Demnach dürfen die Länder von 2020 an keine neuen Kredite mehr aufnehmen.

Der Bund verpflichtet sich, seine Neuverschuldung vom Jahr 2016 an auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandproduktes zu begrenzen. Das sind nach derzeitigem Stand rund 8,5 Milliarden Euro. Bereits 2011 will er damit beginnen, Jahr für Jahr immer weniger neue Schulden aufzunehmen. Ziel der Schuldenbremse ist es, die Staatsverschuldung von derzeit knapp 1600 Milliarden Euro nicht noch weiter ansteigen zu lassen.

Nur wenige Ausnahmen sollen erlaubt sein

Ausnahmen von den strengen Schuldenregeln soll es nur geben, wenn das Land von einer Naturkatastrophe heimgesucht wird oder die Wirtschaft einen Einbruch erleidet. Als Beispiel dafür nannten Struck und Oettinger die gegenwärtige Finanzkrise. Wie genau die Ausnahmeregelung aussehen soll, steht noch nicht fest. Nach Worten von Struck und Oettinger sollen diese Punkte in den kommenden Tagen erarbeitet werden.

Eine Entscheidung für eine höhere Verschuldung muss im Bundestag mit Kanzlermehrheit getroffen werden. Verpflichtend soll es zudem einen Tilgungsplan geben, nach dem die höheren Kredite zurückgezahlt werden. Für diesen Tilgungsplan gibt es zunächst keine feste Regel. Er wird jeweils vom Bundestag festgelegt. Es ist auch möglich, in guten Jahren Überschüsse auf ein sogenanntes Kontrollkonto zurückzulegen. In wirtschaftlich schwierigeren Zeiten können diese Überschüsse dann verwendet werden.

Damit auch den ärmsten Ländern Bremen, Berlin, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und das Saarland die Schuldenbremse einhalten können, erhalten sie auf dem Weg zu einem ausgeglichenen Haushalt Übergangshilfen. Von 2011 an sollen bis 2019 jährlich 800 Millionen Euro an sie gezahlt werden. So erhält Bremen etwa 300 Millionen im Jahr, das Saarland 260 Millionen und Schleswig-Holstein 80 Millionen Euro im Jahr.

Diese Summen bringen Bund und Länder gemeinsam auf. Um die Mittel dauerhaft zu erhalten, müssen die armen Länder ihre Neuverschuldung Schritt für Schritt abbauen und 2020 keine neuen Kredite mehr aufnehmen. Scheitert ein Land, werden ihm alle Hilfszahlungen gestrichen, und es muss den Weg zum ausgeglichenen Etat alleine bewältigen.

Kontrolliert werden die Länder in dieser Übergangsphase von einem Stabilitätsrat, dem die Finanzminister aus Bund und Ländern angehören. Teil der Vereinbarung ist es auch, dass Bremen und das Saarland ihre Klage auf eine Haushaltsnotlage vor dem Bundesverfassungsgericht fallenlassen. Der Stabilitätsrat soll auch nach 2020 über die Einhaltung der Schulden wachen. Ferner soll es für die Opposition leichter sein, gegen eine zu hohe Schuldenaufnahme zu klagen.

Leser empfehlen 
Lesetipp aus der aktuellen SZ: Die Pflicht zur Kür

Joachim Gauck weiß, dass seine Israel-Reise eine Prüfung ist, persönlich und politisch. Der Bundespräsident besteht auch noch eine kleine Mutprobe. Seite Drei Jetzt lesen ...

(SZ vom 7./8.2.2009/mati)