Auch auf der eigenen Scholle Land darf man nicht machen, was man will. Vor allem nicht in schützenswerten Regionen. Großgrundbesitzer würden das verständlicherweise gerne ändern. Sie wollen sich nicht von einer allgemeinen Naturschutzordnung einengen lassen. Wenn es schon sein muss, dann sollen es individuelle und zeitlich befristete Landschaftspflege-Verträge mit der öffentlichen Hand sein. Gegen Geld, versteht sich.

Anzeige

Im Natur-, Gewässer- und Bodenschutz sei der "vertraglichen Vereinbarung grundsätzlich Vorrang vor dem Ordnungsrecht einzuräumen", heißt es deshalb in den Wahlprüfsteinen - das sind Anfragen von Lobby-Organisationen an Parteien - der Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände.

Die schwarz-gelbe Koalition hat wirklich ein Herz für Großgrundbesitzer. "Wir werden die Partnerschaft zwischen Landwirtschaft, Natur- und Umweltschutz über freiwillige Programme weiter stärken und uns am Vorrang des Vertragsnaturschutzes orientieren", heißt es im Koalitionsvertrag. Umweltschützer monieren, dann werde es Naturschutz nur noch nach Kassenlage geben.

Und noch einen Wunsch erfüllen die Koalitionäre den Großgrundbesitzern gerne. Die machen sich Sorgen um ihren zu Zeiten der sowjetischen Besatzungszeit zwischen 1945 bis 1949 im Osten Deutschlands enteigneten Grundbesitz. Die schwarz-gelbe Koalition verspricht Abhilfe. "Wir werden eine Arbeitsgruppe bilden, die im Hinblick auf die Enteignungen prüfen soll, ob es noch Möglichkeiten gibt, Grundstücke, die sich im Eigentum der öffentlichen Hand befinden, den Betroffenen zum bevorzugten Erwerb anzubieten." Die Rede ist von 25 Prozent des gegenwärtigen Verkehrswertes. Ein wahres Schnäppchen.

Leser empfehlen 
Lesetipp aus der aktuellen SZ: Die Pflicht zur Kür

Joachim Gauck weiß, dass seine Israel-Reise eine Prüfung ist, persönlich und politisch. Der Bundespräsident besteht auch noch eine kleine Mutprobe. Seite Drei Jetzt lesen ...