Uni Bayreuth kassiert Guttenbergs Doktor:"Kein bloßer Bagatellfall"

Schnelle Entscheidung: Die Universität Bayreuth entzieht Verteidigungsminister Guttenberg den Doktortitel. Die Frage, ob er beim Abfassen der Dissertation bewusst getäuscht hat, ließ die Hochschule aber offen - vorerst.

Tanjev Schultz

Die Universität Bayreuth hat Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) den Doktortitel aberkannt. Das gab Hochschulpräsident Rüdiger Bormann nach einer Sitzung der Promotionskommission bekannt. Guttenberg habe wissenschaftliche Standards "objektiv nicht eingehalten", sagte Bormann. Die wörtliche und sinngemäße Übernahme von Textstellen ohne hinreichende Kennzeichnung verstoße gegen die Rechtsprechung und die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens, sagte er. Das Gremium habe genügend Material gehabt, um diese Entscheidung zu fällen. Die Frage, ob Guttenberg vorsätzlich getäuscht habe, ließ die Universität jedoch zunächst offen.

Universitaet Bayreuth entzieht Guttenberg den Doktortitel

Guttenberg habe wissenschaftliche Standards "objektiv nicht eingehalten": Hochschulpräsident Rüdiger Bormann verkündet die Entscheidung der Universität Bayreuth.

(Foto: dapd)

In den vergangenen Tagen war es hektisch zugegangen an der Universität Bayreuth. Zwar betonte Uni-Präsident Rüdiger Bormann immer wieder, man werde sich zeitlich nicht unter Druck setzen lassen. Aber auch die Hochschule hat ein Interesse daran, im Fall Guttenberg rasch aus den Schlagzeilen zu kommen. Außerdem ist das Entsetzen vieler Professoren über die Plagiat-Affäre so groß, dass sich die Gremien eilig ans Werk setzten, um die juristische Dissertation des Verteidigungsministers zu prüfen. Und so verkündete der Präsident schon am Mittwochabend die Entscheidung: Guttenbergs Doktortitel war auch für die Uni nicht länger tragbar.

Mehr als 20 Stellen in Guttenbergs Arbeit hatten Wissenschaftler der Hochschule eingehend untersucht. Das Ergebnis sei eindeutig: Guttenberg habe "in erheblichem Umfang" gegen die Zitierpflichten verstoßen. Es sei "kein bloßer Bagatellfall", sagte der Ombudsmann der Universität Bayreuth, Diethelm Klippel. Für die Promotionskommission reichten die Fälle aus, um die Urkunde zurückzufordern. Sie brauchte nicht abzuwarten, bis sämtliche Textteile untersucht worden sind. In der Promotionsordnung steht, dass eine Dissertation eine "selbständige Leistung" sein muss und die verwendete Literatur vollständig anzugeben ist. Da das ganz offenkundig nicht der Fall war, konnte die Universität den Doktorgrad rasch aberkennen, auch wenn sie bisher nur einen Teil der vielen Plagiatsvorwürfe überprüft hat.

In seinem Brief an die Uni, in dem er selbst um die Rücknahme des Doktorgrades bat, betonte Guttenberg, er habe "zu keinem Zeitpunkt vorsätzlich oder absichtlich getäuscht". Die Hochschule wollte sich nicht darauf einlassen, die Frage nach Absicht und Vorsatz beim Täuschen zu beantworten. Es reichte ihr, dass die Dissertation den Anforderungen der Promotionsordnung schlicht nicht genügt. Wenn es sehr viele kopierte Stellen in einer Dissertation gibt, argumentieren die Verwaltungsgerichte in der Regel, dass der Kandidat gewusst haben muss, was er tat. Aber auf einen möglichen Rechtsstreit mit Guttenberg wollte es die Uni Bayreuth offenbar nicht ankommen lassen. Gleichwohl nehmen viele Forscher Guttenberg nicht ab, dass er beim Abfassen der Dissertation lediglich unachtsam war. Ob er absichtlich Regeln missachtet hat - dazu konnte oder wollte sich die Uni indes nicht offiziell äußern.

Das heißt allerdings nicht, dass sie nun die Akte des Ministers schließt. Eine Kommission mit Namen "Selbstkontrolle in der Wissenschaft" soll den Fall weiter behandeln und alle Teile der Dissertation prüfen. Das betrifft auch Zitate aus Büchern, die nicht im Internet verfügbar sind. Diese Prüfung kann sich noch eine Weile hinziehen. Am Ende könnte dann auch ein Urteil darüber fallen, ob Guttenberg die Zitierpflichten mit Vorsatz verletzt hat.

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